Hallo,
also aus Deinem Posting geht hervor, daß Ihr selbst die Reise storniert habt, bzw. diese umbuchen wolltet. Folglich greift der oben zitierte Satz nicht, da dieser nur dann zutrifft, wenn der Veranstalter aus eigenem Antrieb den gesamten Ausflug absagt. Das war ja nicht der Fall, es sei denn es fehlen schon wieder wichtige Fakten.
Ob es andererseits rechtlich einwandfrei ist, keinerlei Rückzahlung zu erhalten steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. Hier dürfte aber ohnehin türkisches Recht, durch die Agentur vor Ort greifen, so daß das hier nicht wirklich von Belang sein dürfte.
Übrigens: Wenn Du hier schreibst, daß Ihr nur noch 25,- € für den Rest des Urlaubes hattet, dann heißt das klar, daß eine Möglichkeit sich Geld vor Ort zu besorgen ausgeschlossen war. Falls nein, dann frage ich mich, warum Du so einen Unsinn hier schreibst.
Gruß
Berthold