• soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1239367187000

    Hallo,

    ich kann zwar verstehen, dass ihr verärgert seid, aber so eine Rücküberweisung dauert nun mal eine gewisse Zeit. Die haben in der Buchhaltung ja nicht nur auf euch gewartet, sondern haben auch noch andere Zahlungseingänge- und ausgänge zu bearbeiten. Da sind 14 (Werk-)Tage absolut normal. Im übrigen stimmt es auch nicht, dass bei den Zahlungen das ganze Geld sofort fällig ist. Ausser bei Last Minute Buchungen kurz vor Abflug ist ja sogar nur eine Anzahlung fällig. Und die Behörde, die von heute auf morgen auszahlt, die zeig mir mal bitte.

    Gruß,

    soedergren

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1239377772000

    @halebob67 sagte:

    Wenn man aber nicht sicher ist, dass man das Geld zurückerhält, finde ich die Einstellung sehr mutig.

    Hallo,

    was soll denn diese blöde Bemerkung. Warum solltest Ihr nicht sicher sein, daß Ihr das Geld zurückerhaltet? Also diese Begründung ist doch an den Haaren herbeigezogen!

    Jeder Veranstalter benötigt eine gewisse Zeit, bis eine Zahlung verbucht ist. Wenn diese dann über eine Lastschrift erfolgt, wird unter Garantie nicht Rücküberwiesen, bevor nicht die Frist für eine Rücklastschrift (Rückholung des Geldes) verstrichen ist. Denn sonst hat der Kunde dieses ja zweimal und dann macht der sich eine schöne Zeit. (Übrigens blos nicht auf die Idee kommen das Geld so zu holen. Denn dann zahlst Du garantiert extra!)

    Weiterhin geht es auch in der heutigen Zeit ein paar Tage, bis das Geld überhaupt ankommt. Auch im Jahr 2009. Das ist aber Sache der Banken.

    Dein Posting zeigt außerdem, daß Du von den Zahlungswegen in einer Firma so absolut keine Ahnung hast. Dort gibt es in aller Regel einen Zahlungslauf pro Woche. Das hängt mit der Bereitstellung der Daten zusammen und auch mit den Kosten. Denn auch das ist ein Faktor. Ein täglicher Zahlungslauf wäre äußerst unüblich, je größer die Firma ist. Bei Behörden schon gar nicht! Hier machst Du Dich wirklich lächerlich.

    Bezüglich des Ersatzhotels sei soviel gesagt, daß der Veranstalter natürlich nur das anbieten kann, was ihm noch zur Verfügung steht. Warum Du aber ein bestimmtes Hotel ausgewählt hast, weiß er doch gar nicht. Da kann er nur raten.

    Gruß

    Berthold

    p.s.: Mit Bemerkungen bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters wäre ich an Deiner Stelle etwas vorsichtig. Sollte der nämlich nicht gerade soviel Humor haben, dann kann er das Geld auch mal locker einbehalten, von wegen Schadenersatz und übler Nachrede. Weitere Rechnungen würden dann noch auf Dich zukommebn, denn es sei hier noch einmal wiederholt angemerkt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wenn ich einer Firma hier finanzielle Probleme unterstelle, dann muß ich das im Zweifelsfall auch belegen können.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1239378828000

    Hallo Berthold,

    nur so nebenbei bemerkt: Es gibt durchaus Behörden, wo es neben den wöchentlichen und monatlichen Zahlungsläufen, auch tägliche Zahlungsläufe gibt. (Und das kann ich aus eigener beruflicher Tätigkeit guten Gewissens behaupten). Hier könnte man mit deinen Worten schreiben: "Dein Posting zeigt außerdem, daß Du von den Zahlungswegen in Behörden so absolut keine Ahnung hast...Hier machst Du Dich wirklich lächerlich"

    Gruß

    chepri

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1239386666000

    @Egypt sagte:

    Zahlungslauf? Zahlungen erfolgen auch in großen Firmen täglich, weil auch diese sich an Skontofristen und Zahlungsziele halten (...) Die Gutschrift zu einer Überweisung darf maximal 3 Tage dauern. Dafür gibt es Gesetze.

    Das ist zwar alles schön und gut, aber trotzdem müssen die Buchungsvorgänge erst einmal bearbeitet werden. Auch bei GTI wird man nicht den ganzen Tag däumchendrehend am Telefon sitzen und darauf warten, dass gerade Herr XYZ anruft, dann sofort aufspringen und seine Überweisung innerhalb von 2 1/2 Minuten bearbeiten können. Mit der Gutschriftsfrist bei den Banken hat das rein gar nichts zu tun.

    Eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen ist allgemein üblich und durchaus korrekt. Und das nicht nur bei Reiseveranstaltern. Tägliche Zahluingsläufe haben schliesslich nichts, aber auch gar nichts, mit sofortiger Bearbeitung zu tun.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1239389850000

    Wir reden hier aber nicht von einem normalen Buchungsvorgang, wir reden von einer Rücküberweisung "wegen nicht einhalten können" des Vertrages.

    Das ist der springende Punkt, der hier geflissentlich übergangen wird. Ich würde mich sicher nicht aufregen, wenn der Kunde von sich aus storniert hätte und jetzt auf die Rückzahlung (was halt da noch übrig bleibt) warten würde. Aber wie so häufig, schuld sind alle anderen (die Bank, der Kunde) nur für den RV muß man Verständnis aufbringen. Ich habe keines, denn man kann nicht eine Leistung anbieten, wo man nicht weiß, dass man sie auch erbringen kann. Und jetzt bitte keine Antworten, deer RV ist auf die Infos des Hotels angewiesen. Das interessiert den Kunden nicht und es ist Sache des RV, sich die Informationen zu beschaffen. Wie, ist sein Problem.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1239393750000

    In einem vergleichbaren Bereich, nämlich bei der Erstattung von Flugkosten aufgrund von Überbuchungen, gilt folgende EU-Regelung:

    Erstattung des Flugpreises, entweder vollständig oder für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte aber nun zwecklos gewordene Reiseabschnitte.Die Erstattung des Flugpreises hat

    binnen 7 Tagen durch Barzahlung, Überweisung oder Scheck zu erfolgen.

    Wo also liegt der Unterschied zwischen dem Procedere einer Airline und eines

    Reiseveranstalters? Gewohnheitsrecht?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1239452974000

    @Egypt sagte:

    Nun, ich kenne ja deinen Wertegang vom Einzelhänder über Kneipenwirt zu Möchtegernreisbüro (Ein Mann Keller Büro mit Hausbesuchen) *lach

    Das hammer gern:

    Beleidigen aber keine Ahnung von Rechtschreibung!

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1239453182000

    @privacy sagte:

    Die Erstattung des Flugpreises hat

    binnen 7 Tagen durch Barzahlung, Überweisung oder Scheck zu erfolgen.

    Wo also liegt der Unterschied zwischen dem Procedere einer Airline und eines

    Reiseveranstalters?

    Hallo,

    hier ist doch genau der springende Punkt. Binnen sieben Tagen. Damit sind sicher Werktage gemeint, schätze ich einmal. Kann also mit Wochendende, Feiertagen und der Zeit die die Bank benötigt auch schon mal fast drei Wochen ausmachen, wenn ich richtig rechne.

    Gruß

    Berthold

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1239455576000

    Wenn dort steht, 7 Tage, dann heißt das 7 Tage! Sonst würde Werktage dortstehen!

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1239456563000

    ;) Es gibt ja nicht nur "geldgierige" Gastwirte, für die auch Wochenenden und Feiertage Werktage sind. :p :laughing:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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