@halebob67 sagte:
Wenn man aber nicht sicher ist, dass man das Geld zurückerhält, finde ich die Einstellung sehr mutig.
Hallo,
was soll denn diese blöde Bemerkung. Warum solltest Ihr nicht sicher sein, daß Ihr das Geld zurückerhaltet? Also diese Begründung ist doch an den Haaren herbeigezogen!
Jeder Veranstalter benötigt eine gewisse Zeit, bis eine Zahlung verbucht ist. Wenn diese dann über eine Lastschrift erfolgt, wird unter Garantie nicht Rücküberwiesen, bevor nicht die Frist für eine Rücklastschrift (Rückholung des Geldes) verstrichen ist. Denn sonst hat der Kunde dieses ja zweimal und dann macht der sich eine schöne Zeit. (Übrigens blos nicht auf die Idee kommen das Geld so zu holen. Denn dann zahlst Du garantiert extra!)
Weiterhin geht es auch in der heutigen Zeit ein paar Tage, bis das Geld überhaupt ankommt. Auch im Jahr 2009. Das ist aber Sache der Banken.
Dein Posting zeigt außerdem, daß Du von den Zahlungswegen in einer Firma so absolut keine Ahnung hast. Dort gibt es in aller Regel einen Zahlungslauf pro Woche. Das hängt mit der Bereitstellung der Daten zusammen und auch mit den Kosten. Denn auch das ist ein Faktor. Ein täglicher Zahlungslauf wäre äußerst unüblich, je größer die Firma ist. Bei Behörden schon gar nicht! Hier machst Du Dich wirklich lächerlich.
Bezüglich des Ersatzhotels sei soviel gesagt, daß der Veranstalter natürlich nur das anbieten kann, was ihm noch zur Verfügung steht. Warum Du aber ein bestimmtes Hotel ausgewählt hast, weiß er doch gar nicht. Da kann er nur raten.
Gruß
Berthold
p.s.: Mit Bemerkungen bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters wäre ich an Deiner Stelle etwas vorsichtig. Sollte der nämlich nicht gerade soviel Humor haben, dann kann er das Geld auch mal locker einbehalten, von wegen Schadenersatz und übler Nachrede. Weitere Rechnungen würden dann noch auf Dich zukommebn, denn es sei hier noch einmal wiederholt angemerkt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wenn ich einer Firma hier finanzielle Probleme unterstelle, dann muß ich das im Zweifelsfall auch belegen können.