@Egypt sagte:
Zuerst mal hat meine Antwort für ADEgi nichts mit der Rücküberweisung von einem Betrag zu tun. Lies nochmal durch, worum es geht und antworte dann einfach noch mal oder lass es bleiben.
Und zu deinem Posting:
Wir reden hier aber nicht von einem normalen Buchungsvorgang, wir reden von einer Rücküberweisung "wegen nicht einhalten können" des Vertrages. Wenn ein Reiseveranstalter das Geld abbucht und dann die versprochene Leistung nicht erbringen kann, dann ist es wohl das Mindeste, den Betrag zeitnah, und das sind bei mir maximal 3 Tage, zu überweisen.
Auf dieses Diskussionsniveau werde ich mich ganz sicherlich nicht einlassen - mehr ist zu deinen unqualifizieren Anfeindungen nicht zu sagen.
Und in der Sache bleibt eine Rücküberweisung eine Rücküberweisung, ganz gleich aus welchem Grunde sie erfolgt.
Die EU-Richtline mag aus einen verwandten Bereich stammen, gilt hierfür aber aber nicht.