@'Madinat-Coraya' sagte:
Hallo Leute,
bei allem Ärger, aber warum reitet Ihr auf den Dienstleistern in Ägypten rum. Warum sollten diese die Gäste ohne Bezahlung durch Ägypten fahren, die Hotels ohne Bezahlung die Gäste bewirten usw.
Diese Dienstleister und Hotels können nichts dafür, dass BM pleite ging und hätten einfach gerne das Geld für die Leistung, welche sie bringen sollen. Verständlich, oder?
Ich hoffe dass BM die Versicherungen ordnungsgemäß bezahlt hat und alle Geschädigten das Geld zurück bekommen.
Gruß
P.
Damit das mal deutlich wird:
Wir reiten hier keineswegs auf den ägyptischen Dienstleistern herum, ganz im Gegenteil. Wenn man unseren Beitrag liest, wird man feststellen, daß wir uns mit denen sehr zufrieden gezeigt haben!
Fakt ist aber, daß wir einen Vertrag mit BM Travel unterzeichen, wenn wir dort eine Reise buchen.
Generaltours hat einen Vertrag mit BM Travel, nicht mit uns!
Der Reisende hat seinen Vertrag mit Zahlung der Reise erfüllt und trägt nun keine Verantwortung dafür, daß BM nicht an General überweist. Dafür ist er ja auch keineswegs verantwortlich.
Als General bemerkte, daß bei BM nichts zu holen sein würde, trat man in einer Art und Weise an die BM Kunden heran, die man nicht nur als "wenig elegant" sondern schon als erpresserisch bezeichnen darf!
Zum besseren Verständnis: Man stelle sich vor, ein Kunde geht ins Schuhgeschäft XYZ und erwirbt dort ein paar Winterstiefel des Herstellers UVW. Er bezahlt diese und trägt sie auch.
Leider hatte XYZ die Ware bei UVW noch nicht bezahlt und macht Pleite oder sich aus dem Staub.
Dann stehen sie als Kunde bei minus zehn Grad Celsius im Schnee und erfreuen sich an ihren warmen Füßen.
Plötzlich taucht ein Vertreter des Herstellers UVW auf und zwingt sie, die Winterstiefel auszuziehen, es sei denn, sie bezahlen die Stiefel ein zweites Mal!
Alternativ können sie aber auch den Weg ohne Stiefel fortsetzen!
Ist das wohl o.k. so?
Wohl kaum!
Im üblichen Geschäftsleben werden Kunden, wenn sie ihre Lieferung nicht bezahlen, sicher nicht solange weiterbeliefert, bis der Lieferant selbst den Bach runtergeht. Auch hat er rechtlich keine Möglichkeit, sich seine Ware vom Endverbraucher nochmals bezahlen zu lassen oder zurückzuholen!