• toko62
    Dabei seit: 1159574400000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1160512985000

    @'Madinat-Coraya' sagte:

    Hallo Leute,

    bei allem Ärger, aber warum reitet Ihr auf den Dienstleistern in Ägypten rum. Warum sollten diese die Gäste ohne Bezahlung durch Ägypten fahren, die Hotels ohne Bezahlung die Gäste bewirten usw.

    Diese Dienstleister und Hotels können nichts dafür, dass BM pleite ging und hätten einfach gerne das Geld für die Leistung, welche sie bringen sollen. Verständlich, oder?

    Ich hoffe dass BM die Versicherungen ordnungsgemäß bezahlt hat und alle Geschädigten das Geld zurück bekommen.

    Gruß

    P.

    Hallo,

    Wenn der Ägypter ( General Tours ) mit seinem Geschätspartner ein Problem hat und diesem auch noch blind vertraut ( Geldgier ).

    Dann kann es nicht sein, das ich als Geschäftspartner des Türken ( xxxxxx ) dafür gradestehen soll. ( Unternehmerisches Risiko ).

    Das hätten die Ägypter eleganter lösen müssen. haben Geschäftserfahrung seit 1974. Letzter Reinfall mit Gün-Reisen.

    hast du auch bezahlen dürfen ??? Spende für die dritte Welt ???

    Gruß

  • Madinat-Coraya
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    gesperrt
    geschrieben 1160552244000

    @'toko62' sagte:

    Hallo,

    Wenn der Ägypter ( General Tours ) mit seinem Geschätspartner ein Problem hat und diesem auch noch blind vertraut ( Geldgier ).

    Dann kann es nicht sein, das ich als Geschäftspartner des Türken ( xxxxxx ) dafür gradestehen soll. ( Unternehmerisches Risiko ).

    Das hätten die Ägypter eleganter lösen müssen. haben Geschäftserfahrung seit 1974. Letzter Reinfall mit Gün-Reisen.

    hast du auch bezahlen dürfen ??? Spende für die dritte Welt ???

    Gruß

    Warum unterstellst du General Tours Geldgier? Die machen doch nur ihren Job.

    Und, nein, ich habe nicht bezahlt, weil ich Ägyptenreisen seit langem nicht mehr über Veranstalter buche.

  • Holginho
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    geschrieben 1160556828000

    Letztmaliger Admin-Hinweis und -Warnung:

    Die Nennung von Namen ist juristisch (u.a. Persönlichkeitsrecht) nicht gestattet - ebenso solltet ihr (solange keine Verurteilung erfolgt ist) auch sehr, sehr vorsichtig mit einigen "Behauptungen" sein.

    ...ansonsten seid ihr nämlich näher an einer Strafanzeige, als es eine gewisse Person eventuell jemals sein wird.

    Bei allem Ärger über einen verpatzten Urlaub und ggfs. auch einen finanziellen Verlust:

    Haltet euch an (die juristisch) vorgegebenen Regeln!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Telemed
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    geschrieben 1160564110000

    Hallo,

    nach einem heutigen Telefonat mit der Versicherung wurde durch diese mitgeteilt das bereits mit der Erstattung der betroffenen Geschädigten begonnen wurde.

    Auch entgegen den von der Versicherung verschickten Schreiben, in welchen eine Regulierung nicht vor Jahresende angekündigt wird.

    Ich hoffe das damit ein wenig Ruhe einkehren wird, und das der mögliche strafrechtliche Hintergrund von den zuständigen Stellen verfolgt wird. Mehr ist im Augenblick zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht zu tun.

    Außerdem trägt die immer wieder aufflammende Panikmache nicht zur Regulierung oder sonstigem positiven bei.!

  • Mumeli
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1160588413000

    @'Madinat-Coraya' sagte:

    Hallo Leute,

    bei allem Ärger, aber warum reitet Ihr auf den Dienstleistern in Ägypten rum. Warum sollten diese die Gäste ohne Bezahlung durch Ägypten fahren, die Hotels ohne Bezahlung die Gäste bewirten usw.

    Diese Dienstleister und Hotels können nichts dafür, dass BM pleite ging und hätten einfach gerne das Geld für die Leistung, welche sie bringen sollen. Verständlich, oder?

    Ich hoffe dass BM die Versicherungen ordnungsgemäß bezahlt hat und alle Geschädigten das Geld zurück bekommen.

    Gruß

    P.

    Damit das mal deutlich wird:

    Wir reiten hier keineswegs auf den ägyptischen Dienstleistern herum, ganz im Gegenteil. Wenn man unseren Beitrag liest, wird man feststellen, daß wir uns mit denen sehr zufrieden gezeigt haben!

    Fakt ist aber, daß wir einen Vertrag mit BM Travel unterzeichen, wenn wir dort eine Reise buchen.

    Generaltours hat einen Vertrag mit BM Travel, nicht mit uns!

    Der Reisende hat seinen Vertrag mit Zahlung der Reise erfüllt und trägt nun keine Verantwortung dafür, daß BM nicht an General überweist. Dafür ist er ja auch keineswegs verantwortlich.

    Als General bemerkte, daß bei BM nichts zu holen sein würde, trat man in einer Art und Weise an die BM Kunden heran, die man nicht nur als "wenig elegant" sondern schon als erpresserisch bezeichnen darf!

    Zum besseren Verständnis: Man stelle sich vor, ein Kunde geht ins Schuhgeschäft XYZ und erwirbt dort ein paar Winterstiefel des Herstellers UVW. Er bezahlt diese und trägt sie auch.

    Leider hatte XYZ die Ware bei UVW noch nicht bezahlt und macht Pleite oder sich aus dem Staub.

    Dann stehen sie als Kunde bei minus zehn Grad Celsius im Schnee und erfreuen sich an ihren warmen Füßen.

    Plötzlich taucht ein Vertreter des Herstellers UVW auf und zwingt sie, die Winterstiefel auszuziehen, es sei denn, sie bezahlen die Stiefel ein zweites Mal!

    Alternativ können sie aber auch den Weg ohne Stiefel fortsetzen!

    Ist das wohl o.k. so?

    Wohl kaum!

    Im üblichen Geschäftsleben werden Kunden, wenn sie ihre Lieferung nicht bezahlen, sicher nicht solange weiterbeliefert, bis der Lieferant selbst den Bach runtergeht. Auch hat er rechtlich keine Möglichkeit, sich seine Ware vom Endverbraucher nochmals bezahlen zu lassen oder zurückzuholen!

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1160591059000

    ...wenn Du Dich da mal nicht in einigen Dingen ganz schön täuschst!

    Nicht umsonst haben viele (fast alle!) Lieferanten den Passus "das die Ware bis zur völligen Bezahlung ihm gehört" in den AGBs.

    Und das könnte bestimmte Konsequenzen haben, die allerdings zugegebenermaßen eher selten praktiziert, aber durchaus rechtens, wären!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • toko62
    Dabei seit: 1159574400000
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    geschrieben 1160591975000

    @'Holginho' sagte:

    ...wenn Du Dich da mal nicht in einigen Dingen ganz schön täuschst!

    Nicht umsonst haben viele (fast alle!) Lieferanten den Passus "das die Ware bis zur völligen Bezahlung ihm gehört" in den AGBs.

    Und das könnte bestimmte Konsequenzen haben, die allerdings zugegebenermaßen eher selten praktiziert, aber durchaus rechtens, wären!

    Hallo,

    jetzt muß ich auch mal wieder einen Kommentar von mir geben.

    also in meinen Buchungsunterlagen war dieser Passus nicht vorhanden. ;)

    Bei uns wars eben ganz einfach so, daß den letzten die Hunde beißen.

    Und die letzten in der Kette waren eben wir.

    Gruß

    Torsten

  • Madinat-Coraya
    Dabei seit: 1160179200000
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    gesperrt
    geschrieben 1160594275000

    @'Mumeli' sagte:

    Damit das mal deutlich wird:

    Wir reiten hier keineswegs auf den ägyptischen Dienstleistern herum, ganz im Gegenteil. Wenn man unseren Beitrag liest, wird man feststellen, daß wir uns mit denen sehr zufrieden gezeigt haben!

    Fakt ist aber, daß wir einen Vertrag mit BM Travel unterzeichen, wenn wir dort eine Reise buchen.

    Generaltours hat einen Vertrag mit BM Travel, nicht mit uns!

    Der Reisende hat seinen Vertrag mit Zahlung der Reise erfüllt und trägt nun keine Verantwortung dafür, daß BM nicht an General überweist. Dafür ist er ja auch keineswegs verantwortlich.

    Als General bemerkte, daß bei BM nichts zu holen sein würde, trat man in einer Art und Weise an die BM Kunden heran, die man nicht nur als "wenig elegant" sondern schon als erpresserisch bezeichnen darf!

    Zum besseren Verständnis: Man stelle sich vor, ein Kunde geht ins Schuhgeschäft XYZ und erwirbt dort ein paar Winterstiefel des Herstellers UVW. Er bezahlt diese und trägt sie auch.

    Leider hatte XYZ die Ware bei UVW noch nicht bezahlt und macht Pleite oder sich aus dem Staub.

    Dann stehen sie als Kunde bei minus zehn Grad Celsius im Schnee und erfreuen sich an ihren warmen Füßen.

    Plötzlich taucht ein Vertreter des Herstellers UVW auf und zwingt sie, die Winterstiefel auszuziehen, es sei denn, sie bezahlen die Stiefel ein zweites Mal!

    Alternativ können sie aber auch den Weg ohne Stiefel fortsetzen!

    Ist das wohl o.k. so?

    Wohl kaum!

    Im üblichen Geschäftsleben werden Kunden, wenn sie ihre Lieferung nicht bezahlen, sicher nicht solange weiterbeliefert, bis der Lieferant selbst den Bach runtergeht. Auch hat er rechtlich keine Möglichkeit, sich seine Ware vom Endverbraucher nochmals bezahlen zu lassen oder zurückzuholen!

    Ich habe den einzigen rechtlich relevanten Satz hervorgehoben. Und genau deshalb hat diese Firma gegenüber den Gästen keinerlei Verpflichtungen. BM zahlt nicht ... Gerneraltours leistet nicht.

    Ihr habt an BM bezahlt, da könnt ihr auch die zugesagte Leistung einfordern. GT hat doch mit eurer Zahlung und eurem Vertrag nichts zu tun.

    Im Gegenteil, Generaltours kann sogar BM auf entgangenen Gewinn verklagen (theoretisch), weil genau so geschädigt wie die Gäste.

    Ich hoffe, dass die rechtliche Situation jetzt verständlicher ist.

    @toko

    das mit dem letzen, welchen die Hunde beissen, stimmt in diesem Fall, ausser, die Versicherung bezahlt den Schaden.

  • Mumeli
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    geschrieben 1160605153000

    @'Holginho' sagte:

    ...wenn Du Dich da mal nicht in einigen Dingen ganz schön täuschst!

    Nicht umsonst haben viele (fast alle!) Lieferanten den Passus "das die Ware bis zur völligen Bezahlung ihm gehört" in den AGBs.

    Und das könnte bestimmte Konsequenzen haben, die allerdings zugegebenermaßen eher selten praktiziert, aber durchaus rechtens, wären!

    "DASS die Ware bis zur völligen Bezahlung ihm gehört" kann man zwar so gar in den AGBs haben, bedeutet aber nichts!

    Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Sie dürfen die Winterstiefel natürlich nicht vom Endverbraucher wieder einziehen.

    Um die Sache noch zu toppen:

    Geht jemand in ein Geschäft, kauft die Stiefel auf Kredit oder auf Raten und kann diese NICHT zahlen, dürfen sie ihm die Stiefel auch nicht an der nächsten Straßenecke ausziehen.

    Seien Sie da mal ganz sicher: ICH KENNE MICH AUS!

  • Mumeli
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1160605803000

    @'Madinat-Coraya' sagte:

    Ich habe den einzigen rechtlich relevanten Satz hervorgehoben. Und genau deshalb hat diese Firma gegenüber den Gästen keinerlei Verpflichtungen. BM zahlt nicht ... Gerneraltours leistet nicht.

    Ihr habt an BM bezahlt, da könnt ihr auch die zugesagte Leistung einfordern. GT hat doch mit eurer Zahlung und eurem Vertrag nichts zu tun.

    Im Gegenteil, Generaltours kann sogar BM auf entgangenen Gewinn verklagen (theoretisch), weil genau so geschädigt wie die Gäste.

    Ich hoffe, dass die rechtliche Situation jetzt verständlicher ist.

    @toko

    das mit dem letzen, welchen die Hunde beissen, stimmt in diesem Fall, ausser, die Versicherung bezahlt den Schaden.

    Dann wäre es zumindest "GUTER STIL", die Gäste, die die Reise bereits angetreten haben, diese auch (wie unterwegs VERSPROCHEN) beenden zu lassen und nicht, während der Reise auf erneute ZAHLUNG zu erpressen!

    Jeder, der das anders sieht, hat ein stark gestörtes Rechtsempfinden!

    Gästen, die die gebuchte Reise bereits angetreten haben, in dieser Art zu kommen, ist schon eine Weise, die nicht zu vertreten ist!

    Selbst dann, wenn die (eventuell vorhandene Versicherung) zahlen sollte, rechtfertigt das dieses Verhalten nicht!

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