"Auch aus den stornokosten werde ich nicht schlau"
Ja, ist in der Tat nicht ganz einfach... und um deine gebuchte Reise den entsprechenden §§ zuordnen zu können, müsste man die genaue "Zusammensetzung" der Reise kennen.
Da gibt es z. B. zum Storno dies hier:
"5.b) aa) bzw. 5.b) dd) vereinbarten Pauschalen.
dd) Programme mit tagesaktuellen Preisen z. B. bei Flügen, Flugreisen:
Bei Buchungen aus dem Programm "tagesaktuelle Preise" (z.B. mit der Fluggesellschaft Air Berlin) beträgt die Stornogebühr bei Rücktritt nach Buchung 95% des Gesamtpreises." Quelle: traveltainment.de
Edit:
Weiterhin gibt es unter "Umbuchungen" (7a) das Folgende zu finden:
"... Bei Änderung von Flügen werden dem Reisenden zusätzlich der neue Flugpreis und die von der Fluggesellschaft dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Storno- und Bearbeitungsgebühren abzüglich des ursprünglich vereinbarten Flugpreises in Rechnung gestellt. Berechnet sich die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellte Stornogebühr nach tagesaktuellen Preisen, wird der Reiseveranstalter dem Reisenden die im Zeitpunkt seines Umbuchungswunsches entstehenden Kosten mitteilen..." Quelle: traveltainment.de
Wirklich gesetzlich "festgelegt" wurden die 20% m. E. bisher nicht. Sie wurden in einem früheren Urteil als "angemessen" empfunden. (Und wenn ich mich recht erinnere, hatte jmd. gegen die Höhe der 20% geklagt.) Aber vllt. kennst du ein neueres Urteil ?