• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1360832471000

    @kliarn

    "Auch aus den stornokosten werde ich nicht schlau"

    Ja, ist  in der Tat nicht ganz einfach... und um deine gebuchte Reise den entsprechenden §§ zuordnen zu können, müsste man die genaue "Zusammensetzung" der Reise kennen.

    Da gibt es z. B. zum Storno dies hier:

    "5.b) aa) bzw. 5.b) dd) vereinbarten Pauschalen.

    dd) Programme mit tagesaktuellen Preisen z. B. bei Flügen, Flugreisen:

    Bei Buchungen aus dem Programm "tagesaktuelle Preise" (z.B. mit der Fluggesellschaft Air Berlin) beträgt die Stornogebühr bei Rücktritt nach Buchung 95% des Gesamtpreises."  Quelle: traveltainment.de

    Edit:

    Weiterhin gibt es unter "Umbuchungen" (7a) das Folgende zu finden:

    "... Bei Änderung von Flügen werden dem Reisenden zusätzlich der neue Flugpreis und die von der Fluggesellschaft dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Storno- und Bearbeitungsgebühren abzüglich des ursprünglich vereinbarten Flugpreises in Rechnung gestellt. Berechnet sich die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellte Stornogebühr nach tagesaktuellen Preisen, wird der Reiseveranstalter dem Reisenden die im Zeitpunkt seines Umbuchungswunsches entstehenden Kosten mitteilen..."   Quelle: traveltainment.de

    Wirklich gesetzlich "festgelegt" wurden die 20% m. E. bisher nicht. Sie wurden in einem früheren Urteil als "angemessen" empfunden. (Und wenn ich mich recht erinnere, hatte jmd. gegen die Höhe der 20% geklagt.) Aber vllt. kennst du ein neueres Urteil ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • kliarn
    Dabei seit: 1339027200000
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    geschrieben 1360856291000

    hey,

    ja ich finde die ganze Sache auch ziemlich komisch und undurchdringlich um es zu verstehen. Was setzt sich wie zusammen usw. aber das wird wohl ein gut gehütetes Geheimnis von Glauch bleiben, sonst könnten sie ja nix mehr verdienen ;-)

    Ich habe keinerlei Informationen aus welchem "Programm" die Reise besteht, aber vemutlich trifft bei mir die 95% Regelung voll zu auch wenn es nicht Air Berlin war....

    ich glaube wir meinen das gleiche Urteil bei der Höhe der Vorrauszahlungen, allerdings wenn man beim Verbraucherschutz googlet hört sich das irgendwie nach mehr als "angemessen" an... :-)

  • rheinhold1955
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    geschrieben 1361451109000

    hallo..

    na.......

    was  soll das ?

    glauch ist glauch  oder  wie  soll ich  das  verstehen ?

    ob da  sun  oder  sonstwas  dranhängt

    ich bekamm nun    4  wochen später     ein schreiben wo man, die von mir geschilderten 

    reklamationen  bedauert.............................

    bedauert  !!!!.........und  das  wars.......  bedauern..man wie arm ist das denn ?

    und  das  bekamm ich  von  dem  unternehmen  Glauch Reisen und nicht von Glauch Sun

    also  ist  das  alles  das  gleiche

    ich bleibe dabei............wir nicht mehr damit .............................

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1361454737000

    @rheinhold

    Glauch und GlauchSun haben unterschiedliche AGB.

    Zu deinem ersten Posting: Wurdest du vor Antritt der Reise auf eine anderes Hotel umgebucht oder hast du es erst vor Ort erfahren ?

    Wenn die Umbuchung vor Reiseantritt erfolgte, hättest du kostenfrei vom Vertrag zurücktreten können.

    Wirst du vor Ort umgebucht, solltest du das Ersatzhotel stets nur unter Vorbehalt akzeptieren, um später ev. Abweichungen zum gebuchten Hotel beim RV geltend machen zu können.

    Zu dem Zimmer:

    Zimmer auf der Landseite müssen nicht die schlechtesten sein. :?

    MB fehlt dort natürlich. ;)      Hatte "Select" lt. Reiseausschreibung MB ?

    Hast du schon vor Ort die Mängel / Abweichungen beim RL reklamiert, dir die Mängel / Abweichungen bestätigen lassen ? Das sollte man auf keinen Fall versäumen, um später Minderung beantragen zu können.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • rheinhold1955
    Dabei seit: 1170633600000
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    geschrieben 1361820463000

    .....Kourion......

     

    fragen über  fragen.....

    wenn du rechtsanwalt  bist......dann überlasse  ich  ihnen  die  unterlagen gerne....

    aber  falls  nur  hobbyschlaumeier  ...im diensten der  Fa  Glauch.......

    verschone  uns  damit

    mfg

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1361953356000

    @rheinhold

    Verstehe nicht deine Reaktion.

    Nein, ich bin weder RA noch MA der Firma Glauch.

    Ich bin nur ein User dieses Forums bin, der dir

    1. eine Alternative benennt, wenn dich die Umbuchung vor Reiseantritt trifft und

    2. Vorgehensweisen empfiehlt, wenn dich dieses leidige "Schicksal" erst vor Ort ereilt.

    Denn Umbuchungen werden nicht allein vom RV Glauch angeboten / durchgeführt, sondern auch - und aus unterschiedlichen Gründen - von den RV X, Y, Z, usw.

    Lies mein Posting doch einfach mal emotionslos und überdenke die Informationen / Fragen. Vllt. kann's dir für den aktuellen Fall nicht (mehr) helfen, aber du könntest für einen zukünftigen Fall (s. o. / andere RV) bezügl. möglicher Vorgehensweisen besser "gerüstet" sein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • hugoonline
    Dabei seit: 1178150400000
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    geschrieben 1362037553000

    @reinhold1955

    Wenn Du keine genaueren Auskünfte zu Deinem Fall geben möchtest, warum postest Du dann überhaupt hier ?

    Ohne genauere Angaben kann man nun mal keine besseren Antworten erwarten.

    Und deine Unterstellungen, dass Kourion ein Hobbyschlaumaier in Diensten der Fa. Glauch ist, sind, um es mit Deinen Worten zu sagen, "arm".

    Mein Rat: Nimm Deine so wohl gehüteten, geheimen Unterlagen, und gehe zu einem Anwalt. Aber wundere Dich nicht, wenn dies nicht zu Deinem Wunschergebnis führt.

    Aber beleidige hier keine User mehr, die Dir nur helfen wollen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1362041738000

    @hugo

    Es ist leider manchmal so, dass sich eines TOs Verärgerung über den RV auch gegen hier schreibende User richtet, wenn diese nicht vorbehaltlos 100%ig der geäußerten Beschwerde zustimmen.

    Nun würde es mir (und ich kann hier nur für mich schreiben) äußerst schwerfallen, dem Verriss eines RV - egal, um welchen es sich handelt - vorbehaltlos zuzustimmen, wenn die Infos zu dem jeweiligen Fall unvollständig sind oder die Beschwerde auf fehlerhaften Informationen basiert.

    Dann frage ich i. d. R. nach oder relativiere - durch z. B. Verweise auf AGB o. ä.

    Dass es dabei nicht um eine "Verteidigung" eines RV geht, sondern um grundsätzliche Hinweise und / oder um z. B. Ratschläge für zukünftige Buchungen / zukünftige Verhaltensweisen in ähnlichen Situation, wird von einigen (!) verärgerten Schreibern nicht wahrgenommen.

    Das ist halt so.  :disappointed:

    Aber vllt. wird der / die jeweils betroffene TO - wenn sich der größte Ärger ein wenig gelegt hat - sich das eine oder andere doch noch einmal durch den Kopf gehen lassen... was zur zukünftigen "Pannenvermeidung" / "Ärgernis-Minimisierung" beitragen könnte.                                                     OT Ende

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gruberle
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1364122901000

    Ich hatte über Holidaycheck bei Glauch Reisen gebucht. Hier kam eine Absage. Habe dann noch einmal gebucht mit anderem Termin - wieder Absage.

    Auf dem Internet-Auftritt von Glauch Reisen wurde die Reise weiterhin angeboten. Da habe ich eben direkt bei Glauch Reisen gebucht. Es kam auch eine Bestätigung (... Ihre BUCHUNG hat die Bestätigungsnummer....). Zwei Tage später kam eine Absage. Es sei nur die Reiseanmeldung bestätigt worden. Die Reise wurde weiterhin angeboten, lediglich zu einem höheren Preis. Mein Anwalt hat nach Durchsicht bestätigt, dass hier ganz klar ein Vertrag abgeschlossen wurde. Dies ist nicht nur für den Kunden verbindlich!

    Aber wer möchte seine Urlaubsbuchung schon gerichtlich durchsetzen?

    Da warne ich lieber andere Reisende vor solchen Angeboten, die dann nicht eingehalten werden. Hier wäre auch Holidaycheck gefragt, dass nicht weiterhin Reisen angeboten werden, die man so gar nicht buchen kann.

  • Lisa86
    Dabei seit: 1188000000000
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    geschrieben 1376483862000

    Hallo zusammen,

    nach diesen ganzen schlechten Erfahrungen, die ich hier gelesen habe, hatte ich wirklich Angst, es könnte etwas bei meiner Reise schief gehen. Ich habe eine Pauschalreise nach Portugal über Glauch Reisen (direkt über deren Homepage, nicht über Holidaycheck o.ä.) gebucht. Ich kann nichts Negatives berichten, es hat alles wunderbar geklappt. Allerdings gab es keine Reiseleitung vor Ort und wir haben den Transfer am Flughafen nicht gleich gefunden. Ansonsten alles in Ordnung.

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