Und wenn, was brächte es dir?
Meines Wissens liegt bislang keine Strafanzeige bezüglich Insolvenzverschleppung vor - Kundengeldschäden in allen Ehren, aber es dürfte durchaus erheblichere geben und die Betroffenen hätten wohl kaum gezögert, einen Betrugsverdacht strafrechtlich verfolgen zu lassen.
Zum Vertrag mit einem Veranstalter gehört auch bei einer Hotel-only Buchung der Sicherungsschein. Sofern der Vertragsnehmer nicht darauf bestanden hat und jetzt mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaut, wird sein pekuniärer Schaden kaum abzuwenden sein.
Fazit: Auch bei der Buchung der Einzelleistung Hotel sollte man gescheiter Weise auf eben einem solchen Dokument bestehen, da ansonsten kein rechtmäßiger Vertrag abgeschlossen ist.