• Urlaub-Holidaycheck
    Dabei seit: 1301270400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1383225431000

    Wir hatten ebenfalls über Glauch gebucht, die Situation ist die gleiche wie bei TomHHTom

    nur das wir Wien statt Moskau gebucht hatten.

    Der Betrag, den wir bei der Buchung an Glauch überwiesen haben enthielt auch die Mehrwertsteuer. Da ich (und alle anderen Geschädigten) aber keinen Mehr-Wert sondern gar-keinen-Wert erhalten haben würde mich interessieren ob und wie ich diesen Anteil in der Steuererklärung angeben und evtl. rückerstattet bekommen kann. Kennt sich in diesem Forum irgendjemand mit dem Steuerrecht genauer aus?

    Grüße

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1383232491000

    War bzw. wäre Wien eine dienstreise für dich? Ansonsten Pech gehabt - Privatleute sind nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und deshalb bekommst du die Mwst auch nicht wieder.

    Birgit

    (die sich seit 20 Jahren im Steuerrecht tummelt ;) )

  • fastRR
    Dabei seit: 1383609600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1383654570000

    Wie weit ist denn die Glauch-Insolvenz inzwischen vorangetrieben? Ich möchte mich als Gläubiger auf die Insolvenzliste setzen lassen. Weiß jemand genaueres zu diesem Verfahren?

    Antworten auf die von TomHHTom aufgeworfenen Fragen würden mich ebenfalls sehr interessieren. Ich finde es sehr schade, dass das Unternehmen Glauch das Geflecht aus Tochterfirmen offensichtlich für sich nutzen kann, um zum Schaden der Gläubiger eigene Vorteile geltend zu machen.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1383656003000

    Welcher Art sind Deine Ansprüche...Du hast sie hoffentlich schon beim Insolvenzverwalter geltend gemacht?!?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1383665320000

    @fastRR

    Die von der Insolvenz betroffenen Glauch-Kunden sollten ihre Ansprüche beim Rückversicherer R&V geltend machen, sofern die Art der Buchung sie dazu berechtigt.

    Lt. geltender Rechtsprechung sind auch Hotel-only Buchung gegen eine Insolvenz abzusichern, inwieweit das bei Glauch geschehen ist, weiß ich leider nicht.

    Auf der Gläubigerliste stehen Kundengelder leider sehr weit hinten - ich sehe daher keinen großen Sinn in der Maßnahme.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1383665722000

    Aufgrund der Darstellungen des Rückversicherers werden Verbraucher bei z.B. Hotel-only-Buchungen wohl "Kampflinie" fahren müssen...die R+V schließt sie jedenfalls "erstmal" aus.

    Siehe dazu auch:

    http://www.ruv.de/de/servicecenter/schadenservice/insolvenz-glauch-reisen.jsp

    Insolvenzverwalter ist RA Dr. Tömp - weitere Infos finden Betroffene und Interessierte u.a. hier:

    http://www.glauch.de/

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1383665966000

    ...und hier:

    http://www.nst-inso.com/glauch-reisen/

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Hildegard L
    Dabei seit: 1174176000000
    Beiträge: 17
    geschrieben 1383740974000

    Nach Rücksprache mit meinem RA kann eine Forderung erst n a c h Aufforderung durch den Insolvenzverwalter angemeldet werden. Da ich Nur-Hotelbucher bin (Schaden rund 4500,00 Euro) verfolge ich diese Angelegenheit genau. Gemäß Rücksprache mit der R+V ist eine Anmeldung bei dieser vollkommen zwecklos, da von seiten Glauch keine Versicherung für Nurbucher abgeschlossen wurde.

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1383754439000

    @Hildegard

    ..vielleicht kann ich hier was Konstruktives beisteuern..ich war als Pauschalbucher Betroffener der GTI-Pleite. Da pauschal wurde bei mir zeitnah durch den Insolvenzversicherer von GTI, Hanse Merkur, reguliert. Dennoch wurde ich später vom Insolvenzverwalter von GTI angeschrieben und aufgefordert, evtl. noch offene Forderungen anzumelden. Da ja reguliert war in meinem Fall bestanden natürlich meinerseits keine Ansprüche. Ich gehe davon aus daß dieses bei Glauch bzw. fefa auch so laufen wird. 4500€ ist natürlich eine Hausnummer. Bei GTI war übrigens für Kunden aus der Insolvenzmasse nichts zu holen, meines Wissens nach war noch nicht mal Geld für die Reisekosten zur Gläubigerversammlung da...ich fürchte daß du deine Forderung abschreiben kannst..

  • fastRR
    Dabei seit: 1383609600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1383784712000

    Besten Dank für die zahlreichen Rückmeldungen! Mir geht es wie HildegardL, TomHHTom und den vielen anderen Betroffenen/Betrogenen, die bei Glauch ausschließlich einen Hotelaufenthalt (oder Flug) gebucht und bezahlt haben.

    HildegardL beantwortet in ihrem letzten Beitrag meine Frage. Ich warte somit auf eine Benachrichtigung des Insolvenzverwalters.

    Parallel würde mich interessieren, ob die Staatsanwaltschaft gegen Glauch ermittelt, da hier einige Anzeichen einer Insolvenzverschleppung zu erkennen sind. Ich habe meine Zahlung zu einem Zeitpunkt geleistet, an dem nachweislich in der Fachpresse bereits über eine Insolvenz von Glauch Reisen spekuliert wurde. Dies habe ich natürlich erst bei nachträglichen Recherchen erfahren.

    Ich hoffe, dass diesbezüglich ein Betroffener Anzeige erstattet hat - auch um zu prüfen, ob nicht kurz vor der Insolvenzeröffnung noch Gelder innerhalb des Glauch-Firmenkonstruktes verschoben wurden!

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!