Condor hat sein überbrückungskredit schon mal bekommen.... Blicken wir positiv auf die Entscheidung für die Tochter Gesellschaften.
Drücke allen die Daumen ☀️
Condor hat sein überbrückungskredit schon mal bekommen.... Blicken wir positiv auf die Entscheidung für die Tochter Gesellschaften.
Drücke allen die Daumen ☀️
@nino1111 sagte:
Haben Sie Ihren Urlaub über einen der folgenden Reiseveranstalter oder -vermittler gebucht, ist Ihre Buchung nicht von den oben genannten Umständen betroffen:
5 vor Flug, ADAC Reisen, Airtours, Alltours, Ameropa, Anex Tour, Attika Reisen, Bentour Reisen, BigXtra Touristik, Billa Reisen, Byebye, Clevertours, Club Aldiana, Club Med, Coral Travel, Dertour, Ecco Reisen, Eurowings Holidays, Express Travel International, Falk Travel, FERIEN, Fit & Vital Reisen, Fit Reisen, Fox-Tours, FTI, Gruber Reisen, GULET, Helvetic Tours, HLX, HolidayCheck, HolidayCheck Reisen, I.D. Riva Tours, IST, ITT Ferien, Jahn Austria, Jahn Reisen, JT Touristik, Kuoni Reisen, LMX Touristik, L'TUR, Lufthansa Holidays, Maris Reisen, Meiers Weltreisen, Mondial, Olimar Reisen Phoenix Reisen, Rhomberg, Schauinsland Reisen, SWISS Holidays, Tischler Reisen, TRAVELiX, tropo, TUI, vtours, Windrose Finest Travel, XPUR Reisen.
Nur, wenn der Reiseveranstalter HolidayCheck war. Das habe ich ein paar mal gesehen, also nicht als Reiservermittler, sondern Veranstalter - da wo z.B. Neckermann, Bucher etc. als Logo stand.
@kourion sagte:
Deine Spielchen sind so was von leicht durchschaubar...
Finde ich auch!
Dadurch schadet er denen, die auf seine Ratschläge hereinfalllen (Stornierung bedeutet Verlust des anteiligen oder nahezu gesamten Reisepreis + Anspruch auf den Reisesicherungsschein) und das fehlende Geld durch unterlassene Begleichung der Zahlungsausstände oder Rückbuchungen treibt die RV erstrecht in Richtung einer Insolvenz.
@vonschmeling sagte:
Ja, das geht auch nach dem Antrag auf Insolvenz. Maßgeblich ist die Nichterfüllung der bezahlten Leistung.
Maßgeblich ist der Auftrag des Kunden! Wenn die 8 Wochen noch nicht rum sind, geht das, sobald der Kunde der Bank es wünscht.
Das habe ich gestern Abend bereits mehrfach geschrieben und inzwischen wäre wohl genug Zeit gewesen, die gesetzlichen Regelungen zu lesen anstelle hier weiterhin Halbwahrheiten zu verbreiten.
@nino1111 sagte:
Haben Sie Ihren Urlaub über einen der folgenden Reiseveranstalter oder -vermittler gebucht, ist Ihre Buchung nicht von den oben genannten Umständen betroffen:
5 vor Flug, ADAC Reisen, Airtours, Alltours, Ameropa, Anex Tour, Attika Reisen, Bentour Reisen, BigXtra Touristik, Billa Reisen, Byebye, Clevertours, Club Aldiana, Club Med, Coral Travel, Dertour, Ecco Reisen, Eurowings Holidays, Express Travel International, Falk Travel, FERIEN, Fit & Vital Reisen, Fit Reisen, Fox-Tours, FTI, Gruber Reisen, GULET, Helvetic Tours, HLX, HolidayCheck, HolidayCheck Reisen, I.D. Riva Tours, IST, ITT Ferien, Jahn Austria, Jahn Reisen, JT Touristik, Kuoni Reisen, LMX Touristik, L'TUR, Lufthansa Holidays, Maris Reisen, Meiers Weltreisen, Mondial, Olimar Reisen Phoenix Reisen, Rhomberg, Schauinsland Reisen, SWISS Holidays, Tischler Reisen, TRAVELiX, tropo, TUI, vtours, Windrose Finest Travel, XPUR Reisen.
Das würde mich auch interessieren, ist mir noch gar nicht aufgefallen
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!