@Sachsenlandd wie ist es denn bei dir gelaufen? Hat alles geklappt?
Viele Grüße
@Sachsenlandd wie ist es denn bei dir gelaufen? Hat alles geklappt?
Viele Grüße
Nachdem man leider die Reiseveranstalter hier auf der Platform nicht direkt bewerten kann, habe ich mich entschlossen stattdessen hier eine Warnung über diesen Reiseveranstalter auszusprechen.
Wir haben dieses Jahr im Juli eine Pauschalreise hier auf Holidaycheck über den Reiseveranstalter SunITT / ITT gebucht, leider erwies sich das im nachhinein als absoluter Reinfall.
Wäre unser Koffer nicht beim Hinflug verloren gegangen, wäre wahrscheinlich garnicht aufgefallen wie unfreundlich, unkooperativ und unwillig diese Firma ist.
Mit unserem verschwundenen Koffer wurde uns weder von der lokalen Reiseleitung, noch von der Zentrale in Deutschland aus geholfen, es wurde immer auf die Fluggesellschaft verwiesen, wobei diese bei einer Pauschalreise nicht zuständig ist.
Da es sich bei dem verlorerenen Gepäckstück um unser kostspieliges Tauchgepäck handelte wollten wir natürlich auch sicherstellen dass es nicht verschollen bleibt, deshalb haben wir die meiste Zeit unseres "Urlaubs" damit verbracht die diversen involvierten Parteien abzutelefonieren um irgendwelche Infos zu bekommen.
Das Ende vom Lied ist, dass der Koffer Wochen nach dem Urlaub noch immer nicht aufgetaucht ist und uns noch immer niemand helfen wollte, geschweige denn eine Entschädigung zu zahlen.
Wir haben den Koffer dann auf eigene Faust wieder am Flughafen gefunden und uns die zuständige Entschädigung über unseren Rechtsschutz erstritten.
Fazit, Hände weg von ITT und SunITT, sobald es Probleme gibt ist nichts mehr von diesem Reiseveranstalter zu erwarten.
Bevor du hier "Warnungen" formulierst solltest du dir einfach mal die AGB des Veranstalters zu Gemüte führen. Dort steht nämlich nichts betreffend Verlust oder Beschädigung des Gepäcks (mit der Buchung hast du dem zugestimmt!).
Deine irrtümlichen Erwartungen alleine sind m.E. ergo kein Anlass für einen Verriss und deine Behauptung, bei "einer Pauschalreise sei nicht das LVU verantwortlich" schlichterdings Mumpitz.
Verbreitet findet man folgenden Hinweis für Pauschalreisen:
"Bei Schäden durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder verspätetes Eintreffen Ihres Gepäcks bei einem Flug mit einer EU-Fluggesellschaft können Sie bis zu EUR 1000 einfordern.
Wichtig: Schäden bei eingechecktem Gepäck müssen innerhalb von 7 Tagen und bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach dessen Eintreffen bei der betreffenden Fluggesellschaft geltend gemacht werden."
(Quelle alltours FAQ)
Eine Entschädigung für die betroffenen Urlaubstage steht euch zwar tatsächlich zu (der korrekte Terminus wäre zustehende und nicht zuständige), das hätte man aber mit einer vernünftigen Kommunikation sicherlich auch unstreitig klären können.
Vielleicht sollte man eher vor uneinsichtigen Urlaubern warnen, die ihre Vertragsbedingungen beharrlich ignorieren und unbeachtlich der geltenden Vereinbarungen einen Aufriss veranstalten ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!