Hallo!
Viielen Dank für die Antwort.Zum Glück habe ich gestern hier gelesen..Erst durchdie Postings hier kam ich auf die Idee,mir die Unterlagen genauer anzusehen.
Inzwischen habe ich gegoogelt.Wenn kein gültiger Sicherungsschein für den betr. Reisezeitraum vorliegt,handelt der Reiseanbieter wettbewerbswidrig,wenn er Geld fordert oder annimmt.( § 651,Abs.1,4 und 5).
Theoretisch,wenn bis zum Antritt der Reise kein Schein vorliegt,kann ich die Reise antreten und erst hinterher bezahlen.
Kündigen könnte ich,aber dann würden die in den AGB aufgeführten Stornogebühren fällig.
Ich kann jetzt also in Ruhe abwarten und zahle solange nichts,bis ich den Schein habe.(Ohne diese Forum hätte ich wahrscheinlich treudoof angezahlt)
Ich poste das jetzt alles,weil vielleicht noch andere ITT Kunden hier lesen.Ich möchte ja den Teufel nicht an die Wand malen,aber es gibt auch Anbieter,die...na ja,ich sprechs mal lieber nicht aus..Wie schon zuvor geschrieben,FTI hatte bei meiner Buchung im Juni für vergangenen Oktober schon den Schein,gültig bis Ende 2014.