• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1736185527884

    :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1736185782206 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Kourion + Günter

    Tatwahrhaftig kann man den Hinweis auf die SÖP gar nicht oft genug wiederholen. Dieser Service ist wirklich noch erschreckend unbekannt.

    M.W. sind allerdings nur wenige Veranstalter Mitglieder der Trägerschaft, und nur für Mitglieder gilt dieses Schlichtungsangebot.

    Andernfalls kann man sich an die Schlichtungsstelle des Bundesministeriums für Justiz wenden. Dieser Schritt bedarf jedoch einer soliden Anspruchsgrundlage, die Vialetta imho noch nicht geliefert hat.

    Edit:

    Danke @HABERLING: Damit war die Absage tatsächlich zu kurzfristig und es handelt sich um eine Vertragsverletzung seitens des Veranstalters.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1736186325298

    Die SÖP ist keine Option, hier die wenigen Mitglieder der Sparte Veranstalter/ Vermittler:

    10. Reiseveranstalter/-vermittler  ebookers.com (Expedia Group)  Expedia (Expedia Group)  Evaneos SA  HolidayCheck (HolidayCheck Group AG)  journaway GmbH  weg.de (COMVEL GmbH)

    (Quelle: SÖP)

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1736186736237

    Nur es steht nicht in den AGB was passiert wenn der Veranstalter die Fristen nicht einhält.

    12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.2. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der folgenden Fristen zu erklären für Flug-/Schiffsreisen und generell Reisen mit einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 30 Tage vor Abreise,

    bei allen Busreisen mit einer Reisedauer bis höchstens sechs Tage spätestens 14 Tage vor Abreise,

    bei Tagesfahrten bis spätestens sieben Tage vor Abreise.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1736186911701 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ergibt sich aus dem Vertragsrecht: Er muss entschädigen! :relieved:

    Maßgeblich ist das Datum des Ausgangs er Mitteilung, ich glaube allerdings nicht, dass die Nachricht 10 Tage irgendwo ungelesen rumlag?1?

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1736188458983

    Da die Reisen in Normandie und Bretagne eine 8-tägige Busreise ist, wäre der Rücktritt vom RV spätestens 30 Tage vor Abreise zu erklären gewesen.

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  • Kourion
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    geschrieben 1736188598106

    @vonschmeling

    Kurz OT: Danke. "Bundesministeriums für Justiz" / BMJ . Das hab ich oft gelesen. :blush: 

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1736202320989

    @HABERLING

    3 Tage sind für alle Arrangements zu kurz - ergo Vertrag verletzt = Entschädigungsanspruch.

    @Kourion

    Ja, auch diese Schlichtungsstelle ist noch nicht sehr bekannt, käme infrage beim gegenständlichen Sachstand.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
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    geschrieben 1736203757438

    Ich frag mich gerade ob das BMJ für Schweizer zuständig ist.:wink:

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1736205530347

    Ja, schon - es geht ja um ein in D angesiedeltes Unternehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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