• proteus
    Dabei seit: 1221177600000
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    geschrieben 1587669043812 , zuletzt editiert von proteus

    @kourion sagte:

    Die weltweite Reisewarnung des AA gilt derzeit bis zum 03.05. Bis zu diesem Datum sind die Reisen abgesagt. Wenn die Reisewarnung verlängert wird, deine Reise nicht durchgeführt werden kann, wird dir das mitgeteilt werden - klick

    Ja das ist richtig. Allerdings ist für mich die Frage, wie der Reiseveranstalter die Reise durchführen möchte, wenn

    1. Das Hotel geschlossen hat (auf der HP des Hotels ist klar ersichtlich dass das Hotel bis Juni geschlossen ist).
    2. das Königlichen Dekret 463/2020 bis zum 12.04.2020 verlängert wurde (zur Erinnerung mein Flug sollte am 04.05.2020 gehen). Das sollte einem in Spanien ansässigen Reiseveranstalter eigentlich bekannt sein.
    3. Die Fluggesellschaft mir bereits mitgeteilt hat, dass der Hinflug gecancelt wurde (im übrigen fragt die Fluggesellschaft nun bei mir an ob ich das Geld zurückerhalten möchte oder umbuchen möchte. Ich habe ihm noch nichts mitgeteilt, da ich im eigentlich davon ausgehe, dass dafür der Reiseveranstalter verantwortlich ist. Schließlich habe ich eine Pauschalreise gebucht. Dieser hat sich aber bisher nicht gerührt trotz Nachfrage)

    Naja ich hoffe trotzdem mal auf ein gutes Ende.

    Proteus

  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1587716892232

    @proteus sagte:

    das Königlichen Dekret 463/2020 bis zum 12.04.2020 verlängert wurde (zur Erinnerung mein Flug sollte am 04.05.2020 gehen).

    Verlängert bis zum 09.05.2020!

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • proteus
    Dabei seit: 1221177600000
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    geschrieben 1587726655925

    Sorry mein Fehler.

    Hatte das auf mehreren Seiten nachgeschaut und hatte dann ausgerechnet eine veraltete Seite / Daten genutzt. :confused:

    Proteus

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1588154069777

    29.04. Touristik Aktuell: Reiseabsage bis 15. Mai

    Seit heute auch auf der HC-Seite: LMX storniert alle Flugpauschalreisen mit Abreise bis zum 15.05.20 kostenfrei.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1588154333930

    Und in einer anderen Meldung hatten sie -LMX- auch verkündet dass dies ebenfalls für die Marken

    Sun Trips und LMX Individuell, mit Firmenstizen in Leipzig und Berlin gilt..

    Diese gehören ebenfalls zu LMX

  • Sven_01
    Dabei seit: 1590760851164
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    geschrieben 1590760968860 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Auch wenn LMX tiefe Preise anbietet - lasst euch davon nicht blenden!

    Liebes LMX-Team: Dies ist meine Buchungsnummer: XXX die geht keinen was anXXX

    Ich habe im Oktober 2019 eine Reise in die Türkei gebucht. Ich habe mir einen Tag vor Abreise von LMX XXX Klarnamen editiertXXXXschriftlich bestätigen lassen, dass das gebuchte Hotel (Xanadu Ressort) für uns bereit sei – das Hotel die Buchung bestätigt habe.

    In der Türkei angekommen sagte man uns am Transferdesk, dass das Hotel (Xanadu Ressort) überbucht sei und wir daher in ein anderes gebracht (Crystal Paraiso Verde) werden. Selbstredend hatte dies dieselbe Sternen-Kategorie obwohl um Klassen tiefer als das von uns gebuchte - dies widerspiegelt sich auch in den Bewertungen, so ist das Xanadu «Traveler Choice 2019» bei Tripadvsor und das Crystal Paraiso Verde bei 67% Empfehlungsrate. Hätten wir von Anfang an das Crystal Paraiso Verde gebucht gehabt, wären unsere Reisekosten bei LMX 50% tiefer gewesen.

    Da bei LMX telefonisch niemand erreichbar war, habe ich mich auf schriftlichem Weg beschwert und vonxxxxKlarnamen haben hier bitte nichts verlorenXXXx wiederum schriftlich die Anweisung erhalten mit ihrem lokalen Reiseleiter zu schauen und von ihm bestätigen zu lassen, dass wir im falschen Hotel seien, wir mit dem nicht zufrieden seien und er keine Alternative anbieten könne. Dieses Protokoll soll ich nach unserer Reise zusammen mit einem Beschwerdebrief an LMX senden und mir würde eine Kostenrückerstattung gegeben werden.

    Gesagt – getan. So habe ich am 22.10.2019 besagtes Protokoll inkl. Begleitschreiben an LMX eingesendet und folgende Meldung von LMX erhalten:

    Aufgrund Ihrer Angaben holen wir die notwendigen Auskünfte unserer Partner vor Ort ein, um diese Angelegenheit zu klären und eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Dies kann, abhängig vom Zielgebiet, ca. 8 - 10 Wochen dauern.

    Wir möchten Sie höflich bitten von Nachfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes innerhalb dieser Bearbeitungszeit abzusehen. Selbstverständlich sind wir bemüht, den Vorgang in der kürzest möglichen Zeit abschließend zu bearbeiten.

    Nun, mittlerweile haben wir den 29. Mai 2020, trotz mehrfacher Nachfrage bei LMX warte ich auf deren Antwort (irgendeine Antwort) noch habe ich eine Kostenrückerstattung erhalten.

    Wieso habe ich so lange mit meiner Rezession gewartet? – ich hatte geglaubt von LMX zumindest eine Antwort zu erhalten, vielleicht erhalte ich diese nach meiner Rezession. Ich finde das Ganze einfach nur Schade.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1590765402330 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Hallo und Willkommen im HC Forum:

    Es gibt da ein paar Regeln und auch Infos ---die ich Dir schreiben muss:

    Du hast mehrfach Klarnamen hier hereingeschrieben- das geht leider überhaupt nicht.

    Der Schutz der Persönlichkeitsrechte muss beachtet werden-- ich habe diese entfernt.Ansonsten könntest Du auch mal Ärger bekommen.

    Ebenso hattest Du Deine Buchungsnummer genannt-- entfernt----so kann keiner damit irgendwelchen Unsinn anstellen.

    :arrow_forward:Du schreibst von Rezession, vermutlich meinst Du Rezension.

    Nur- das hier ist keine Bewertungsseite, auch nicht eine für den Veranstalter LMX. Wir sind ein Forum und hier tauschen sich User aus, helfen mit Tipps und Ratschlägen... Dies nur zur Klarstellung.

    Zu Deinen geschilderten Themen werden Dir sicher einige User Hinweise oder Ratschläge geben können.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1590770866066

    Hallo Sven_01,

    wenn dir bei Ankunft am Urlaubsort mitgeteilt wird, dass dein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht, darfst du darauf bestehen, mit dem nächsten Flieger zurück befördert zu werden.

    Was diesen Teil des LMX-Schreibens betrifft - "Aufgrund Ihrer Angaben holen wir die notwendigen Auskünfte unserer Partner vor Ort ein, um diese Angelegenheit zu klären und eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Dies kann, abhängig vom Zielgebiet, ca. 8 - 10 Wochen dauern." :

    Das Hotel scheint Ende Oktober zu schließen und erst im Frühjahr April / Mai (?) wieder zu öffnen. Das könnte ein Grund für die länger dauernde Klärung der Angelegenheit sein, wobei 8-10 Wochen eh nicht soo ungewöhnlich sind. Dazu kommt nun noch Corona... heißt, es wird wohl noch etwas dauern.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1590776868736

    Nicht ganz, Kourion - zuerst muss mit Fristsetzung (z.B. 24 h) Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden - mit der Ankündigung, bei mangelnder Zufriedenheit unverzüglich nachhause reisen zu wollen.

    Das muss nicht der nächste Flieger sein, es darf nur nicht schuldhaft verzögert werden.

    Grundsätzlich steht dem Reisenden in diesem Fall eine anteilige Erstattung der Reisekosten zu für die Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Hotel.

    Schließlich hat er es nicht ausgesucht, der Vertrag ist demnach selbst dann nicht erfüllt, wenn es "um Klassen" besser gewesen wäre.

    Nimmt der Reisende jedoch das Angebot an und verbleibt für die gesamte Dauer seiner Reisezeit in dem gefühlt "niedrig klassigem" Hotel darf der Veranstalter das als teilweises Einvernehmen durch konkludentes Verhalten werten.

    Soll dann im Nachhinein eine Reisepreisminderung gewährt werden, muss der Betroffene spezifizieren, was genau das alternative vom gebuchten Hotel unterschied oder eben den Zweck seiner Reise beeinträchtigt hat.

    Dazu sind dann WER oder vage Behauptungen wie "um Klassen schlechter" gar nicht geeignet, vielmehr ist zu substantiieren - beispielsweise durch eine fehlende Eigenschaft, die für die Gestaltung des Urlaubs maßgeblich war.

    Ganz grundsätzlich ist ein Urlaub mängelbehaftet, wenn er nicht im gebuchten Hotel stattfindet.

    Die Spruchpraxis variiert (10% per se entschied der BGH allein schon für die Änderung Az:: X ZR 111/16), dazu noch Schadenersatz bei Darlegung unzumutbarer Zustände.

    Bei einem Abbruch (= einseitige Kündigung des Reisevertrages wegen erheblichen Mangels) sprach z.B. Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 199/11) noch weitergehende Forderungen zu. Eine Begründung war nicht erforderlich.

    Im dargestellten Geschehen wurde allerdings die gesamte Urlaubszeit im anderen Hotel verbracht, das ist konkludentes Verhalten.

    Mein Rat an Sven_01 wäre auf Grund des Sachstandes daher, eine Liste fehlender Eigenschaften der alternativen Unterbringung an den Veranstalter zu senden, diese mit Hilfe der z.B. Frankfurter Tabelle zu beziffern und damit genaue Angaben über die erwartete Kompensation zu hinterlegen.

    Relevant hierzu wäre z.B. das Urteil des BGH (Az:: X ZR 111/16)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • karibiktigra
    Dabei seit: 1216425600000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1592897018902 , zuletzt editiert von karibiktigra

    Hallo zusammen.

    Wir haben im Januar eine LMXI-Reise nach Bulgarien gebucht und tragen uns mit dem Gedanken, diese selber zu stornieren.

    Nun liest man ja Einiges über die Geschäftsgebahren von LMX und so habe ich über den Vermittler angefragt, wie hoch denn die Stornogebühren bis zum 30. Tag vor Abreise tatsächlich sind, denn laut AGB beträgt die Rücktrittspauschale zwar 35 Prozent, aber da es sich jedoch um eine "Packaging"-Reise handelt, und man im Internet von deutlichen höheren Kompensationsforderungen seitens LMX liest, möchte ich VOR dem 30. Tag vor Antritt wissen, welche Entschädigungszahlung TATSÄCHLICH auf uns zukommen würde.

    Meine Frage: habe ich einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Stornokosten tatsächlich entstehen bevor ich das Storno wirklich auslöse? LMX stellt sich nämlich tot und auch der Vermittler (weg.de) meldet sich auf diverse E-Mails und telefonische Anfragen nicht.

    Danke für ein Meinungsbild.

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