Lt. AGB :
Soweit Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht Bestandteileiner Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigungsofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Ob das rechtmässig ist weiß ich nicht .
LG