Gilt nicht als Werbung, wenn Du nicht für Deine eigenen Belange wirbst, ist ausdrücklich erlaubt inzwischen, andere Vermittler zu nennen.
MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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geschrieben 1487680024890
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geschrieben 1487684385893
Ok, na dann:
Aktuelle Kreuzfahrt NCL Epic gebucht über Aldi Süd Reise Prospekt. Der Veranstalter / Reisebüro ist dann Select Holidays.
Bisher sehr gute Kommunikation. Informationen professionell, Kundenfreundlich und zeitnah erhalten.
Gute Erfahrungen auch mit e-hoi gemacht.
Gruss Michael
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geschrieben 1488295678815
Ein paar Hinweise zu den AGB:
Thema Anzahlung: In den AGB von Mein Kapitän sind 20% als Anzahlung definiert. Der Verfasser scheint also zu wissen, dass Anzahlungen größer 20% unzulässig sind (BGH-Urteile vom 9. Dezember 2014, AZ: X ZR 85/12, AZ: X ZR 147/13, AZ: X ZR 13/14). Auch im Reisesicherungsschein wird eindeutig darauf hingewiesen, dass keine höheren Zahlungen zu leisten und abgesichert sind. Dennoch wird in der Rechnung eine Anzahlung über 40% eingefordert. Immer nach dem Motto: probieren kann man es ja mal.....
@ Banana Rules
Thema Stornierungskosten: die pauschalierten Staffelungen sind anfechtbar. Siehe hierzu folgende Ausführungen:
....Dementsprechend hat z.B. das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 13.11.2014, Az. I-6 U 76/14 die Klausel eines Reisevertrages mit dem Wortlaut "Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises" für unwirksam erachtet.
Ähnlich entschieden hat auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.12.2014, X ZR 85/12. Laut Pressemitteilung des BGH waren "auch die Klauseln betreffend die Rücktrittspauschalen unwirksam, da die beklagten Reiseveranstalter nicht ausreichend dargelegt haben, dass gewöhnlich Stornierungskosten in der behaupteten Höhe anfallen.
Je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reiseantritt müssen Veranstalter angemessene Stornopauschalen kalkulieren, die im Einklang mit §§ 651 i, 309 Nr. 5 a und b BGB stehen (Urteil des BGH vom 09.12.2014; AZ: X ZR 13/14). So untersagten Gerichte zum Beispiel Reiseveranstaltern, eine Rücktrittspauschale von 40 Prozent des Reisepreises zu verlangen, falls ein Kunde bis zu 30 Tage vor Reisebeginn absagt (Urteil des LG Berlin vom 23.11.2012; AZ: 15 O 253/12).
Sie sollten daher den Anbieter auffordern, die Entschädigung konkret zu begründen; dies insbesondere, da der Mindestsatz mit vorliegend 60 % noch über den Mindestsätzen des zitierten OLG-Urteils liegt. Maßgeblich ist dann die gesetzliche Regelung des § 651i BGB.
Im Streitfalle ist der Reiseveranstalter hier beweisbelastet. Muss also aufzeigen, warum er wo nichts weiter ersparen konnte (Gebühren, Steuern, Flüge). Dieser ist nämlich auch zur Schadensminderung verpflichtet. Das bedeutet, dass sich der Reiseveranstalter nicht nach einem Rücktritt zurücklehnen soll, weil er trotz Nichtantritt des Reisenden genug verdient hat.
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geschrieben 1488315018782
Hallo zusammen,
auch ich schließe mich dem Reigen der Enttäuschten und Verärgerten zu diesem Reiseveranstalter uneingeschränkt an. Ein kurzer Abriss des Erlebten möge potenzielle Interessenten für Buchungen über diese Agentur zum Nachdenken verhelfen und die richtige Entscheidung treffen lassen:
- Feb 2016: Buchung Mittelmeerkreuzfahrt "Inseln der Sonne mit Costa Magica" im Juli 2016 für 3 Personen + Anzahlung der Reise
- Mar 2016: Buchungsbestätigung, Restzahlung im Juni 2016 vorgesehen
- Anfang Mai 2016: Telefonische Absage der Reise durch Mein Kapitän. Absagegrund: nicht genug Interessenten für die Reise (?!??!?!?). Das ist zwar kaum vorstellbar und sehr ärgerlich, aber davon geht die (Kruezfahrt)Welt nicht unter
- Mitte Mai 2016: mehrmalige telefonische Versuche uns eine schriftliche Kündingung zu schicken und den Anzahlungsbetrag zurück zu überweisen scheitern. Danach toter Käfer am Telefon und am Faxanschluß.....
- Ende Mai 2016: 1. schriftliche Aufforderung uns eine schriftliche Bestätigung zum Ausfall der Reise zu schicken und die Anzahlung zurück zu überweisen => keine Reaktion durch Mein Kapitän
- Anfang Juni 2016: die 2. und 3. schriftliche Aufforderung an Mein Kapitän folgen, sowie die Ankündigung die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben (Mitte Juni wäre die Restzahlung laut Reisebestätigung fällig geworden) => keine Reaktion durch Mein Kapitän
- Mitte Juni 2016: Rechtsanwalt übernimmt die weitere Kommunikation, Fristsetzung, Aufforderung zur Rückerstattung Anzahlung, etc. => keine Reaktion durch Mein Kapitän
- mein persönlicher Eindruck zu diesem Zeitpunkt: der Kapitän scheint auf hoher See trotz nur seichten Wellengangs offensichtlich jegliche (Service)Orientierung verloren zu haben und das Wort "Kunde" oder "Kundenzufriedenheit" in seinem Wortschatz gestrichen zu haben (sofern es dem Wortschatz angehörte)......
- es folgten diverse Schriftwechsel zwischen den Anwaltskanzleien, 2 in Berlin anberaumte Gerichtstermine zu denen ich neben meinem Rechtsbeistand hätte persönlich erscheinen sollen (Wohnort in NRW, also Urlaubstage, Reisekosten, Hotel, etc. wären angefallen). Beide Termine wurden äußerst kurzfristig abgesagt; weiterer Schriftverkehr, etc., etc., etc......
- Das Ende der (glücklicherweise nicht Unendlichen) Geschichte: meine Anzahlung erhielt ich zurück, meine Meinung über den Reiseanbieter hat sich im Laufe der Monate gefestigt und ist zur Überzeugung gewachsen. Das serviceorientierte Verhalten von Mein Kapitän hat bis Mitte Dezember seinen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung bei zwei Kanzleien, den Bediensteten eines Amtsgericht in Berlin geleistet, die Sinnhaftigkeit einer Rechtsschutzversicherung bestätigt und.... ach ja, eine urlaubsplanende Familie übriggelassen, die Gott-sei-Dank nicht dem Geld hinterher winken musste, sondern nur der nicht stattgefundenen Kreuzfahrt. Na dann, Glück gehabt, passt doch wunderbar zum Namen des Veranstalters Glückskäfer, oder?
Die Lektüre hilft hoffentlich dem ein oder anderen Buchungsunsicheren die richtige Entscheidung zu treffen.
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geschrieben 1488319227799
Mir hat sie jedenfalls zur feierabendlichen Unterhaltung verholfen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1488362866673
Auch ich kann sagen, dass mich dieser Beitrag von @nevermore-mk Beeindruckt und trotz der geschilderten, bzW wegen der Art der Schilderung, beeindruckt.
Endlich Mal eine Schilderung in der die Worte, Warnung vor ..., Alles Betrüger und Ähnliches fehlen, sachlich und doch nicht ohne hintergründige Kritik inkludiert sind. Alle Achtung.
Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit. -
geschrieben 1488548537831
Hallo Zusammen,
jetzt melde ich mich erneut zu Wort und ich kann den bevorstehenden Ärger schon riechen.
Am 20.02.2017 haben wir die Stornokosten i.H.v. 1.708,80 € mit folgendem Anschreiben widersprochen:
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" Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.02.2017 haben wir von Ihnen die Stornobestätigung zu o.g. Reise erhalten. Sie fordern uns auf, die Stornogebühren in Höhe von 1.708,80 € zu bezahlen.
Ein Entgelt für den entstandenen Aufwand zu berechnen ist in Ordnung, allerdings rechtfertigt Ihre Forderung bei weitem nicht die von Ihnen geforderte Summe.
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung steht es uns zu, dass Sie uns die entstandene Entschädigung konkret darlegen, insbesondere wie sich die von Ihnen berechneten Stornogebühren zusammensetzen. Die Leistungen der Reederei „MSC“, des Hotels in Miami, sowie der Fluggesellschaft wurde laut Ihrer Abrechnung bereits gebucht. Daher ist es für Sie sicherlich kein Problem die dazugehörigen Buchungsbestätigungen uns anzufügen.
Sie haben nun neun Monate Zeit, Ersatz für unsere stornierte Reise zu finden. Bei Ihren Preisen dürfte dies kein Problem darstellen.
Aus o.g. Gründen, schlage ich Ihnen vor, die Forderung ins Verhältnis zu rücken und eine angemessene Stornogebühr von maximal 20% zu berechnen.
Wir erwarten Ihre Rückmeldung bis spätestens zum 01.03.2017. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir die Angelegenheit an unseren Anwalt weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Herr S."
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Am 02.03.2017 hat uns Frau J. aus der Kundenbetreuung von "mein Kapitän" angerufen und auf unseren Anrufbeantworter gesprochen und zusätzlich eine E-Mail geschrieben, die wie folgt lautet:
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" Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihren Brief an uns.
Ich verstehe Ihr Anliegen sehr gut, muss aber auf die Stornierungsgebühr in der angegeben Form bestehen.
Allerdings möchte ich es nicht versäumen Sie vielleicht doch noch für uns zu gewinnen.
Wir bieten zum Beispiel zur Zeit Reisen im Mittelmeer auf der MSC Orchestra an, die nur geringfügig teurer als die Stornierungskosten wäre. Vielleicht wäre das eine Option für Sie.
Weiterhin haben Sie persönliche Gründe für Ihre Stornierung angegeben. Könnten Sie diese evtl. bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung geltend machen?
Ich freue mich über eine Rückmeldung von Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Frau J.
Kundenbetreuung
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Zeitgleich habe ich am 23.02.2017 mit der ADAC-Rechtsberatung Kontakt aufgenommen und nach Rat gefragt.
Diese bestätigen mir, dass eine maximale Stornogebühr von 25% des Reisepreises angemessen ist - und nicht wie von "mein Kapitän" geforderte 60%!
Nun gut, 25% (etwa 687,00€) sind immer noch zu viel, aber wäre knapp 1000,-€ weniger, als zuvor gefordert.
Ich werde mir nun von einem ADAC-Vertragsanwalt ein Beratungstermin geben lassen, um weiteres zu besprechen.
Ich berichte weiter!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!
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geschrieben 1488578516460 , zuletzt editiert von vonschmeling
Da hast du ja allerlei Drohungen abgesetzt und solltest diese auch konsequent der Erledigung überstellen.
Verzeihe den Ausdruck, aber so ein bisschen Blindkompetenzen macht dich nicht grad souveräner. Die frostige Anwort kann insofern nicht verwundern.
Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislaslast verhält es sich so, dass diese zunächst dir obliegt bei einem Widerspruch gegen die vertraglich bestimmte Höhe der Stornierungskosten. Was der ADAC für "angemessen" hält ist übrigens reichlich banane - ggf. musst du deine Argumentation vor Gericht durchbringen und wird dabei diese dürftige Auskunft wenig helfen.
Wenn du schon rechtliche Schritte ankündigst musst du diese nach Ablauf der Frist auch einleiten, ansonsten lacht sich der Käfer mit 6 nach oben gekehrten Beinen tot über deinen Theaterdonner ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1488655855807
@ von Schmeling:
Gem. AGB ist die Beweislast für einen geringeren entstandenen Schäden ja tatsächlich beim Kunden. Aber ist das aus rechtlicher Sicht überhaupt haltbar? Sämtliche Buchungen und Nachweise laufen über den Tisch von mK - der Kunde hat keinen Einblick und kann ohne Dokumentation daher gar nichts gegenteiliges beweisen. Damit wird eine deutliche Benachteiligung gegenüber dem schwächeren Vertragspartner gestellt.
Von meinem Rechtsverständnis ist es durchaus legitim, und der Vertragspartner verpflichtet, im konkreten Fall entsprechende Nachweise vorzulegen.
Es ist nachvollziehbar dass ein Schaden von der anderen Partei abgewendet werden soll. Wenn die Forderung diesen aber erheblich übersteigt, dann bereichert man sich daran. Und das kann nicht im Sinne des Gestzgebers für Schadensersatz im Einklang stehen.
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geschrieben 1488657417836
Spätestens bei einer prozessualen Einigung muss der Veranstalter seine tatsächlichen Auslagen zur Durchsetzung seines Verlangens darlegen, keine Frage. Vermutlich gelingt das mühelos.
BananaRules hat aber zunächst einmal für ein bestimmtes Angebot bestimmte Bedingungen akzeptiert und kann nicht einfach mit Entscheidungen zu vollkommen anders gelagerten Causalitäten eine Benachteiligung beklagen.
Der "unschlagbare Preis" war eben an bestimmte Vorgaben gebunden, diese waren offenbar bei der Willenserklärung bekannt.
Im eigentlichen Sinne "benachteiligt" ist bei Erfolg der Beschwerde doch der Kunde, der mit abweichenden Bedingungen eine identische Reise wesentlich teurer bucht!?
Quid pro quo - sich jetzt einfach auf BGH Urteile zu berufen und die Vergleichbarkeit vollkommen außer Acht zu lassen geht imho ins Leere.
Urteile sind soweit inter partes ergangen und nicht grundsätzlich.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.