• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1516097829673

    Mit der Insolvenzanmeldung hat der Geschäftsführer alle seine Befugnisse verloren.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Bertl53
    Dabei seit: 1515857686247
    Beiträge: 3
    geschrieben 1516108221739

    Hallo gehöre auch zu den Abfahrt 16.01.2018 Australien/Neuseeland geschädigten ohne Ausfallversicherungsschein!

    Wenn das nur ein Nachweis das eine Versicherung abgeschlossen wurde ist müsste man sich doch bei der R und V auch ohne Schein melden können,so ein Dokument kann ja auch mal abhanden kommen!

    Wichtig ist doch dass für diese Reise eine Ausfallversicherungsschein abgeschlossen wurde?

    Die Ausfallversicherungsschein gilt doch sicherlich für die Reise und nicht für einzelne Oersonen oder?

  • Anjuscha B.
    Dabei seit: 1516017609213
    Beiträge: 3
    geschrieben 1516112363512

    Hallo

    ich hörte gerade von einem anderen Geschädigten, wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird ,

    tritt die Versicherung RuV eventuell nicht ein.

    Das kann ich kaum glauben.

    Hat jemand Rechtskunde???

  • Tom273
    Dabei seit: 1514701020475
    Beiträge: 40
    geschrieben 1516114196069 , zuletzt editiert von Tom273

    Dann ist der Mistkäfer immer noch zahlungsunfähig und auch dann greift der Sicherungsschein.

    Während eines Insolvenzverfahrens kann ja durchaus je nach Lage der Dinge der Geschäftsbetrieb zumindest eingeschränkt weiterlaufen. Insofern stehen im SiS die Begriffe Zahlungsunfähigkeit und Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auch bei Abwicklung des Betriebes (mangels Masse) gibt es Geld von der Versicherung.

  • Zabriskiepoint
    Dabei seit: 1202947200000
    Beiträge: 55
    geschrieben 1516114861638

    Eine Sache verstehe ich nicht: Seit Jahren schon gibt es in mehreren Foren im Internet diese Beschwerden über MK. So viele enttäuschte Kunden haben vor Buchungen bei MK gewarnt, und das wohlgemerkt seit Jahren! Wie konntet ihr denn dann bei einem solchen Unternehmen eine Reise buchen? Warum habt ihr euch vor der Buchung nicht ein paar Minuten Zeit genommen und im Internet nach Bewertungen über MK recherchiert?

    Zabriskiepoint
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1516115267211

    @Bertl53

    Sofern nur das Dokument nicht mehr vorhanden ist steht dem Eintritt der Versicherung nichts entgegen.

    @Anjuscha B.

    Wie Tom bereits schrieb erstattet die Ausfallversicherung auch im Falle eines Konkurses.

    @Zabriskiepoint

    Sorry, aber solche Predigten halt ich für fehl am Platze ... :worried:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • BSC
    Dabei seit: 1516008804482
    Beiträge: 2
    geschrieben 1516120255586

    Haben auch kein einziges Schriftstück von MK erhalten. Habe gestern über die Nummer von Glückskäfer - Reisen jemanden erreicht!

    Hat mir das Insolvenzschreiben vorgelesen und meinte, für alle weiteren Schritte sollte ich mir Rechtsbeistand nehmen. War heute in der Verbraucherzentrale. Die waren sehr nett und kompetent und haben mir mit entsprechenden Schreiben geholfen...mal sehen was kommt.

    Hoffnungen habe ich keine, aber es beruhigt. Mit der Anzeige warte ich jetzt noch etwas!!!

  • W.u.R.a.M.
    Dabei seit: 1514976152284
    Beiträge: 21
    geschrieben 1516120344832 , zuletzt editiert von W.u.R.a.M.

    Da auch mir ( wie schon geschrieben ) der Sicherungsschein fehlte habe ich mich gestern direkt an das Büro vom Insolvenzverwalter gewandt.

    Ergebnis :

    Sehr geehrte Hr. XXXX

    bedauerlicherweise gibt es aktuell keine Möglichkeit mehr, Sicherungsscheine zu erteilen, nachdem die Versicherung den Vertrag am 15.01.2018 außerordentlich fristlos gekündigt hat. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie als Kunde unter die Reisesicherung fallen, auch wenn Ihnen kein Sicherungsschein übermittelt wurde. Kunden, deren Reisen leider nicht durchgeführt werden können, sind über den Reisesicherungsschein gem. § 651 k BGB abgesichert. Bitte wenden Sie sich für die Schadensregulierung an die

    R+V Allgemeine Versicherung AG

    Raiffeisenplatz 1

    65189 Wiesbaden

    Bitte geben Sie als Betreff die Versicherungsschein-Nummer xxx xxx xxx xx xx an und fügen Ihrem Schreiben folgende Unterlagen bei:

    -          Buchungsbestätigung Ihrer bei der Glückskäfer Reisen GmbH gebuchten Reise

    Vielleicht hilft das den Betroffen weiter.

  • klaussommer
    Dabei seit: 1451347200000
    Beiträge: 61
    geschrieben 1516120369451

    @vonschmeling sagte:

    @Zabriskiepoint

    Sorry, aber solche Predigten halt ich für fehl am Platze ... :worried:

    Diese Predigt ist genau so überflüssig wie folgende:

    @vonschmeling sagte:

    Die Beschwerden hatten am 22.12.2017 ihren dritten Geburtstag ( 36 Monate der Panik und Enttäuschung???) und der Käfer verbrennt vollkommen unbeeindruckt von Kritik oder gar vergeigten Prozessen tiefenentspannt weiterhin Vertrauen und Kohle?!

    Kommt niemand schon vor der Buchung ins Grübeln?!

    Offengestanden tu ich mich unfassbar schwer mit dem Aspekt der "Schuld" bei dem ganzen Geeier um diesen halbgaren Verein ...

    Wurde denn je ein objektiver Preisvergleich beigetragen? Wie muss ich mir die Dimension "billig" vorstellen?

    Ich bin betreffend das Thema Kreuzzüge - ähm - fahrten total unbeleckt (und wird das auch so bleiben!), aber ich kann mir insgesamt kaum vorstellen, das Käferpreise jeden Rest von Hirn ausschalten ...

    :worried:

  • W.u.R.a.M.
    Dabei seit: 1514976152284
    Beiträge: 21
    geschrieben 1516120661451

    @wuram sagte:

    Da auch mir ( wie schon geschrieben ) der Sicherungsschein fehlte habe ich mich gestern direkt an das Büro vom Insolvenzverwalter gewandt.

    Ergebnis :

    Sehr geehrte Hr. XXXX

    bedauerlicherweise gibt es aktuell keine Möglichkeit mehr, Sicherungsscheine zu erteilen, nachdem die Versicherung den Vertrag am 15.01.2018 außerordentlich fristlos gekündigt hat. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie als Kunde unter die Reisesicherung fallen, auch wenn Ihnen kein Sicherungsschein übermittelt wurde. Kunden, deren Reisen leider nicht durchgeführt werden können, sind über den Reisesicherungsschein gem. § 651 k BGB abgesichert. Bitte wenden Sie sich für die Schadensregulierung an die

    R+V Allgemeine Versicherung AG

    Raiffeisenplatz 1

    65189 Wiesbaden

    Bitte geben Sie als Betreff die Versicherungsschein-Nummer xxx xxx xxx xx xx an und fügen Ihrem Schreiben folgende Unterlagen bei:

    -          Buchungsbestätigung Ihrer bei der Glückskäfer Reisen GmbH gebuchten Reise

    Vielleicht hilft das den Betroffen weiter.

    Geschrieben und editiert und erst noch falsch. :-(

    Sollte heißen......

    Vielleicht hilft das den Betroffenen weiter.

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