• Tom273
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    geschrieben 1516224990173

    @zabriskiepoint sagte:

    Ginus, mal ganz dumm gefragt, ich bin nicht vom Fach, aber wäre es nicht eine gute Idee, wenn die Geschädigten mal nachsehen würden, wer im Sicherungsschein als Reiseveranstalter angegeben wurde? MK/Glückskäferreisen oder MSC/NCL etc? Wenn im Sicherungsschein MK als Reiseveranstalter genannt ist, müssten die Betroffenenen doch auf der sicheren Seite sein und auf den Schutz der Versicherung hoffen dürfen.

    Versicherungsnehmer lt. Sicherungsschein ist die Glückskäfer Reisen GmbH !

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1516225103112 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @ burton_

    Unwahrscheinlich, dass Mitreisende als „Kunde“ ausgewiesen werden. Kunde ist der Rechnungsempfänger.:blush:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1516226710631

    @ginus

    Ich verstehe nicht ganz was du meinst?

    Natürlich sind die Kundengelder zumindestens zum Teil nicht an die Leistungserbringer weitergegeben worden, das spielt aber für den Pauschalreisekunden keine Rolle - mal abgesehen davon, dass die gebuchten und bezahlten Reisen nun nicht mehr durchgeführt werden. Die Auslagen dieser Kunden werden vom Versicherer ausgeglichen, die Leistungserbringer (sofern sie noch nicht bezahlte Leistungen erbracht haben) sind wiederum Gläubiger des Mistkäfers und müssen sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die Gläubigerliste eintragen lassen. Die Endkunden werden davon nicht berührt. Verträge zwischen den Leistungserbringern und den Endkunden wurden nicht geschlossen.

    Betroffen sind alle Reisen, die entweder im mistkäfereigenen oder aber in anderen Reisebüros vertraglich vereinbart wurden mit dem Veranstalter Glückskäfer Reisen.

    Was mich irritiert hatte war der Ausschluss von Nur-Hotel Buchungen aus der Bezugsberechtigung gegen die R&V Versicherung. Kreuzfahrten sind selbstverständlich Pauschalreisen und abgesichert. Aber womöglich gibt es solche ja gar nicht ...

    @jlechtenboehmer

    Ganz unzweifelhaft sind alle Reisenden Kunden (im Sinne der Aufzählung), nicht nur die Rechnungsempfänger ... :smirk:

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1516227597649

    Für jene, die Satisfaktion forderten:

    Die Brandenburger Polizei ermittelt wegen Betrugs.

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  • ginus
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    geschrieben 1516233805661

    @zabriskiepoint sagte:

    Ginus, mal ganz dumm gefragt, ich bin nicht vom Fach, aber wäre es nicht eine gute Idee, wenn die Geschädigten mal nachsehen würden, wer im Sicherungsschein als Reiseveranstalter angegeben wurde? MK/Glückskäferreisen oder MSC/NCL etc? Wenn im Sicherungsschein MK als Reiseveranstalter genannt ist, müssten die Betroffenenen doch auf der sicheren Seite sein und auf den Schutz der Versicherung hoffen dürfen.

    Hast du richtig verstanden. Genauso hatte ich es gemeint. Wer also Kunde von Reiseveranstalter MK/Glückskäfer ist, hat ja seine weitere Vorgehensweise gezeigt bekommen. Wenn er auch u.U., noch sehr lange auf sein Geld warten muss.

    Zweifelsohne sehr ärgerlich die ganze Geschichte, und auch für mich schwer nachvollziehbar ....

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1516233935930

    @tom273 sagte:

    Versicherungsnehmer lt. Sicherungsschein ist die Glückskäfer Reisen GmbH !

    Ok, war also bei dir so. Dann ist gut und schon alles gesagt. Muss aber durchaus nicht bei jedem so sein.

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1516237242972

    @von Schmeling

    was ich meine - und ich spreche im Moment nur von der Sparte Kreuzfahrt/Mein Kapitän - ist :

    (die Polen-Kurreisen und in dieser Richtung interessieren mich eher nicht so)

    MK bot - also zumindest in der Zeit als ich auch ab und an MK durchstöberte - auch reine Kreuzfahrtleistungen mit z.B. eigener Anreise durch den Kunden an, genau die gleiche Leistung wie z,B. die Reederei / ganz ohne MK Zusätze.

    Beim probebuchen und Klicken auf Veranstalter AGB war dann eben nicht MK sondern die jeweilige Reederei (MSC/NCL/COSTA/RCI und wie sie alle heißen) als RV angegeben. Teilweise war es auch diffus und nicht klar erkenntlich ganz zu Anfang als ich die Käferseite entdeckte. Und ich kenne den Käfer online schon gaaaaanz lange (nahe 3 Jahre- das ist viel verglichen mit seiner Lebenszeit). Das hatte sich dann gebessert, der RV war dann schon ersichtlich, und war wohl im überwiegenden Teil auch MK.

    Also ich spreche für den Fall: KF ganz ohne Zusatzleistungen, bei dem MK nicht der RV, sondern nur Vermittler sein soll. 

    Der Kunde hat zwar möglicherweise einen Sicherungsschein von - setzen wir mal den Fall - RV MSC, aber die sind ja nicht insolvent. Wenn dann also MK die dafür vom Kunden vereinnahmten Gelder nicht weiterleitet, weil die woanders vlt. dringender gebraucht werden???? Da wird doch die Begeisterung von MSC/NCL und Konsorten wahre Wellen schlagen und sie werden sich drängen, Kunden zu befördern und zu füttern wo keine Gelder dazu eingehen????

    Und genau hier setzt meine Frage an dich an; da gibt es doch meines Wissens Urteile (ob BGH weiß ich nicht) die hinsichtlich - sagen wir mal vermutlich veruntreuten Kundengeldern Recht sprechen. Immer vorausgesetzt der Vermittler hatte überhaupt das Inkassorecht für den RV auszuüben.

    PS: MK hatte aber eher nicht Costa im Portfolio, war den Käfern wohl vom Grundpeis her zu billig (MSC hatten sie aber imho reichlich) Nein der Rest hauptsächlich keine Billigheimer, eher NCL, ja auch schon X, Azamara, HAL dort gesichtet.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1516263398683

    @ginus

    Das wäre fatal, das Vorliegen einer solchen Konstellation halte ich aber für sehr sehr unwahrscheinlich. Allein schon eine Inkassoberechtigung des Vermittlers, als der mk dann ja aufgetreten wäre.

    Veruntreuung von Kundengeldern ist ein Betrug, also ein Straftatbestand. Selbstverständlich würde das entsprechend geahndet!

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  • la-donna-piani
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    geschrieben 1516271014204

    Halli hallo,

    meine Eltern befinden sich gerade auf Kreuzfahrt und hatten heute früh einen Zettel an ihrer Zimmertür mit der Information, dass MeinKapitän/Glückskäfer Reisen Insolvenz angemeldet hat.

    Nun haben sie natürlich Angst, dass sie am Montag (da soll eigentlich ihr Rückflug gehen) nicht nach Hause kommen.

    Weiß jemand wie in diesem Falle die Sachlage ist? Werden die Reisenden, die bereits unterwegs sind, noch ohne Probleme nach Hause geflogen oder müssen Sie jetzt neu buchen?

    Gebucht haben sie als Pauschalreise. Also Flug+Schiff+2 Tage Unterkunft nach Abgang vom Schiff.

    Viele Grüße

  • HABERLING
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    geschrieben 1516271958031

    Das können Dir nur die einzelnen Leistungserbringer beantworten zb. die Airline.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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