Nee, es ist nicht das gleiche!
Bei Elektronik hast Du regelmäßig einen Händler ... und dieser Händler ist auch Dein Vertragspartner ( und somit auch Ansprechpartner für alle Fragen, Garantie etc. )
Bei einer Veranstalterreise ist das Reisebüro aber kein Händler! Es ist Handelsvertreter. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Denn zwischen einem Kunden und einem Reisebüro kommt bzgl. der Reise selbst keinerlei Vertragsbeziehung zu Stande. Alle Verträge die diese Reise betreffen ( also Durchführung, ggf. Mängel etc. ) sind ausschließlich zwischem dem Reiseveranstalter und dem Urlauber zu Stande gekommen.
Ich pflichte Dir bei, dass das "Gefühl" sagt das Reisebüro solle das erledigen ... und ein gutes Reisebüro wird sich in einem solchen Fall sicher auch für seinen Kunden starkmachen ( und oftmals recht unkompliziert auf dem "kurzen Dienstweg" eine Lösung erarbeiten können ). Aber eine Art Anspruch kann man daraus nicht herleiten.
Übrigens bewegt sich ein Reisebüro bei solchen Aktionen für den Kunden oftmals auf sehr dünnem Eis, denn viele Reiseveranstalter verbieten es Reisebüros in ihren Agenturverträgen ausdrücklich z.B. Reklamationen des Kunden anzunehmen bzw. weiterzuleiten oder in diesem Sinne für den Kunden tätig werden zu dürfen. (!)
Viele Grüße.