Hallo Mirko76,
dank Dir für die Antwort inkl. der ergänzenden Angaben. Ja, sie bringen ein bisschen Licht in den Tunnel ... aber eben leider auch nur ein bisschen.
Zu einer wirklichen gehaltvollen Diskussion wären noch deutlich mehr Angaben notwendig, aber das wäre dann auch eine Sache für's Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Kurz zu dem, was hier vorliegt:
Man muß deutlich unterscheiden zwischen "empfundenem Reisemangel" und "tatsächlicher Unannehmlichkeit" und "tatsächlichem Reisemangel".
So hängt es z.B. von Details ab, ob eine fehlende Tür einen Reisemangel darstellt oder ob "Mobiliar" gleiches ergibt. Optisches Mißfallen von Mobiliar ist z.B. ganz sicher kein Reisemangel.
In der Reisemangelanzeige selbst sind Hinweise auf Foren, Bewertungen und "andere Urlauber" (es sei denn, letztere werden namentlich als Zeugen benannt und ihre Aussagen beigelegt) reiserechtlich völlig irrelevant.
Auf das Thema "fehlende Bars" würde weitere, detailliertere Angaben benötigen.
Bsp.:
Eine fehlende Bar ist ziemlich sicher nur eine (zu akzeptierende) Unannehmlichkeit, andererseits wären aber "3 fehlende von 4 zugesagten" Bars durchaus ein Reisemangel - vor allem dann, wenn dann dadurch zugesagte Leistungen (z.B. im Rahmen eines AI-Konzepts) nicht erfüllt (oder eingeschränkt) werden.
Auch ist es von grundlegender Bedeutung wie die Reisemängel vorgetragen werden beim RV und mit welcher Aufrechnung ... ein immer wieder hilfreiches Instrument ist hierbei die Frankfurter bzw. Kemptener Tabelle. Utopisch davon abweichende Forderungen werden gerne "belächelt" und berauben sich selbst jedweder ernsthafter Aufnahme beim RV.