Bis 08.10.2020 (nehme ich an, und nicht 2021) ist es ja noch ein wenig hin, also lautet die Empfehlung sich in Geduld zu üben. Bis dahin kann viel passieren, insb. dass der Rückstand abgearbeitet wird und auch dein Fall dran kommt.
Wenn im geschlossenen Thread schon von durchaus fachkundiger Seite die Aussage getroffen wurde, dass der Vermittler zuständig ist, dann brauchst du hier nicht nochmal nachzufragen. Was bei der VZ steht läßt sich ohne genau Angaeb der Quelle nicht auf Anwendbarkeit auf deinen Fall überprüfen.
Die Restzahlung sollte von deiner Seite nicht ohne triftigen Grund verweigert werden, das wäre Vertragsbruch.