• nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1505211996771

    @luckyempire

    Eine Inkassofirma ist nichts weiter als ein Dienstleistungsunternehmen, welches vom Gläubiger beauftragt wird, dessen Forderung beim Schuldner geltend zu machen. Es ist nicht Sache der Inkassofirma, die Rechtmäßigkeit dieser Forderung zu prüfen. Auch tut es überhaupt nichts zur Sache, ob das Inkassobüro ein Familienunternehmen oder sonstwas ist oder nicht. Und jemanden öffentlich als Betrüger zu bezeichnen, kann zu unangenehmen Folgen für den Schreiber führen, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • luckyempire
    Dabei seit: 1505202871518
    Beiträge: 6
    geschrieben 1505213830198

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. ich habe nicht das Inkassobüro also Betrüger bezeichnet sondern dessen Unterstützung/ Dienstleistung für Tourinis Betrügerische Machenschaften in Frage gestellt. Was ein Inkassobüro ist, ist mir durchaus bewusst doch muss auch dieser Dienstleister eine rechtsgrundlage prüfen, sonst kann jeder x beliebige Forderungen gelten machen.

    Anscheindend bist du hier um andere Leute maßzuregeln anstatt sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1505215472941 , zuletzt editiert von Kourion

    @luckyempire sagte:

    Wir haben eine Reise buchen wollen und nachdem im Laufe des Buchungsvorganges der kostenpflichtige Transfer (obwohl wir nur Angebote inklusive Transfer auswählten) und dann auch noch Zusatzkosten für Gepäck ersichtlich wurden, brachen wir den Vorgang ab, da die angebotene Reise für uns nicht mehr attraktiv war.

    3 Tage später haben wir in unserem E-Mail-Postfach eine Buchungsbestätigung erhalten.... Dieser Sache haben wir natürlich auch widersprochen, wir hatten ja auch nichts verbindlich gebucht.

    Vorausschickend - ich trage weder AidU noch Tourini in meinem Herzen.

    Meine Fragen: Ihr habt also nie nach Ausfüllen des Buchungsformulars auf "Buchen" geklickt ? Falls nein, wie ist der Veranstalter an eure Mailadresse gekommen ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • erhard50
    Dabei seit: 1383609600000
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    geschrieben 1505218876661

    Verstehe ich das richtig, dass auch nach der Insolvenz der Unister-Gruppe (Ab in den Urlaub, Fluege.de etc.) dieser Anbieter immer noch bzw. wieder auf dem Markt ist?

    Zu dieser Firmengruppe gibt es in der Presse zahlreiche Warnhinweise.

    Anscheinend haben die jetzt neue (noch nicht so bekannte Tochterfirmen gegründet, um weiterhin Geschäfte machen zu können.

    Ich würde da niemals buchen; schon gar nicht über ein Buchungsportal.

  • luckyempire
    Dabei seit: 1505202871518
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    geschrieben 1505220576668

    @Kourion sagte:

    Vorausschickend - ich trage weder AidU noch Tourini in meinem Herzen.

    Meine Fragen: Ihr habt also nie nach Ausfüllen des Buchungsformulars auf "Buchen" geklickt ? Falls nein, wie ist der Veranstalter an eure Mailadresse gekommen ?

    Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben an eine Website gestellt, diese muss klar, verständlich und zu übersichtlich aufgebaut sein. Ebenso muss der Verbraucher vor abschließender Buchung (Button kostenpflichtig kaufen) über alle Kosten informiert sein. Das bedeutet, wenn ich auf seite 4 von 5, bei einer Buchung auf buchen klicke, erwarte ich das es wie bei amazon und anderen Websiten eine Zusammenfassung meiner Daten gibt. Gerade bei Reisen ist das wichtig, da z. B. ein falsch geschriebener Name dazu führen kann, das man nicht mitfliegen kann.

    Wenn also auf Seite 4 die Reise gebucht ist ohne jegliche zusammenfassung und auf Seite 5 noch Zusatzfragen gestellt werden die die Reise betreffen und zwar zwingend, nämlich z. B. Transfer und Gepäck, gehe ich nicht davon aus, dass die Bestellung abgeschlossen und verbindlich gebucht ist, wenn ich innerhalb der Abfragen den Vorgang abbreche.

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1505221225019 , zuletzt editiert von Herr_Reise

    Also gab es vorher einen "kostenpflichtig buchen" bzw. "buchen" Button oder nicht? Deine Beschreibung hört sich an als hätte es diesen gegeben.

  • Possibaer
    Dabei seit: 1496421269094
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    geschrieben 1505223392068

    Hallo luckyempire,

    ich kann deinen Frust verstehen. Nur mal am Rande, hast du auf abbrechen geklickt oder einfach den Browser geschlossen?

    Aber davon mal abgesehen scheinst du kein Einzelfall zu sein. Der Artikel ist zwar schon etwas älter ab passt ins Schema:

    Die Buchungsfalle

    Vorsicht bei Ab-in-den-Urlaub.de, Reisen.de und Travel24.com! Die Online-Reisebüros werben mit Versprechen wie "bester Preis garantiert", obendrein gaukeln durchgestrichene Altpreise ein Schnäppchen vor. Dabei sind diese Streichpreise frei erfunden; sie finden sich nirgendwo anders.

    Wer dennoch nichtsahnend ein Reiseangebot anklickt, droht, in eine Buchungsfalle zu tappen: Scheinbar unverdächtig wird aufgefordert, Name und Anschrift anzugeben sowie die Geschäftsbedingungen zu bestätigen. Kaum jemand ahnt, an dieser Stelle bereits eine Verpflichtung einzugehen. Wie sollte man auch: Schließlich wurde bislang weder ein Zahlungsweg noch eine Reiseversicherung abgefragt.

    In der Erwartung, erst einmal unverbindlich das gesamte Angebot inklusive Zusatzkosten, etwa für die Versicherung, einzuholen, klickt man auf Buchen und weiter! – und schon schnappt die Falle zu: Nun heißt es, die Buchung sei bereits "verbindlich". Die Rechnung flattert prompt ins E-Mail-Postfach.

    Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html

    Da steht noch mehr drin...

    Mal ein Musterbrief für dich:

    Absender:

    (Vorname, Name)

    (Straße, Hausnummer)

    (Postleitzahl, Stadt)

     

    An

    (Name Reiseunternehmen)

    (Straße, Hausnummer)

    (Postleitzahl, Stadt)

     

    Per Einschreiben mit Rückschein

    Vorab per Fax an: (Faxnummer des Reiseunternehmens)

    Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse des Reiseunternehmens)

     

    Kundennummer: (Ihre Kundennummer)

    Widerspruch gegen die Reisebuchung vom (Datum)

    Widerspruch gegen die Rechnung (Rechnungsnummer) vom (Datum) über (Betrag)

    Betreff: Bitte um Bestätigung, dass keine wirksame Reisebuchung vorliegt

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der oben benannten Rechnung über eine angebliche Reisebuchung widerspreche, und diese daher nicht bezahlen werde.

     

    Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Sie haben mir eine Rechnung über eine angebliche Online-Reisebuchung zukommen lassen, obwohl ich bislang keine Reise rechtlich verbindlich gebucht habe. Ich hatte mich über das Reise-Buchungsportal im Internet lediglich über die verschiedenen Angebote informiert, wollte jedoch noch keine Reise verbindlich buchen. Dementsprechend habe ich Ihnen keine Buchung in Auftrag gegeben. Das wird ausdrücklich von mir bestritten.

     

    (Nun schildern Sie so ausführlich wie möglich, warum es in Ihrem Fall zu keiner verbindlichen Buchung kommen konnte. Beschreiben Sie beispielsweise, dass Sie lediglich Informationen über die angebotenen Reisen abgerufen haben, dass Sie aber zu keinem Zeitpunkt einen verbindlichen Buchungs-Button angeklickt haben etc.)

     

    Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie einen evtl. Reisevertrag nachweisen müssen, da Sie dessen Existenz behaupten. Die Seite, die einen Vertragsabschluss behauptet, muss diesen auch nachweisen können.

     

    Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die Anfechtung, da ich die von Ihnen behauptete Reise überhaupt nicht buchen wollte. Hilfsweise erkläre ich Ihnen die Stornierung der angeblichen Reisebuchung.

     

    Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens mit, dass Sie die von Ihnen behauptete Reisebuchung storniert haben.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    (Vorname, Name)

    (Ort, Datum)

    Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reisebuchung/

    Ich hoffe das hilft dir erstmal.

    VG

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12422
    geschrieben 1505233168246

    @luckyempire sagte:

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. ich habe nicht das Inkassobüro also Betrüger bezeichnet sondern dessen Unterstützung/ Dienstleistung für Tourinis Betrügerische Machenschaften in Frage gestellt. Was ein Inkassobüro ist, ist mir durchaus bewusst doch muss auch dieser Dienstleister eine rechtsgrundlage prüfen, sonst kann jeder x beliebige Forderungen gelten machen.

    Anscheindend bist du hier um andere Leute maßzuregeln anstatt sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.

    Dein 1. Satz gilt auch für Dich. Wo habe ich geschrieben, dass Du das Inkassobüro als Betrüger bezeichnet hättest? Wo bitte? Du unterliegst außerdem einem Irrtum, denn ein Inkassounternehmen muss überhaupt nicht prüfen, ob die vom Gläubiger an ihn abgetretene Forderung rechtlich einwandfrei ist. Damit bist Du selbst gefordert. Wenn Du also der Meinung bist, dass die Forderung gegen Dich unberechtigt ist, solltest Du ganz schnell dagegen Widerspruch einlegen und zwar bei beiden, dem Reiseveanstalter und dem Inkassobüro. Vllt. magst Du ja dies mal lesen.

    Und last but not least habe ich Dich nicht gemaßregelt und solltest wohl eher Du Dich mit dem Sachverhalt mal ganz ausführlich beschäftigen, denn die Angelegenheit wird Dir wohl leider noch einiges Kopfzerbrechen bereiten.

    Ich bin hier jetzt raus, da eh zwecklos.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • luckyempire
    Dabei seit: 1505202871518
    Beiträge: 6
    geschrieben 1505235174978

    @Possibaer sagte:

    Hallo luckyempire,

    ich kann deinen Frust verstehen. Nur mal am Rande, hast du auf abbrechen geklickt oder einfach den Browser geschlossen?

    Aber davon mal abgesehen scheinst du kein Einzelfall zu sein. Der Artikel ist zwar schon etwas älter ab passt ins Schema:

    Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html

    Da steht noch mehr drin...

    Mal ein Musterbrief für dich:

    Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reisebuchung/

    Ich hoffe das hilft dir erstmal.

    VG

    Vielen Dank für deine Antwort. Leider haben sämtliche Widersprüche auch mit einschreiben und Darlegung der BGB Paragraphen keinen Erfolg bei Tourini gezeigt - als Antwort per E-Mail habe ich erhalten" Eine Reduzierung der Stornierungsgebühren ist leider nicht möglich" ohne Ansprechpartner und von einer E-Mail die heist keine-antwort@ab-in-den-Urlaub.de und das auf ein 1,5 Seiten langes Schreiben. Telefonisch brauch man dort ja garnicht anrufen...

    Leider weiß ich nicht mehr genau wie die Bezeichnung auf Seite 4 gelautet hat. Ob "buchen" oder "buchen und weiter".

    Da ich bereits bei der Verbraucherzentrale Anzeige erstattet habe und auch einen Anwalt konsultiert habe, weis ich das es nicht auf den Button ankommt sondern auf die Art der Darstellung der Website und diese ist einfach Irreführend! Glücklicherweise habe ich ein Foto von Seite 5 wo ersichtlich ist, das man beglückwünscht wird und nun noch ein Paar Zusatzfragen beantworten soll/ weitere Kosten zu Gepäck und Transfer, dies war vorher NIRGENDS ersichtlich und hatte die Reise über unsere Budget verteuert, sodass wir abgebrochen haben.

    Was hättet Ihr an der Stelle getan??

    Da es keinen Abbruchbutton gab, blieb nur das Fenster zu schließen. Sei es drum....der letzte Schritt ist nicht abgeschlossen.

    Noch ergänzend zu der einen Frage: Unister ist pleite und insolvent und es wurde einfach eine neue Gesellschaft gegründet die in den gleichen Geschäftsräumen ihr Unwesen treibt wie zu Wagners Zeiten.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28985
    geschrieben 1505236185181 , zuletzt editiert von Kourion

    @luckyempire sagte:

    Wenn also auf Seite 4 die Reise gebucht ist ohne jegliche zusammenfassung und auf Seite 5 noch Zusatzfragen gestellt werden die die Reise betreffen und zwar zwingend, nämlich z. B. Transfer und Gepäck, gehe ich nicht davon aus, dass die Bestellung abgeschlossen und verbindlich gebucht ist, wenn ich innerhalb der Abfragen den Vorgang abbreche.

    Solltest du auf Seite 4 auf "Buchen" geklickt haben, wurde die Reise kostenpflichtig gebucht.

    Was die Zusatzfragen auf Seite 5 betrifft: Bei anderen RV findet man auf dem Buchungsformular den Hinweis "Zur Freigepäckhöhe siehe ABB der Airline" o. Ä. bzw. auf der Buchungsbestätigung / Rechnung Hinweise zu Kosten für mehr Freigepäck.

    Zum Foto von Seite 5: Wenn man dort "beglückwünscht" wird, so gilt das wohl der abgeschlossenen Buchung. Aber schade, dass du keine Screenshots von den vorausgehenden Seiten hast - z. B. im Hinblick auf "mit Transfer".

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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