Die Reise findet vom 08.09.-18.09.14 statt. Etwas Zeit ist also noch, aber die Abbuchung der Restzahlung erfolgt bereits am 09.08.14. Dieses würde ich ja gerne verhindern. Gerade weil ich ja schon die Info vom Hotel bekommen habe, dass dort nichts bezahlt ist und auch nicht mehr bezahlt wird. Warum dürfen wir nicht vorab kostenfrei stornieren? Es steht schließlich schon fest das der Veranstalter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt!!! Und warum kann ich von AIDU nichts erwarten? Gerade weil sie die Vermittler sind und der Veranstalter nicht erreichbar ist.
Touropa ???
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geschrieben 1405373034000
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geschrieben 1405375292000
Lies dir doch einfach den von @Kourion auf der vorigen Seite beispielhaft bereits verlinkten Thread zu GTI durch, der deine Fragen sehr aufschlussreich beantwortet.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1405376475000
Danke für den Tipp. Ich bin bereits seit einer halben Eweigkeit dabei. Eine kurze Antwort auf meine Frage wäre trotzdem nett gewesen, denn dort steht auch sehr viel, was mich überhaupt nicht interessiert...
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geschrieben 1405377515000
bei einem Reisetermin 8.9. würde ich mir jetzt noch keinen Kopp machen..aber solange offiziell noch nichts bekannt ist bist du an die AGB von Touropa gebunden. Eine Nichtzahlung des Reisepreises könnte dann eine kostenpflichtige Stornierung nach sich ziehen. Also ruhig bleiben, ich denke innerhalb der nächsten 2 Wochen weißt Du Genaueres. Also dranbleiben und auf Info warten, sobald durch den Insolvenzverwalter die Weisung ergeht keine Zahlung mehr zu leisten kannst Du natürlich die Abbuchung canceln bzw. über das KK Unternehmen zurückholen so daß dann nur noch die Anzahlung über die Versicherung zu regulieren ist. Und den Hinweis von @bernhard würde ich schon ernstnehmen da die Abwicklung dann wohl "GTI-ähnlich" verlaufen dürfte.
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geschrieben 1405381513000
Ich habe den Hinweis von bernhard sehr wohl ernst genommen und mich bis eben durch den ganzen Tread gelesen, sowohl auch durch den folgenden. Ich mache mir auch keinen Kopp über den 08.09. sondern eher über den 09.08. und der ist in nicht einmal mehr 4 Wochen. Und ich glaube auch kaum, dass sich in den nächsten 2 Wochen viel tun wird, wenn man bedenkt, dass man zur Zeit nur 3 winzige Artikel im Internet dazu findet. Und wenn das Geld erstmal weg ist und sich keine "GTI-ähnliche" Lösung finden lässt, dann hat sich für uns der Urlaub für die nächsten Jahre erledigt. Es ist halt nur noch dieser Urlaub in "vertrauter Zweisamkeit" für uns möglich. Sollte also NACH Abbuchung der Restzahlung vom RV storniert werden, könnten wir theoretisch neu buchen, aber praktisch ist es wegen Geldmangel bei uns nicht möglich. Und eine Rückerstattung im nächsten Jahr hift uns dann auch nicht weiter. Wobei es dann bei uns um 1.710 € geht und die Sicherungsscheine nur einen Wert von 1.500 € haben. Somit werden wir so oder so 210 € miese machen...
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geschrieben 1405413742000
"Glauben" gehört in die Kirche - damit kommst du nirgends weit.
4 Wochen ist eine relativ lange Zeit und man kann berechtigt erwarten, dass sich bis dahin etwas tut.
Eine Insolvenz muß beim Amtgericht "beantragt" werden und das Gericht prüft, ob und wie ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
Wie kommst du darauf, dass deine Reise nur mit 1.500,- € insolvenzversichert ist?
Normalerweise ist es lt. Gesetzgeber so, dass die komplette Reise abgesichert sein muß und der Sicherungsschein gilt für die Buchung in voller Höhe.
Jedenfalls wird dir nicht anderes übrig bleiben als auf Fakten zu warten um dann Ansprüche stellen zu können.
Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o) -
geschrieben 1405414252000
@ de la Diva
Weil auf dem einen Sicherungsschein 500 € steht und auf dem anderen 1.000 €. Dann bin ich jetzt davon aus gegangen, dass nur 1.500 € versichert sind. Ist das denn nicht so?
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geschrieben 1405416985000
Ich verstehe nicht, weshalb du 2(!) Sicherungsscheine zu einer Buchung erhalten hast.
Normalerweise hat der RV eine "Insolvenzversicherung" abgeschlossen - die gilt für alle, von ihm angebotenen Pauschalreisen.
Du erhältst eine Reisebestätigung und dann ist ein Sicherungsschein dabei, wo zusätzlich deine Buchungsnummer draufsteht, der Versicherer genannt ist usw.
Ich habe bisher noch nie gesehen, dass ein Sicherungsschein auf eine bestimmte Summe festgelegt ist - wäre auch nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o) -
geschrieben 1405418107000
Auf den mir bekannten (und zur Zeit vorliegenden) Sicherungsscheinen ist zum Leistungsumfang einzig vermerkt, dass der Versicherungsträger im Kalenderjahr insgesamt bis zum Betrag von 110 Mill. Euro haftet.
Weiterhin finden sich dort der Name der Versicherung, der Name des RV, die Versicherungsnummer des RV, das Gültigkeitsdatum des Scheines.
Und so sahen auch frühere erhaltene Sicherungsscheine aus,
Einen Sicherungsschein, wo von Summen wie 500 € / 1000 € die Rede war. habe ich bisher noch nicht erhalten und kann dir darüber leider keine Auskunft erteilen.
Ich habe sie auch nie getrennt von der Buchungsbestätigung erhalten, sondern sie waren stets unten auf der Rückseite der Buchungsbestätigung zu finden.
Das mag natürlich von anderen RV anders gehandhabt werden.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1405419331000
So weit ich weiß, gibt es für Reisebüros, die nur gelegentlich als Veranstalter handeln, die Möglichkeit, gegen Einmalprämie Sicherungsscheine bei den Versicherungen zu erwerben, die über verschiedene Summen ausgestellt werden können. Möglicherweise wird solch eine Variante auch bei fehlender Bonität eines Veranstalters gewählt.
Aber es ist eine Ordnungswidrigkeit, wie im geschilderten Fall erst die Anzahlung einzuziehen und dann im Folgemonat den Sicherungsschein auszugeben. Auch muss der/die Sicherungsschein(e) über die volle Summe ausgestellt werden, nicht nur über einen Teilbetrag.
Streng genommen hätte Jentho die Anzahlung nicht leisten müssen und muss auch jetzt nicht zahlen, weil der Reisepreis nicht vollständig abgesichert ist. BGB § 651 k