• bzips
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    geschrieben 1587210460605

    @magiccat

    Wenn Dir momentan keine weiteren Abbuchungen drohen, ist es ja erstmal egal. Die Reise wird mit ziemlicher Sicherheit sowieso von denen storniert. Dann geht es in die nächste Runde.

  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    geschrieben 1587210621215

    @Bajans

    An das Gute glaube ich schon sehr lange nicht mehr, aber wenigstens hatte ich gehofft, dass sich bis dahin seriöse Reiseunternehmen an Recht und Gesetz halten.

  • HC-Mitglied2705648
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    geschrieben 1587211867952

    Doch @bzips, wir dürfen nicht aufhören an das Gute zu glauben, sonst wird es schnell Dunkel um uns herum.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1587214680730

    Vielleicht schaut ihr nochmal auf den hilfreichen Beitrag von Vive la France (selbst wenn der Anwalt ein Familienmitglied ist ... :wink:)

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  • HC-Mitglied2705648
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    geschrieben 1587215041140

    geschaut , und ? @vonschmeling .... TUI schreibt alle Kunden an ....:joy:, na wann denn ???

  • vonschmeling
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    geschrieben 1587215218797

    Anträge auf Erstattung / Guthaben ab 23.4.2020

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  • HC-Mitglied2705648
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    geschrieben 1587215392187

    na jut , meinste also bis 23.4. warten ....

  • vonschmeling
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    geschrieben 1587216561825

    Deine Entscheidung ... und wie schon häufiger empfohlen bliebe ja auch noch die Option SÖP.

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  • bzips
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    geschrieben 1587228704780

    Es macht keinen Sinn, Fristen des Veranstalters einzuhalten, um dann Anträge stellen zu können. Die Gesetzeslage ist eindeutig! Rückerstattungsfrist für vom Veranstalter stornierte Pauschalreisen 14 Tage, Flugtickets 7 Tage. Da muß auch nichts beantragt werden. Das hat vom Veranstalter unaufgefordert zu erfolgen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1587229883808

    Das sind keine Fristen, das ist einfach der Überlastung geschuldet.

    Der Hinweis ist für jene Betroffenen gedacht, die sich keinen Mahnungsdriss antun wollen.

    Was für einen jeden Einzelnen "Sinn macht"(?) oder nicht darf der ganz für sich allein entscheiden.

    Da gesetzeskonform die Auswahl zwischen Gutschein und Erstattung besteht ist ein Feedback des Kunden erforderlich.

    Offenbar bringst du zero Verständnis auf für die Ausnahmesituation. Imho hat es keinen Sinn, hier gebetsmühlenhaft die geltende Rechtslage zu wiederholen, zumal das nicht das Geringste am Ist Zustand ändert.

    Tu was du für richtig hältst aber unterlasse das Missionieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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