Zumindest ist die Haltung des Arbeitgebers sagen wir mal verwunderlich, nach einer Reise in ein (bisher) nicht Risikogebiet mit einer Zwangsmaßnahme zu belegen.
Falls es möglich ist diese Ankündigung schriftlich vorzulegen würde ich damit argumentieren - wobei die Handhabe nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen ist ...
Eine Kulanzregelung zu erbitten erscheint mir die einfachste Lösung, das geht aber nur über das Reisebüro.
Dieses hätte im Übrigen auch die Pflicht gehabt, deine Eltern über die besonderen Bediungen der XTUI zu informieren und sollte daher einigermaßen mitwirkungsaffin agieren.