Ich muss dir widersprechen - eine Optionsbuchung mit der Möglichkeit zur Absage durch den Reiseanmelder muss gesondert vereinbart werden. Ansonsten (insbesondere online!) sind Buchungserklärungen verbindlich.
D.h. wenn du dich im Datum geirrt hast kannst du die Buchung nicht einfach rückgängig machen, u.U. fallen sonst Stornogebühren an obwohl noch gar keine Bestätigung vorliegt.
Im Forum wurden schon zig solcher Fälle vorgetragen, Datum versemmelt, falsches Hotel angeklickt usw. - solche Irrtümer entbinden den Buchenden nicht von Kompensationsforderungen.
Es steht da ja nicht von ungefähr "Jetzt verbindlich buchen" (o.ä.).
Ferner gilt auch nicht die verbreitete 14 Tage Regel, die man ansonsten bei Fernabsatzgeschäften hat - verbindlich ist verbindlich!