• BRathje
    Dabei seit: 1233360000000
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    geschrieben 1634335767119

    Genau DAS mach ich auch , sollte Dir eigentlich aufgefallen sein . Ich habe es nicht nötig falsche oder unvollständige Sachen zu erzählen . Verfolge die Sache von Anfang an , und du wirst mir Recht geben . Ich habe immer gesagt , das ich falsch gebucht habe . Aber ALLES , was dann kommt , habe ich nicht zu vertreten . Ich wäre froh , wenn es anders gekommen wäre , man hätte mich kontaktieren können , eine kleine Ehrliche Entschuldigung , und mein Geld ist in 2-3 Tagen wieder da. Ich wäre glücklich , und erzähl mir bitte nicht , das sowas technisch nicht geht . Das funktioniert in wesentlich größeren Unternehmen auch . So , und jetzt hab ich keine Lust mehr und Sorry , dein letzter Satz kann mich nicht so überzeugen !

  • BRathje
    Dabei seit: 1233360000000
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    geschrieben 1634335902867

    Ach so , und sollte ich wieder Erwarten in einigen Tagen mein Geld auf dem Konto haben , werde ich natürlich den Anwalt unverzüglich informieren .

  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1634364874022

    Ich stelle die Frage aus Interesse nochmals, darf man in solchen Fällen die Kreditkartenabbuchung einfach zurückholen?

    Warum verbucht oder gekündigt man ganz zurückgestellt in der Frage, einfach den Fall - Vertrag gekündigt, mit der Abbuchung überschnitten? Denn diese Frage stellten wir uns vermutlich letzten Sommer alle oder viele, als die Restzahlungen der Reisen fällig waren und man unsicher war ob die Reise stattfindet oder nicht und man fürchtete die Veranstalter gehen insolvent.

    Ellert
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1634365807398 , zuletzt editiert von HABERLING

    Das Chargeback-Verfahren ist für ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen gedacht was in diesem Fall nicht zutrifft, den der Reisevertrag ist ja erstmal zustande gekommen. Das mit der Option kostenlosen Stornierung steht auf einem anderen Blatt.

    Das TUI nicht extra einen Service für Bucher anbietet die 5 Min. nach der Buchung die Storno Option ziehen dürfte klar sein.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • BRathje
    Dabei seit: 1233360000000
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    geschrieben 1634367496696 , zuletzt editiert von Ahotep

    @haberling

    Richtig , was aber leider auch mal vorkommen kann . Und die Regelung , wenn ich wie in meinem Fall Minuten später storniere im Normalfall , obwohl noch garnichts gebucht war ( was mir einer aus dem Qualitätsmanagmant ) zugeben mußte , mit 552,20 Euro zur Kasse gebeten werde , halte ich auch für sehr , sehr teuer und ungerechtfertigt .

  • phylis
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    geschrieben 1634369461241

    Hallo @BRathje

    Danke für deinen Erfahrungsbericht, allerdings möchte ich auch anmerken, dass die Pleite eines Unternehmens nicht unbedingt vergleichbar ist mit der Pandemie-Zurückzahlungsverfahrens eines Anderen.

    Wir haben auch mit TUI gebucht, und hatten drei Tage Zeit es kostenlos zu stornieren oder nichts zu tun und den Vertrag zu akzeptieren. Erst eine Woche später wurde meine Kreditkarte belastet. Ich gehe davon aus, dass es einfach unglücklich war mit "Stornieren" innerhalb dieser Frist. Würde ich erwarten, dass die Karte nicht belastet wurde? - Ja, würde ich, aber wenn TUI innerhalb der 10 Wochen zurück zahlen wird, so würde ich erstmal abwarten.

    Unsere Reise wurde letztes Jahr auch storniert und der (andere) Reiseveranstalter hat uns ein Gutschein zugeschickt, diesen haben wir zurück buchen lassen und innerhalb von 3-4 Wochen war das Geld wieder da.

    Fehler passieren, ich hoffe du hast dein Geld bald wieder auf dem Konto.

  • BRathje
    Dabei seit: 1233360000000
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    geschrieben 1634369595350

    In meinem Fall eindeutig NEIN . Wie Haberling schon richtig sagt , das Kreditkarteninstitut kann in dem Fall nichts machen .Originalauszug vom Karteninstitut : (Ihre Reklamation betrifft das Grundgeschäft zwischen Ihnen und dem Unternehmen. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1634369735071 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Mit dem Absenden der Buchung ist die Anfrage in den meisten Fällen verbindlich für die Kundenseite, und natürlich wurde damit aus vertragsrechtlicher Sicht gebucht. Ansonsten müsste man über ein Storno und die Kostenfälligkeit gar nicht reden.

    Was phylis beschreibt ist ein abweichender Sachverhalt, nämlich die von mir bereits erwähnte Optionsbuchung.

    @miniellert

    Man kann eine KK Zahlung nie "einfach so" zurückziehen, das muss immer begründet werden und vom Unternehmen geprüft. Falls BRathje eine kostenfreie Stornomöglichkeit gewählt hatte ist der Betrag zu erstatten. Meines Erachtens muss man da gar nicht tätig werden, das sollte sich ganz von selbst auflösen. Mit der Buchung hatte der Veranstalter zunächst (so jedenfalls zur Zeit noch die Regelung) Anspruch auf die Anzahlung. Dieser erlischt mit der Stornierung, nach deren Verarbeitung wird der Betrag wieder erstattet.

    Das ist ein ganz banaler Buchhaltungsvorgang, den man nicht als eklatanten Missbrauch in zig Bewertungsportalen und Foren hinterlassen muss.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • BRathje
    Dabei seit: 1233360000000
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    geschrieben 1634370879676 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @phylis

    Unnötiges Zitat entferntXX

    Natürlich passieren überall Fehler , aber ich meine , das sich TUI da anders verhalten sollte . Sich garnicht melden , überhaupt nicht erreichbar sein , weder per mail , noch per Telefon , das geht nicht . Und davon berichten tausende Betroffene . In meinem Fall habe ich ja zuerst eine Fehlbuchung gemacht ( Sonntag morgen , schnell beim Frühstück ), aber ich habe sofort meinen Fehler bemerkt und alle Maßnahmen ergriffen , den Fehler zu berichtigen , das läßt sich alles per mail oder Telefonnachweise über die Telefonanlage zeitlich belegen . Der Mitarbeiter im Reisebüro hätte auch noch die Möglichkeit gehabt , da was zu machen , wie mir vom Qualitätsmanagement auf meine Frage bestätigt wurde , nachdem er alle Zeiten des Buchens , mailens und telefonieren geprüft hatte. Es ist aber nicht passiert , ein Mitarbeiter macht es so , der andere so , war die Aussage . Gott sei Dank hatte ich den kostenlosen Storno mit drin . Dann habe ich ja auch bei HolidayCheck später die richtige Reise gebucht , natürlich mußte ich da ja wieder bezahlen ( ist ja auch richtig so ). Es ist also bei mir so richtig blöde gelaufen , und wieso bei meiner Fehl - Buchung auf meinem Schirm mit einmal nur das Hotel angezeigt wurde , ohne Flug , kann ich immer noch nicht verstehen . DAS WAR EBEN MEIN FEHLER , den ich sofort versucht habe zu korrigieren . Und wenn in meinem Fall dieses kostenlose STORNO nicht wäre , wäre ich mit 552,20 Euro bestraft worden , was meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt wäre . Hätte, hätte , Fahr....... ! Sobald mein Geld auf dem Konto ist , bekommt der Anwalt Bescheid , sollte es doch länger dauern , läuft die ganze Abwicklung ohnehin über ihn .

  • BRathje
    Dabei seit: 1233360000000
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    geschrieben 1634371685511 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @vonschmeling

    14 Tage sollten für solche Rückbuchung reichen , da sagt kein Mensch etwas zu . Wenn TUI sich 10 Wochen und länger genehmigt , ist das nicht in Ordnung , und sich dann noch so abschottet , weil man genau weiß , das es ein hohes Beschwerdeaufkommen gibt , DAS geht nicht . Und Carola dauernd vorschieben zieht auch nicht mehr . Es wurden wahrscheinlich zu viele Mitarbeiter entlassen , die jetzt fehlen . Aber das kann man mir nicht aufbürden . FAKT !!!

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