Update zu meiner vorherigen Frage:
Nun schreibt der RV nach meiner 3. Mahnung:
"Sie können uns so oft mahnen wie Sie wollen. Treten Sie ihre Rechte von der Airline an uns ab und wir zahlen ihnen den Tagesreisepreis als Entschädigung."
Und nun ?
Update zu meiner vorherigen Frage:
Nun schreibt der RV nach meiner 3. Mahnung:
"Sie können uns so oft mahnen wie Sie wollen. Treten Sie ihre Rechte von der Airline an uns ab und wir zahlen ihnen den Tagesreisepreis als Entschädigung."
Und nun ?
Hier ist einiges klarzustellen, Sanne107 - zuerst einmal: Wer ist dieser Reiseveranstalter?
Präzise verlangt er, du sollst zur Erlangung der Reisepreisminderung deine Ansprüche, die du zusätzlich gegenüber dem LVU TUI fly hast, an ihn abtreten. Habe ich das richtig verstanden?
Das ist m.E. ein Unding, denn der Veranstalter ist gem. §§651 BGB verpflichtet, die Reise mängelunbehaftet zu erbringen und beim Auftreten von Mängeln den Reisende gleichzustellen (hier klicken § 651i).
In der streitbefangenen Causa entfiel ein Reisetag, hierfür hat der Veranstalter eine Kompensation in Höhe von einem Tagespreis der Reise zurückzugeben (Reisepreisminderung wegen Mangel).
Vollkommen unabhängig davon kannst du gem. VO(EG)261/04 das LVU (hier TUI fly) für den immateriellen Schaden in Anspruch nehmen, das geht den Veranstalter - salopp formuliert! - einen feuchten Kehricht an.
Mein Rat:
Teile dem Veranstalter unmissverständlich mit, dass du gem. §651i BGB die Herausgabe eines Tagessatzes der Reisekosten (konkreten Betrag nennen!) als Minderung verlangst (Anspruchsbegründung ist bereits erfolgt). Unbeschadet davon bleiben deine Ansprüche gem. VO(EG)261/04 gegen das Luftverkehrsunternehmen. Setze eine Frist von 14 Tagen und kündige bei fruchtlosem Ablauf rechtliche Schritte an.
Hallo,
Es ist ETI.
Lg Sanne
Hallo Sanne107,
dann ist dieser hier der falsche Thread. Hier geht's um den Veranstalter TUI / XTUI.
Zum Veranstalter ETI - klickst du hier
Es geht aber auch um TUI.
Es geht um die Airline Tuifly,. Dort hast du ja auch schon geschrieben und auch eine Antwort erhalten - hier zu finden
Dein Veranstalter ist aber nicht TUI, sondern - wie du schreibst - ETI.
Ich vermute, dass TUI hier nur als das vermittelnde Reisebüro aufgetreten ist und den Veranstalter ETI vermittelt hat. Folglich ist TUI als RB außen vor und ETI als VA zuständig.
... die haben mit dem Sachverhalt allerdings am allerwenigsten zu tun ...
Ich habe den Tread nicht in den TUI&XTUI Teil II verschoben.
Wohin gehört denn mein Anliegen?
@schmeling: vielen vielen Dank es macht Mut, wenn ich die Antworten lese.
Deine erste Beschreibung deines Problems war wohl ein wenig missverständlich formuliert - in der Tat ist hier ETI als Veranstalter anzugreifen, da von ihm für die Auszahlung der berechtigten Reisepreisminderung die Abtretung deiner Ansprüche an das LVU TUI fly verlangt wird.
Die Veranstalter lesen üblicherweise mit, insofern wäre es wohl sinnvoll, das Thema im Thread zu ETI zu behandeln.
Ich weiß nicht ob die Admins da helfen können, frag doch einfach mal einen per PN.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!