• adria777
    Dabei seit: 1583327112366
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    geschrieben 1585727875236

    @jl - ich kann es nicht leiden, wenn mich jemand ohne genaueres Wissen zu der Sache oberlehrerhaft belehren möchte was ich darf bzw kann oder was vertretbar und zumutbar ist!

    Ich hätte nie vor zu stornieren, sonst hätte ich gar nicht erst gebucht! Am 3.3. War noch nicht mit einer dermaßen verschärften Lage zu rechnen.

    Dass die TUI dann kulanterweise kostenlose Umbuchungen bzw Stornierungen für Buchungen ab dem 29. 2 (Buchungsdatum) anbietet ist ein großes Entgegenkommen was wir dann auch dankend und gerne in Anspruch genommen haben. Nur - wenn so etwas angeboten wird, muss man damit rechnen, dass viele Umbuchungen und Stornierungen eintreffen und dann sollte das auch rascher abgearbeitet werden.

    Ist meine bescheidene Meinung, aber damit steh ich sicher nicht allein da

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1585728603684

    Hallo, das mit dem stornieren kam aber nicht so rüber

    Dann Storno am 21.3. Seitens uns und am 25.3. Die Bestätigung dass es kostenlos ist, seitens TUI erhalten“.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • kanoanja
    Dabei seit: 1470873600000
    Beiträge: 766
    geschrieben 1585728641698

    Und abgesehen von dem „ nur Knopfdruckverfahren“ weiß ich das TUI seine Software in der Buchhaltung seit Dezember umgestellt hat, da gab es große Probleme mit der Zuordnung der Gelder, das ging auf jedenfall noch bis Mitte März, da stand ich noch in regen Kontakt mit denen, alleine wegen des neuen Programms könnte es Verzögerungen geben. Das ist ja nun aber wirklich nicht schlimm. Du hast doch die Zusage der Stornierung.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1585729078038

    @adria777 sagte:

    Ist meine bescheidene Meinung, aber damit steh ich sicher nicht allein da

    Das ist sehr gut möglich, nutzt aber weder dir noch den anderen. Derzeit muss man sich nun mal in Geduld fassen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585729419737

    Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.

    Das haben Meinungen nun mal so an sich ...

    Fazit:

    Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied998552
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    geschrieben 1585731085392

    SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !

  • adria777
    Dabei seit: 1583327112366
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    geschrieben 1585731200507

    Ja... SEPA Lastschtift... Und deshalb werde ich das spätestens nach Ostern auch machen.

    Danke Vik62

  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1585732060630 , zuletzt editiert von Candecor

    @adria777 :thumbsup:

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • albo2
    Dabei seit: 1585731825825
    Beiträge: 11
    geschrieben 1585732329565

    @vonschmeling sagte:

    Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.

    Das haben Meinungen nun mal so an sich ...

    Fazit:

    Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten.

    Die Aussagen des users @vonschmeling sind falsch!

    ihr müsst jetzt sofort eure Sepa Lastschriftrückbuchungen durch Eure Bank in Auftrag geben!

    Die Aussage „nicht möglich“ durch vonschmeling ist rechtlich nicht haltbar. Ihr könnt Lastschriftrückbuchungen innerhalb von 8 Wochen immer und ohne Grund anweisen. So will es das Gesetz!

    Hierzu Abschnitt B, Punkt 2.5 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr": 

     

    "Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen."

    Wichtig! ohne Angabe von Gründen!!

  • HC-Mitglied998552
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    geschrieben 1585732337952 , zuletzt editiert von HC-Mitglied998552

    immer an die 8 Wochen denken , .... sonst geht nix mehr !

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