• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1366239558000

    @nonout

    Hi,

    habe mir eine Seite mit Reisen nach Mallorca über Urlaubstours Indi bei deinem Vermittler angeschaut und bis zum Buchungsformular geklickt.

    Eine Möglichkeit, dort Reisegepäck als Zusatzleistung anzumelden, habe ich ebenfalls auf dem Formular nicht gefunden.

    Was ich in den angeklickten "Infos zum Hotel" gefunden habe, ist ein Link zu "Urlaubstours Fluginformationen".

    Unter diesem Link (pdf-Datei / nicht verlinkbar) sind die inklusiven Leistungen fürs Gepäck verzeichnet - für Ryan Air: 15 kg.

    Allerdings findest du dort auch oben den Satz:

    "Bitte beachten Sie, dass für Angebote von Urlaubstours Indi, einer Marke der Urlaubstours GmbH, andere Gepäckinklusivleistungen bestehen können."

    Um die Infos zu Urlaubstours Indi zu erhalten, muss man sehr wahrscheinlich die im Buchungsformular ebenfalls angegebene Hotline anrufen... nehme ich an...  :?

    Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall beim Vermittler anfragen, wo du das Gepäck als Zusatzleistung auf dem Buchungsformular hättest anmelden können / sollen. :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • nonout1250
    Dabei seit: 1366156800000
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    geschrieben 1366275784000

    Hallo und besten Dank für die Hilfe, das ist in meinen Augen der grösste Nepp. Welcher normale Reisende sucht denn so genau nach den Gepäckbestimmungen?? Das ist schliesslich ne Pauschalreise. ich ruf nachher erstmal bei der Hotline an. Da werd ich sicherlich auch nur Ausreden hören.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1366284918000

    "3.3. Für die Durchführung und Abwicklung der Einzelleistung Flug gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der gebuchten Fluggesellschaft. Hierüber informieren Sie sich bitte direkt bei der gebuchten Fluggesellschaft."

    Das steht in den AGB von U.-Indi und das hast Du doch bei Vertragsabschluss akzeptiert.

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1366285956000

    @kiotari

    Richtig. Das steht in den AGB, erklärt in diesem Zusammenhang auch den Satz aus dem Schreiben von U-Indi:

    "In Vorbereitung dessen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie bei Buchung kein Reisegepäck als Zusatzleistung gewählt haben."

    Heißt - Hinweise gab es (andere habe ich bereits angeführt) - allerdings hätte auch ich mir im Moment vor Buchung die Frage gestellt: Wohin mit "Reisegepäck als Zusatzleistung" auf dem Buchungsformular ?

    In der Zwischenzeit gehe ich davon aus, dass dies unter "unverbindliche Zusatzwünsche" (oder ähnlich formuliert) geschrieben werden konnte.

    Was diesen Satz aus o. g. Schreiben betrifft (tut hier allerdings nichts zur Sache):

    "Die Leistung der Gepäckbeförderung ist bei den meisten Airlines eine kostenpflichtige Zusatzleistung."   so halte ich ihn - zumindest was Airlines im dt. Raum / Pauschalreisen betrifft - für ein wenig übertrieben.

    Lasse mich aber gern berichtigen.  ;)

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  • nonout1250
    Dabei seit: 1366156800000
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    geschrieben 1366288319000

    Aber mal ehrlich: wo führt das denn hin wenn ich mir vor Buchung alles und jedes haar genau durchlesen muss.**Passage auf Wunsch von nonout1250 entfernt!** Den Transfer musste ich auch extra dazubuchen, was allerdings deutlich zu erkennen war.

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1366288483000

    Die AGB sollte man nicht nur akzeptieren, sondern auch lesen.

    Im übrigen halte ich Deine Formulierung für recht gewagt und die möglichen Konsequenzen sind Dir dabei bewußt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1366289782000

    @nonout

    Mal abgesehen von der Gepäcksache:

    Die AGB sind schon sehr wichtig...  :?

    Es gibt z. B. unterschiedliche Stornobedingungen. Und was die Hinweise auf voraussichtliche Flugzeiten, Änderung des Streckenverlaufs und eine möglicherweise andere ausführende Airline betrifft, so würde man sich hier viel Schreiberei sparen können, wenn jeder diese AGB vor dem Anklicken / Unterschreiben auch lesen würde.  ;)

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  • nonout1250
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    geschrieben 1366290444000

    Ich hab mir die AGBs durchgelesen, ohne Frage. Nur kann man meiner Meinung nach aus dem hier zitierten AGB Abschnitt nicht erkennen, dass kein Gepäck im Paket enthalten. Ich weiss nicht was bei anderen Reiseveranstaltern bei diesem Abschnitt stehen würde. Was meinst Du mit formulierung und von welchen Konsequenzen sprichst du? Ich werde die ganze Sache meinem Anwalt übergeben. Toller Urlaub!! Schliesslich wollte ich nur einen Urlaub buchen und kein Rätsel nach dem Motto "wer findet die nicht enthaltenen Reiseleistungen als erstes" lösen.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1366292023000

    Die Reiseveranstalter lesen hier mit und da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, können eben auch entsprechende Konsequenzen aus rechtlich zweifelhaften Äußerungen erwachsen.

  • Race77
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    geschrieben 1366298822000

    hallo

    man sollte nur beachten das agb kein evangelium sind und mit der aktuellen rechtssprechnung nicht einhergehen müssen.

    lg

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