es tut mir leid, aber dafür habe ich wenig verständnis.ich gehe auf die seite "ab in den urlaub.de". dort ist eine rubrik hilfethemen, dort wiederum "wann muß ich meine reise bezahlen", wenn ich das lese muß ich mich doch darauf zumindest grob verlassen können. es kann doch nicht sein, dass ein gericht vor deren haustür urteile fällt und die veranstalter sich darüber hinwegsetzen. für wen oder was sind denn die agb´s von "aidu.de" wenn sich anschließend jeder seine eigenen formalitäten zurecht macht. für einen nicht vorhandenen hoteltransfer oder fehlende versicherung werde ich eindeutig darauf hingewiesen. bei der gepäckbeförderung werde ich auf die homepage der entsprechenden airline verwiesen. wenn ich mit hilfe dieses portals buche werde ich mit verschiedenen veranstaltern konfrontiert, von jedem soll ich dann die jeweiligen agb´s merken, dann wieder auf die homepage des jeweiligen luftfrachtführers, was nicht immer funktioniert, weil leider können im augenblick keine daten bei der airline abgerufen werden... in meiner reisebestätigung/rechnung heißt es erst dann: reisegepäck ist bei den meisten airlines eine zubuchbare sonderleistung, was so nicht stimmt, denn wer fliegt schon mit zwei kinder in urlaub ohne gepäck. das wird verschwiegen und das nenne ich methode oder auch verarsche.ich bin bestimmt nicht der hellste, aber auch nicht der dümmste, also einfach nur mittelmaß, und wenn ich davon ausgehe,dass es eben auch leute gibt mit weniger erfahrung als ich dann nenne ich das noch mal so.