• tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
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    geschrieben 1382004039000

    Wieso Methode? Die Erstgenannten gehören nun mal zur Unister-Group. Berge & Meer übrigens nicht ;)

    Kurze Verständnisfrage: Du liest die AGB von aidu, buchst aber über Urlaubstours-indi?

    Vielleicht lag da ja schon der "Fehler".

    Wenn ich z.B. auf Holidaycheck eine Reise buche, dann interessieren mich die AGB's von HC nur zweitrangig. Viel wichtiger ist es, die vom RV zu lesen, bei dem ich dann tatsächlich buche!

  • volker18
    Dabei seit: 1381968000000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1382008648000

    es tut mir leid, aber dafür habe ich wenig verständnis.ich gehe auf die seite "ab in den urlaub.de". dort ist eine rubrik hilfethemen, dort wiederum "wann muß ich meine reise bezahlen", wenn ich das lese muß ich mich doch darauf zumindest grob verlassen können. es kann doch nicht sein, dass ein gericht vor deren haustür urteile fällt und die veranstalter sich darüber hinwegsetzen. für wen oder was sind denn die agb´s von "aidu.de" wenn sich anschließend jeder seine eigenen formalitäten zurecht macht. für einen nicht vorhandenen hoteltransfer oder fehlende versicherung werde ich eindeutig darauf hingewiesen. bei der gepäckbeförderung werde ich auf die homepage der entsprechenden airline verwiesen. wenn ich mit hilfe dieses portals buche werde ich mit verschiedenen veranstaltern konfrontiert, von jedem soll ich dann die jeweiligen agb´s merken, dann wieder auf die homepage des jeweiligen luftfrachtführers, was nicht immer funktioniert, weil leider können im augenblick keine daten bei der airline abgerufen werden... in meiner reisebestätigung/rechnung heißt es erst dann: reisegepäck ist bei den meisten airlines eine zubuchbare sonderleistung, was so nicht stimmt, denn wer fliegt schon mit zwei kinder in urlaub ohne gepäck. das wird verschwiegen und das nenne ich methode oder auch verarsche.ich bin bestimmt nicht der hellste, aber auch nicht der dümmste, also einfach nur mittelmaß, und wenn ich davon ausgehe,dass es eben auch leute gibt mit weniger erfahrung als ich dann nenne ich das noch mal so.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1382009113000

    Die AGB vom RB sind aber nicht Bestandteil der Buchung beim RV, von daher ein gänzlich anderes Thema.

    Relevant sind ausschließlich die AGB und Angaben des RV bzgl. der Zahlungmodalitäten und auch der Reiseausschreibung.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1382009590000

    ....und das steht so auch in der Aidu-Hilfe ;)

    .....Detaillierte Informationen zur Höhe der An- und Restzahlung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gebuchten Reiseveranstalters....

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
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    geschrieben 1382009716000

    Ich verstehe ja deinen Ärger, Volker. Aber du hast (musstest sogar) das Feld angeklickt, in dem steht, dass du die AGB des Reiseveranstalters gelesen hast. Der ist sogar verlinkt zu den richtigen, für dich relevanten AGB's. Nämlich von Urlaubstours-Indi.

    Und in denen steht:

    2. Bezahlung

    2.1. Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein ist sofort die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Zahlung zu leisten. Diese beträgt 100% des Gesamtreisepreises.

     

  • volker18
    Dabei seit: 1381968000000
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    geschrieben 1382010071000

    die erste seite ist ab in den urlaub.de, und wenn die mich auf zahlungsformalitäten hinweissen sollte das für mich auch zutreffen. und wenn die nachfolgenden seiten verbotene klauseln in deren agb´s haben, würde ich meinen namen als reiseportal ab in den urlaub.de nicht schlecht machen lassen, oder es ist methode oder verarsche.

    ich kann auch zb. nicht bei MM einen ferseher kaufen der nach zwei wochen defekt ist und der hersteller sagt er habe andere agb´s als MM.

  • tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
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    geschrieben 1382010573000

    MM kann aber drauf hinweisen, dass der Fernseher eine Sonderausstattung hat und deshalb nicht umgetauscht werden kann.

    So ungefähr musst Du Dir eine "INDI"-Reise vorstellen. Das sind einige, wenige zusammengestellte Reisen, die es so nicht im Katalog gibt.

    Bei Urlaubstours.de hättest Du komplett andere AGB's. Aber Du hast eben bei Indi gebucht, und da gelten "verschärfte" Regeln.

    Wer das weiß, für den kann das eben ein super Schnäppchen sein.

  • volker18
    Dabei seit: 1381968000000
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    geschrieben 1382010620000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.[/size][/color]

    @tripplexXx

    geh auf die seite " ab in den urlaub.de"

    ganz oben in der mitte steht "kundenservice/hilfe" klicke das an.

    im nächsten fenster etwas runterscrollen, dort steht "sie haben fragen".

    unter punkt 1. "wann muß ich meine reise bezahlen" anklicken, was steht da, anzahlung und restzahlung 30 tage vor reisebeginn. und das soll dann für die anderen nicht gelten, obwohl es eindeutige rechtskräftige urteile, insbesondere des gerichts aus leipzig gibt. das ist leute verarscht.

  • volker18
    Dabei seit: 1381968000000
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    geschrieben 1382010818000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.[/size][/color]

    @fraenni

    geh auf die seite " ab in den urlaub.de"

    ganz oben in der mitte steht "kundenservice/hilfe" klicke das an.

    im nächsten fenster etwas runterscrollen, dort steht "sie haben fragen".

    unter punkt 1. "wann muß ich meine reise bezahlen" anklicken, was steht da, anzahlung und restzahlung 30 tage vor reisebeginn. und das soll dann für die anderen nicht gelten, obwohl es eindeutige rechtskräftige urteile, insbesondere des gerichts aus leipzig gibt. das ist leute verarscht.

  • volker18
    Dabei seit: 1381968000000
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    geschrieben 1382011013000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.[/size][/color]

    @tripplexXx

    dann muß er aber eindeutig darauf hinweisen, die müßen ihn ja nicht gleich umtauschen aber reparieren.

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