Genau! Man muss dann aber auch weiterlesen. Denn im nächsten Satz steht:
Detaillierte Informationen zur Höhe der An- und Restzahlung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gebuchten Reiseveranstalters.
Genau! Man muss dann aber auch weiterlesen. Denn im nächsten Satz steht:
Detaillierte Informationen zur Höhe der An- und Restzahlung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gebuchten Reiseveranstalters.
Nein, das ist nicht "Leute verarscht" und hat auch "nichts bis gar nichts" mit den von Dir angesprochenen Urteilen zu tun. Die Gründe dafür und wo Dein(!) Fehler lag wurden Dir bereits genannt...der Hinweis auf die AGB des entsprechend der Reise gebuchten RV sind zudem mehr als eindeutig.
[size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.[/size][/color]
diese klauseln sind aber von verschiedenen gerichten als nicht zulässig verurteilt worden, dann muß ich mich auch nicht daran halten und muß kostenfrei stornieren können. ich will ja von denen nichts mehr, weil ich aber davon ausging, dass verbotene klauseln in den agb´s nicht gelten, von denen vielleicht noch nicht abgeändert wurden, werde ich nun mit 60% stornogebühren eingeschüchtert, was auch unzulässig ist.
Volker, wenn Du so sicher bist, dann klag
Dir wurden alle Zusammenhänge mehrfach und eindeutig benannt, wenn Du dies so extrem anders siehst, sind weitere Hinweise und Argumentationen unsererseits anscheinend sinnlos.
Es wäre allerdings nett, wenn Du uns hinterher vom "Ausgang" berichtest!
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in keiner Weise kundenfreundlich. Aber sie stehen leider so bei Urlaubstours und man sollte sie vorher lesen bevor man bucht. Hat man erst einmal gebucht, dann ist es zu spät und alles Jammen nützt nicht. Aber letztendlich lernt man ja aus Fehlern, und es gibt so viele Reiseveranstalter, die kundenfreundlicher sind. Das kann oft auch etwas teurer sein und nicht immer erhält man mit "Geiz ist geil" auch ein gutes Produkt. Das ist so
Habe mit einiger Verwunderung die ein oder andere weniger hilfreiche "Antwort" auf Volker18s Erfahrungen gelesen.
Fakt ist:
Volker18 hat keinen Vertgag abgeschlossen und ist nicht an seine Buchung gebunden, denn für seine Buchung gilt der im August 2012 neu gefasste § 312g Absatz 3 BGB. Demnach ist es Pflicht, eindeutig zu informieren über:
Ferner müssen diese Informationen dem Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden.
Das hat Ab-In-Den-Urlaub beziehungsweise Urlaubstours aber eindeutig nicht getan.
Erfüllt derUnternehmer die Pflichten des neugefassten 312g Absatz 3 BGB nicht, kommt nach Absatz 4 mit dem Verbraucher überhaupt kein Vertrag zustande.
Also nicht zahlen und eine Reise mit einem seriösenAnbieter buchen.
Warum weis hier keiner worauf es ankommt???
@curiosus: danke
Zerschossenes posting notdürftig repariert.
Bitte keine Word-Formatierungen hier einfügen, da unleserlich!
Und genau damit Deine "Verwunderung" eigentlich gar nicht erst entstehen sollte, wurde @volker18 mehrfach auf den link (vor Buchung!) hingewiesen welcher klar und eindeutig auf die Bestimmungen hinweißt.
Ob dieses "klar und deutlich" (eigentlich selbst für 2-Jährige klar erkennbar) in diesem Fall wirklich rechtlich "koscher" war, sollte (wie ihm ebenfalls bereits angeraten) ggfs. der Rechtsweg beurteilen können, welchen er bei seiner scheinbar absolut gegebenen Sicherheit sicher gerne beschreiten wird. Wir können und dürfen hier dem Namen des Forum entsprechend nur "Meinungen" abgeben!
Den Ausgang der Geschichte möge er aber hier bitte auch bekanntgeben!
den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile und Nebenkosten
@Holginho: das Gepäck ist erst nach dem Buchen auf völlig unzulässige Weise nachbuchbar, die Angabe eines Gesamtpreises ist nicht möglich. Somit ein klarer Verstoß. (eigentlich selbst für 2-Jährige klar erkennbar)
Also: auch ohne Anwalt, Volker hat keinen Vertag. Hab das ganze schon mehrfach erfolgreich selbst und auch mit anderen "Opfern" so durchgezogen.
Es war auch "nur" meine(!) Meinung(!) - selbstverständlich ohne Anspruch auf rechtliche Ergebnissicherheit - deshalb ja auch meine "Empfehlung" er möge den Klageweg bestreiten
Wenn Du so sicher bist, nimm Kontakt mit @volker18 auf - ich bin mir sicher er wird dankbar sein einen Freund gefunden zu haben, der das gemeinsam mit ihm durchzieht.
Aber nochmal:
Es wäre nett, wenn "ihr" anschließend das "Ergebnis" hier bekannt geben würdet!
Zitat Holginho:
deshalb ja auch meine "Empfehlung" er möge den Klageweg bestreiten
Das braucht und kann er meiner Meinung nach garnicht, er hat ja keinen Vertrag abgeschlossen Wenn sie Geld haben wollen, müsste wohl eher Urlaubstours klagen, aber ich vermute, das werden sie nicht.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!