• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1422961038000

    @niki

    Willkommen im Forum.

    Es wäre für die hier Lesenden gewiss hilfreich zu wissen, wohin deine Reise ging und zu welchem Hotel du in der Ausschreibung des RV den Vermerk "Preis beinhaltet die vor Ort zu zahlende Kulturförderungsabgabe" gefunden hast. Auch die Höhe der Abweichung zum genannten Abgabenpreis wäre interessant.

    Denn - in diversen Hotel-/ Reiseausschreibungen diverser Anbieter / Veranstalter ist vermerkt, dass diese Abgabe nicht im Reisepreis inbegriffen ist = Zusatzkosten, die vor Ort zu entrichten sind.

    Wäre nett, wenn du dich (s.o.) noch einmal melden könntest.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • niki13
    Dabei seit: 1417564800000
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    geschrieben 1423076483000

    Hallo,

    es handelte sich um eine 1-wöchige Reise nach Rom und um das Hotel „Smart Hotel Rome“. Natürlich beinhaltete der komplette Preis des Reise die vor Ort zu zahlende „Kulturförderungsabgabe“. Mit anderen Worten, war die Abgabe in dem Gesamtpreis der Reise explizit ausgewiesen.

    Der Reiseveranstalter, Urlaubstour, hat sich zunächst auch bereit erklärt, die Differenz zu erstatten. Später versuchte er die Verzögerung mit „technischen Problemen in der Buchhaltung“ zu entschuldigen. Am Ende schaltete Urlaubstour vollständig auf Stumm.Ich bin der Meinung, dass die höhe der Abweichung hier keine Rolle spielt. Bei den knapp kalkulieren Preisen verschafft sich der Reiseveranstalter dadurch dennoch einen gewissen Wettbewerbsvorteil.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1423087271000

    @niki

    Danke für die Rückmeldung.

    Zu erwähnen wäre vllt. noch, dass (bei ein und demselben Hotel) diese Kulturförderungsabgabe nicht bei allen Urlaubstours-Angeboten unter "Leistungen" als im Preis inkludiert ausgewiesen wird.

    Man findet hingegen zahlreiche Angebote ohne diese Inkl.-Leistung.

    Es gibt allerdings keinerlei Hinweis in der Hotelausschreibung, dass eine solche Abgabe vor Ort gezahlt werden muss.

    Bleibt für mich die Frage, muss der Kunde - im Rahmen einer Pauschalreise - für diese Abgabe vor Ort zahlen, wenn es beim Angebot / in der Ausschreibung keinerlei Hinweis diesbezüglich gibt ?

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1423103288000

    @kourion

    Für deutsche Verträge gilt: es muss der Endpreis genannt werden.

    Wenn also nicht explizit auf die Extrakosten hingewiesen wird, oder ggf. im Vorfeld schon in die Gesamtkosten mitaufgenommen ist - berechnet würde aber erst vor Ort - dann darf keine Berechnung mehr erfolgen.

    Es fragt sich allerdings ob es dir gelingt dies deinem italienischen Hotelier nahezubringen. Und wenn du erst mal vor Ort extra gezahlt hast müsstest du ggf. im Ernstfall das Geld aus deinem deutschen RV wieder herausklagen.

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1423125935000

    @ginus

    Danke ;), denn ja, so ist auch mein Kenntnisstand: Endpreis gilt, wenn kein Hinweis auf Zusatzkosten.

    Und demzufolge müsste diese Kulturförderungsabgabe in allen Urlaubstours-Angeboten enthalten sein, denn es gibt keinen Hinweis auf mögliche Zusatzkosten.

    Ein wenig "verwirrend" daher die unterschiedlichen Angebote mit oder ohne inkludierter Abgabe. :?

    Was den italienischen Hotelier betrift, so hast du natürlich völlig recht - was ja auch aus dem Posting von @niki hervorgeht.

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  • niki13
    Dabei seit: 1417564800000
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    geschrieben 1423333756000

    Kourion:

    .....

    Es gibt allerdings keinerlei Hinweis in der Hotelausschreibung, dass eine solche Abgabe vor Ort gezahlt werden muss.....

    Na dann „arbeitet“ Urlaubstour mit gemeiner Masche. Wie gesagt, ich habe eine Rechnung vom Urlaubstour bekommen, in der ich aufgefordert wurde ein Teil des Reisepreises sofort zu bezahlen, und den Rest vor Or, als die „Kulturförderungsabgabe“.

    Nur der Rest höher war, als in der Rechnung eigentlich ausgewiesen.

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1423658512000

    @niki13

    von was für einem Größenunterschied des "Restes vor Ort" - Angabe zu tatsächliche Forderung - sprechen wir hier eigentlich?

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1423660803000

    @ginus

    Da ich auch danach gefragt hatte: @niki antwortete am 4.2. / 19.01 Uhr (s.o.):

    "Ich bin der Meinung, dass die Höhe der Abweichung hier keine Rolle spielt. Bei den knapp kalkulieren Preisen verschafft sich der Reiseveranstalter dadurch dennoch einen gewissen Wettbewerbsvorteil."

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1423673298000

    @Kourion,

    sorry, hast recht, war bei mir nicht mehr am Schirm obwohl auf der gleichen Seite ;) .

    Da allerdings "niki13" so betont, dass es auf die Höhe der Abweichung nicht ankäme, und bei den knappen Preisdifferenzen in den Angeboten der RV sich einen Preisvorteil "erschlichen" habe, vermute ich die Differenz war nicht erheblich.

    Gleichwohl hat niki13 aber recht. Preise bei Verträgen sollen/müssen genau stimmen, der Vertrag ist einzuhalten. Ich bin sicher wenn ich eine Restzahlung an einen RV anstelle mit z.B. 1.468,75 nur mit 1.468,25 leiste, der Unternehmer die fehlenden 0,5 € nicht untern Tisch fallen lassen wird sondern mit einer saftigen Servicegebühr nachfordern bis zur Leistungsverweigerung möglicherweise. Ein kleines Ungleichgewicht zwischen Reisendem und RV; beim ersteren wird vieles leider nur als Unannehmlichkeit dargestellt - gestützt durch die aktuelle Rechtsprechung. Warum? Steht fest, dass die überwiegende Mehrzahl der Leute die Beschwerde führen, nur Geld ziehen wollen?????

    Ich bin gewiss kein Freund des Hauses aus dem der besagte RV stammt, dennoch bin ich so gutgläubig - mit meinem bisherigen Wissen um den Vorgang - erstmal an Ungenauigkeit zu glauben. Sei es dass eine Summe angeführt war, die mittlerweile dann überholt war weil die Stadt die Pronachtgebühr - die in übrigens happig ist - erhöht hat.

    Gut zu wissen: Anfang September 2014 hat die Stadt Rom - überraschenderweise - teils mehr als 100 % erhöht. Die Glaskugel für alle Nichtinsider war gefragt.

    Daher können wir hier anhand dem wenigen bekannten nicht beurteilen, ob es eine "gemeine Masche" des RV war.

    Vielleicht bin ich naiv darüber hinaus zu sagen, dass ich es gut finde, dass dieser RV das Thema überhaupt mitinkludiert. Es geht auch schlechter, viel schlechter und das direkt bei einem deutschen Hotel gebucht und erlebt. Da fehlte in meinem Angebot und Buchungsbestätigung jeglicher Hinweis, dass über die bestätigte Summe hinaus auch noch eine Bettensteuer anfallen würde, die selbstredend beim Check-out berechnet wurde.

    Und wer könnte darüber den besseres Wissen haben, als das Hotel direkt vor Ort?

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  • Kourion
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    geschrieben 1423674286000

    @ginus

    Du hast vollkommen recht: Ist diese Summe noch vor Ort zu zahlen, so sollte es in der Ausschreibung vermerkt sein. Ist es nicht vermerkt, gehe ich davon aus, dass sie im Endpreis inkludiert ist. Darum auch mein Posting vom 5.2. / 8.45 Uhr.

    Ich habe vor Ort bisher nie bezügl. Kulturförderungsabgabe o. ä. nachzahlen müssen - weder bei Buchung über einen RV noch bei Buchung über ein Hotelportal. War also wohl immer inkludiert.

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