ginus:
...
Gleichwohl hat niki13 aber recht. Preise bei Verträgen sollen/müssen genau stimmen, der Vertrag ist einzuhalten. Ich bin sicher wenn ich eine Restzahlung an einen RV anstelle mit z.B. 1.468,75 nur mit 1.468,25 leiste, der Unternehmer die fehlenden 0,5 € nicht untern Tisch fallen lassen wird sondern mit einer saftigen Servicegebühr nachfordern bis zur Leistungsverweigerung möglicherweise. Ein kleines Ungleichgewicht zwischen Reisendem und RV; beim ersteren wird vieles leider nur als Unannehmlichkeit dargestellt - gestützt durch die aktuelle Rechtsprechung. Warum? Steht fest, dass die überwiegende Mehrzahl der Leute die Beschwerde führen, nur Geld ziehen wollen?????
Ich bin gewiss kein Freund des Hauses aus dem der besagte RV stammt, dennoch bin ich so gutgläubig - mit meinem bisherigen Wissen um den Vorgang - erstmal an Ungenauigkeit zu glauben. Sei es dass eine Summe angeführt war, die mittlerweile dann überholt war weil die Stadt die Pronachtgebühr - die in übrigens happig ist - erhöht hat.
Gut zu wissen: Anfang September 2014 hat die Stadt Rom - überraschenderweise - teils mehr als 100 % erhöht. Die Glaskugel für alle Nichtinsider war gefragt.
Daher können wir hier anhand dem wenigen bekannten nicht beurteilen, ob es eine "gemeine Masche" des RV war.
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Zunächst kurz O.T.:
Sorry Admins, verzeiht bitte hier das zitieren - m.E. war es hier nötig um auf den Beitrag einzugehen. Falls ihr anderer Auffassung seid, löscht bitte!
Hi @ginus,
beim ersten zitierten Teil bin ich noch bei Dir. Etwas anderer Auffassung sind wir beim 2. Teil (ab "ein kleines Ungleichgewicht"). Hier sollte der Hinweis erlaubt sein, daß sich recht häufig bestimmte Dinge im z.B. Klein(st)gedruckten finden. Und dieser Hinweis reicht (zurecht) auch schon völlig aus!
Prima, das Du mit dem 2. zitierten Teil nochmal auf die hier wohl vermutliche Ursache der Geschichte hinweißt. Und auch damit wäre jeder Anbieter "raus" aus der Sache.