ich bin gerade irritiert über diese diskussion. meine eltern waren mit schauinsland in marsa alam. sie mussten vor ort zahlen. übrigens auch den kompletten rückflug und nur auf antrag und mehreren briefen bekamen sie die hälfte vom rückflug erstattet. soweit vorab. sie haben mitbekommen, dass fti vor ort verkündet hat, dass sie die kosten übernehmen und zwar komplett und waren dementsprechend neidisch. meinen eltern wurde schriftlich der vertrag gekündigt. bei meinen eltern war es dann so, dass sie mit dem hotel persönlich einen preis für das zimmer ausgehandelt haben. der preis war unter dem vom schauinsland. sie hätten einfach eine woche verlängert können, ging leider nicht aus beruflichen gründen (sie mussten mit der nächst möglichen maschine zurück wie es der gesetzgeber arbeitsrechtl. vorsieht bei nicht weiter genehmigtem urlaub). jedenfalls wäre die verlängerungswoche günstiger gewesen als die verhandelten 3 übernachtungen und sonderflug. sie hätten auch (zum glück nicht nötig) zum flughafen fahren können, sich dort eine decke hinlegen und dort übernachten können (war ja auch an deutschen flughäfen gang und gebe). über diese dinge macht man sich keine gedanken, wenn man erklärt bekommt, dass die kosten übernommen werden. fti hat also den reisenden den anlass, sich über alternativen zu erkundigen und möglicherweise die kosten zu senken, genommen.
ja, es war eine neue situation. auch für den veranstalter. aber offensichtlich haben viele andere veranstalter die rechtliche situation insoweit erkannt, als dass sie kündigungen ausgehängt haben. damit ist also das verhalten von fti vor ort nicht zu entschuldigen. eine überforderung ist dann ein armutszeugnis des veranstalters. in so einem fall muss ich mir doch gedanken machen, warum die anderen veranstalter sich so verhalten. sollte es ein fehler der reiseleiter war, dass sie verkündeten, dass die kosten übernommen werden...die reiseleiter stehen für den veranstalter vor ort. es ist auch ein vertrag, wenn er sagt, die kosten werden übernommen und der reisende es annimmt. auch mündliche verträge sind bindend.
Ps: es ist keine urlaubsverlängerung, wenn man nicht weiß wie und wann man zurück nach hause kommt. nicht weiß, wie lange es dauert, ob es sich um tage oder wochen handelt....etc...