• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1416085220000

    @Astrid und Herbert

    Wie dem auch sei - vtours verstößt gegen geltendes Recht mit der Ablehnung eines Anspruchs aus Gepäckverzögerung und muss ergo damit rechnen, dass gerichtlich gegen sie vorgegangen wird. Das ist dann zwar kein großer finanzieller Dämpfer aber ggf.doch ein erheblicher Imageschaden.

    Ich kenne etliche Verfahren, aus welchen sich geringere Erstattungen ergaben - im Nachgang hätten die Veranstalter wohl besser die 40 Schleifen gelatzt als ein Vielvielfaches durch Verfahrens- und Verlustkosten zu vergeigen.

    Ich bin wahrlich kein Prozesshansel, nur sich so einfach weggeklatscht zu finden ist für mich ein guter Grund, meine Ansprüche etwas deutlicher zu verargumentieren.

    :?

    Und ja - da stimme ich ginus auch vollkommen zu:

    So ein Gebaren ist nicht förderlich für den guten Leumund eines Veranstalters - also "schlecht" und zwar nicht nur im Sinne des Geschädigten!

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1416095551000

    @ Astrid und Herbert,

    nochmals im Nachtrag zu meinem letzten Posting und zur Verdeutlichung meiner Angabe "(Kostenübernahme Ersatzbeschaffung/Minderung > jedoch nicht doppelt)":

    Der führende Reiserechtler Führich schreibt dazu:

    "Abhilfe durch eine Ersatzbeschaffung ist auf die Minderung anzurechnen."

    Soll heißen, die aufgewendeten Kosten für Ersatzbeschaffung seien von der Forderung der Minderung abzuziehen, also hier nicht doppelt einfordern. Inwieweit zusätzlich noch Schadenersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub zu zahlen sei, kann ich nicht beurteilen. Teilweise wurde dies wohl gerichtlich schon anerkannt.

    Wichtig in meinen Augen eine Forderung auch richtig aufzustellen, sodass diese stichhaltig ist und nicht schon wegen (doppelter) Phantasieforderungen abgelehnt wird. Schadenersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub für die Ersatzbeschaffung würde ich persönlich aber durchaus auch mal zum Ansatz bringen - aber alles auf nachvollziehbarem Level.

    Wichtig, am Schluss sollte eine Forderungssumme stehen; nicht einfach nur aufzählen was nicht in Ordnung war.

    Kannst ja mal in etwa die Kemptener Tabelle von Führich dazu heranziehen:

    http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Tab%2007.2013.pdf

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1416096340000

    Sorry ginus, hatte ich das nicht bereits genau so empfohlen? :frowning:

    Edit

    Wo du Führich erwähnst:

    "Zusätzlich kann für jeden gepäcklos verbrachten Tag eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach § 651f Abs. 2 BGB verlangt werden; diese entspricht der Höhe nach dem Minderungsbetrag. Kostet eine Pauschalreise also 100 Euro am Tag, so kann der Reisende, je nach Spruchpraxis des zuständigen Gerichts, den Preis um 20 bis 50 Euro pro Tag mindern und weitere 20 bis 50 Euro pro Tag als Schadensersatz fordern, wenn er den Urlaub ohne Koffer begehen muss. Das MÜ verdrängt die Ansprüche nach deutschem Reiserecht nicht."

     

    Einreden zur Angemessenheit halte ich damit für ziemlich flüssig ...

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1416103681000

    Nö, vs,

    Mißverständnis.

    Nicht dein Posting war gemeint sondern das andere. Und dort auch nur deren Ankündigung Ersatzbeschaffung und Minderung für Gepäckverspätung ansetzen zu wollen. Dem habe ich die Führingsche Auffassung gegenübergestellt:

    "Abhilfe durch eine Ersatzbeschaffung ist auf die Minderung anzurechnen."

    Ansonsten habe ich nochmal zusammengefasst und angeführt, dass am Schluss eine Forderungssumme stehen soll.

    Nachvollziehbares Level / nicht Angemessenheit: was ist daran falsch oder überflüssig?

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1416131349000

    vonschmeling:

    Neuanschaffungen sind ggf. vom Minderungs- und Entschädigungsbetrag in Abrechnung zu bringen.

    Ich verstehe - vermutlich beziehst du dich auf die Aussage "auch eine Reisepreisminderung verlangen"?

    Das geht natürlich nicht. Falls der Wert der Neuanschaffungen geringer war als der mindestens zustehende Betrag aus Minderung und Entschädigung sollte man sich sinniger Weise auf letzteren beschränken.

    ;)

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1416143683000

    Ganz genau, so war es gemeint!

    Allerdings denke ich, dass bei den beiden der Wert der Ersatzbeschaffungen deutlich unter einem zu beanspruchenden Minderungsbetrag liegen dürfte. Also in diesem Falle eben einerseits den überschiessenden Minderungsbetrag einfordern plus natürlich die Kosten für Ersatzbeschaffung.

    Die Summe bleibt allerdings am Ende die gleiche.

    Oder dem RV anbieten sämtliche Ersatzbeschaffungen (Kleidung) ihm zuzusenden, sodass man keinen Mehrwert hätte   :laughing: Dann könnte doppelt gefordert werden  :rofl: !

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1416170897000

    Ich bleibe im Falle einer höheren Forderung aus Minderung etc. bei der Variante, die Ersatzbeschaffungen eben nicht zu spezifizieren.

    Kann ich gerne intern begründen ...

    Bin ansonsten sehr offen für Sarkasmus und deine Idee, allerdings scheint mir die Zeit für solch schnurrige Offerten noch nicht so ganz reif ... (schade eigentlich!?)

    ;)

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  • anrix
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    geschrieben 1416404570000

    Nie wieder VTours!

    Die Abwicklung der Buchung war zunächst sehr reibungslos - da ich im Ausland wohne, gab es eine Verzögerung bzgl. der Überweisung der Reisekosten meinerseits.

    Worauf VTours mit einer Mahnung reagierte, alles kein Problem.

    Meinen Buchungsstatus habe ich regelmässig gecheckt und nachdem ich die Zahlungsbestätigung mit den Reiseunterlagen erhalten habe, fand ich es zunächst nicht mehr für nötig, meinen Reisestatus online zu überprüfen - hatte ja alle Unterlagen :)

    So, einen Tag vor der Reise wurde mir eine "guten Flug" E-mail von Vtours geschickt, in der ich bitte routinemässig nocheinmal meinen Reisestatus prüfen sollte, bzgl Flugänderungen etc.

    Habe dies getan und dann gesehen, dass angeblich 10€ zu wenig von mir überwiesen wurden (was definitv nicht der Fall war). Schock, so kurz vor Reiseantritt, da ich nicht wusste ob dies zu Problemen am Flugschalter führt etc.

    VTours war leider nicht zu erreichen und mir blieb nur eine Blitzüberweisung und Daumendrücken.

    Eine Antwort von Vtours auf E-mails und Anrufe erhielt ich nicht mehr (bis heute nach dem Urlaub nicht) und es hat trotzdem auf eigene Faust dann alles gut geklappt.

    Dann musste meine Freundin einen Flug später nehmen, was wir dann kurzfristig selbstständig umgebucht haben - darüber habe ich VTours umgehend telefonisch informiert (eine Rückmeldung zu den ausstehenden 10€ konnte mir nicht gegeben werden - falscher Ansprechpartner usw) und mir wurde versichert, dass das Hotel und der Transfer vor Ort von VTours informiert werden würden.

    Das Hotel wusste bei meiner Ankunft ca. 24h danach, von gar nichts.

    Musste alles selbstständig regeln.

    Danke für nichts VTours und nie wieder! 

    Von meinen zu viel überwiesenen 10€, könnt ihr euch ja ein Buch kaufen über den Erwerb von zufriedenen Kunden.

  • nate1
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    geschrieben 1416416661000

    @anrix

    ...den Erwerb von zufriedenen Kunden...  :frowning:

    ==========================

    Wäre interessant zu erfahren, wie man einen Kunden erwirbt (kauft)?

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1416466337000

    Die entsprechenden Fachbücher sind deutlich teurer als 10 Euro ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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