• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1341859318000

    @WernerundEvi

    Hi,

    habe versucht, über w-travel.ch dieses Angebot zu finden, bin aber leider nicht fündig geworden.

    Bezügl. der gekauften Tickets ist es nämlich tatsächlich so, dass diese nicht zugesandt werden, sondern an der Hotelrezeption oder der Theaterkasse hinterlegt werden. Hinweise diesbezüglich findet man bei den RV auf der entsprechenden Website.

    Aber wie schon geschrieben - habe leider zu Verona, Oper, etc. nichts entdeckt.

    Allerdings in der Tat - es gibt wohl keine Zimmer mit Balkon. Siehe Homepage des Hotels:  Klick hier

    Demzufolge: Klick doch mal hier rein

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • WernerundEvi
    Dabei seit: 1213401600000
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    geschrieben 1341936634000

    @Kourion

    Hallo,

    danke für das Lesen meines Forumbeitrages.

    Über die Top 20 Deals von TRAVELZOO wurde ich im März 2012 auf das Angebot „ 98 € -- Verona mit Oper: Auf den Spuren von Romeo und Julia“ aufmerksam. Von dieser Seite wurde man weitergeleitet zu WTA-X Travel. Dort hatte man die Möglichkeit verschiedene Auswahlkriterien nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen: Hotelauswahl, Platzkategorie und selbstredend Reisedatum. Nach erfolgter, etwas höherwertigen Auswahl stieg der Preis um satte 75%! Die Rechnung/ Bestätigung erfolgte dann über W-Travel.ch! Hier schon die erste „Merkwürdigkeit“, der Transfer hin und ab Arena di Verona war nicht in der Bestätigung ausgewiesen! Nun ja, so ging’s dann weiter….

    So müsste ich nun also ALLE AGB’s der verschiedenen Portale studieren ?!

    Tatsache ist, dass es nicht meine Aufgabe sein dürfte, ausgewiesene Leistungen im Internet nachzuforschen, die Adresse des Hotels zu recherchieren und mich um meine Reiseunterlagen zu kümmern.

    Den Umgang von w-travel.ch mit seinen Kunden nehme ich natürlich nicht hin und leite die „Angelegenheit“ an meine Rechtsschutzversicherung und den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche weiter.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1341952425000

    @WernerundEvi

    OK, man kann nicht alles lesen. Dennoch würde ich jedem raten, die AGB des Veranstalters zu lesen, bevor man zur endgültigen Buchung übergeht. ;)

    Ich habe übrigens nun dank deiner Auskünfte die Seite des RV WTA-X Travel gefunden und das Angebot zu den 90. Opernfestspiele Arena di Verona.

    Dort ist zu dem von dir genannten Hotel in der Ausschreibung zu lesen:

    "Hotel TURISMO ****

    ... Das Hotel verfügt über ein Restaurant, eine Bar, Kongressräume sowie kostenfreie Parkplätze. Die Zimmer sind ausgestattet mit Bad/Dusche/WC, Haartrockner, Klimaanlage, Satelliten-TV, Radio, Minibar und Telefon. Vom Hotel aus ist Verona mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut erreichbar. Verpflegung: Frühstücksbuffet." 

    2 x Übernachtung / Frühstück inkl. je 1 Eintrittskarte zur Aufführung Ihrer Wahl und Transfer zur Arena (und zurück):...."  Quelle: wta-x.de

    Ich bin dann bis zum Buchungsformular gegangen - aber es stand nirgendwo etwas von Zimmern mit Balkon im Turismo.  :?

    Wenn ich dich in deinem 2. Posting richtig verstanden habe, hast du bis zu diesem Zeitpunkt nichts mit w-travel.ch zu tun gehabt, erhältst aber dann eine Rechnung / Buchungsbestätigung von diesem RV.

    Und in dieser Rechnung / Buchungsbestätigung ist nun die Rede von einem DZ mit Balkon o. Terrasse...  wovon in der Hotelausschreibung bei WTA-X Travel nichts zu lesen war / ist ? 

    Ist das so korrekt ?

    Falls ja, dann wird es m. E. ein wenig schwierig werden, diese Aussage aufrecht zu erhalten:

    @'WernerundEvi' sagte:

    Wir haben uns ausdrücklich und nur wegen des Balkones/Terrasse für das teurere Hotel Turismo entschieden!

    Denn - wo hast du von Zimmern mit Balkon vor der Buchung gelesen ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • WernerundEvi
    Dabei seit: 1213401600000
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    geschrieben 1341964046000

    @Kourion

    Hallo,

    danke für Deine Mühen und umfangreichen Recherchen!

    Tja nun ist die Buchung halt mal bereits im März erfolgt und ich kann mich leider nicht mehr an ALLE Einzelheiten erinnern :frowning: . Auf Dein letztes Posting habe ich mich natürlich auch auf die Seite des RV WTA-X Travel begeben und gebe Dir natürlich Recht, dort steht zum Hotel Turismo definitiv nichts bezüglich Balkon oder Terasse! Insofern ist meine Aussage :“ ….Wir haben uns ausdrücklich und nur wegen des Balkones/Terrasse für das teurere Hotel Turismo entschieden!...“ rechtlich wohl nur sehr schwer aufrecht zu halten. Dennoch, von TRAVELZOO wurde ich weitergeleitet an WTA-X Travel die Rechnung und Reise-Bestätigung erhielt ich aber von W-Travel (mit ausgewiesenem Balkon oder Terrasse), somit erfolgten auch alle Zahlungen an W-Travel. Nun ist also der Vertragspartner wohl strittig!

    In jedem Fall entnehme ich den AGB von w-travel.ch unter Absatz 9 ( Haftung der W Travel AG) , dass im Rahmen der Sorgfaltspflicht die Punkte 9.1 a und folgende, keine Anwendung gefunden haben.

    Auch gebe ich zu Bedenken, dass beim Einchecken, im Beisein meiner Frau die Rezeptionsangestellte erklärte, es gäbe immer wieder Ärger wegen dem/der ausgewiesenen Balkon /Terrasse und dies auch schon mehrfach weitergeleitet wurde!

    Ärgerlich find‘ ich, als Reisekunde mit jahrzehntelanger Reiseerfahrung, mich derart ärgern zu müssen. Letztlich zielen die diversen Weiterleitungen ja genau auf eine Verwischung von Leistungsbeschreibungen und die Aushebelung der Rechte des Reisevertragspartners aus.

    Wenn ich mir die AGB’s aller Beteiligten Unternehmungen durchlesen muss , hat das rein gar nichts mehr mit Urlaub oder Kulturreise zu tun!

    Anzumerken ist auch, dass ich mir, bei einer Direktbuchung über das Hotel Turismo, wohl einiges an Ärger erspart hätte und der Gesamt-Paketpreis auch bei höherwertigen Karten nahezu identisch ist. ( Das Hotel bietet auf seiner Internetseite das Paket für 124 € /Person + eventueller Aufschlag für höhere Kartenkategorie an ! )

    Von einem „DEAL“ mit bis zu 35% Ersparnis, wie auf der Eingangsseite von TRAVELZOO angepriesen wurde, kann also nicht im Entferntesten die Rede sein!

    Muss ich nun also wirklich ALLE AGB’s und Angebotsbeschreibungen der verschiedenen Portale studieren, die Adresse des Hotels recherchieren und mich um meine Reiseunterlagen selbst kümmern ?

    Wer ist eigentlich nun letztlich der Vertragspartner?

    Gibt es  einen Verbraucherschutz der sich solcher Machenschaften annimmt?

      Servus, für heute reicht’s mir :disappointed:

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1341995620000

    @WernerundEvi

    Nein, das war keine Mühe ;) - es interessiert mich und mich interessieren auch die Zusammenhänge, usw.

    So bin ich bei meinem "Gang" durch die Buchung auch zu dem Kästchen mit den AGB gekommen. Ich habe die AGB angeklickt und es waren / sind die AGB von WTA-X-Travel und nicht die von w-travel.ch. Somit hast du mit dem Satz "Nun ist also der Vertragspartner wohl strittig!" vllt. nicht so ganz Unrecht.

    Allerdings - das Logo beider RV ist schon mehr als "ähnlich".

    Daher könnte man auf den Gedanken kommen, dass beide RV zusammenhängen, dass WTA-X-Travel ev. ein X-Ableger von w-travel ist. Ich weiß es aber nicht.

    Zur Adresse des Hotels: Ja, man kann schon erwarten, dass die Adresse des Hotels in den Reisepapieren vermerkt ist - insbesondere bei eigener Anreise.

    Denn wenn ich es richtig verstanden habe, hattest du nur den Transfer Hotel - Arena - Hotel gebucht.

    Zu der Zusendung der Reiseunterlagen insgesamt: Diese werden lt. AGB 7-10 Tage vor Reiseantritt per PDF-Datei an den Kunden gesandt (falls E-Mail vorhanden).

    Und darum erneut: Nein, man kann nicht alles lesen - ist auch nicht immer notwendig, insbesondere wenn man den Vermittler oder den RV bereits kennt, dort schon des öfteren gebucht hat. Bei unbekannten Vermittlern / RV kann ich aber nur dringend dazu raten. Denn ganz abgesehen von unterschiedlichen Stornobedingungen, usw.: In den AGB findet man auch andere wichtige Informationen und erspart sich durch das Lesen Sorgen, Unsicherheit, Nachfragen.

    Einen Stempel des RV / des Vermittlers habe ich bei Online-Buchungen noch nie auf den Rechnungen / Buchungsbetätigungen gefunden.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • WernerundEvi
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1342002320000

    @Kourion

    Hallo

    nochmals danke für Deine Mühen und Tipps.

    Dass ich zukünftig die AGB’s der RV mir zu Gemüte nehmen muss, davon hast Du mich überzeugt.

    Besser wird wohl sein, Finger weg , von solchen Reiseunternehmungen!

    Meine Frau hat mir übrigens gerade einen Artikel aus der Computer-Bild vom 30.06.2012 „ DAS ABZOCK – IMPERIUM „ gefaxt. Kommt mir irgendwie ziemlich bekannt vor! :shock1:

     

    Habe gerade mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert, die zwar bei einer Klage grundsätzlich „Erfolgsaussichten“ sieht, aber der Aufwand und die erzielbare Reisepreisminderung steht in keinem sinnvollen Verhältnis!! Zudem hätte ich bei einem wahrscheinlichen Vergleich meine Selbstbeteiligung zu tragen.

    Nun werde ich also zunächst mal einen Einschreibebrief an W-Travel schicken (So der Rat meiner Rechtsschutzversicherung) und ein Reisepreisminderung auf Kulanzebene vorschlagen.

    Vielleicht kann eine gütliche Einigung erzielt werden. Die Reaktion von W-Travel werde ich Dir jedenfalls mitteilen!

    Der nichtvorhandene Stempel bezieht sich übrigens auf die REISEGARANTIE , bei der sich unten rechts ein Stempelfeld befindet! Mit einem Stempel erklärt der RV seine Mitgliedschaft im Reisegarantiefonds.

    Beste Grüße

  • soedergren
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    geschrieben 1342005068000

    Hallo zusammen,

    ich seh da ehrlich gesagt relativ wenig Chancen, zumindest kann ich in den bisherigen Ausführungen recht wenig erkennnen, aber ich lass mich da auch gern eines besseren belehren.

    Das einzige, was wirklich ungewöhnlich ist, ist die fehlende Hoteladresse in den Reiseunterlagen (die im übrigen 8 Tage vor Abreise noch nicht fällig waren, wenn es 7-10 Tage vor Abreise in den AGB heißt) sowie die fehlende Transferbestätigung in der ursprünglichen Reisebestätigung. Beides sind aber geringfügige Mängel, die wie die Rechtsschutzversicherung schon richtig sagt kaum den Aufwand einer Klage rechtfertigen - zumal das Fehlen des Transfers in der Reisebestätigung ja noch nicht einmal heißt, dass es den Transfer nicht gegeben hätte, und zumal W-Travel die Bestätigung ja auch auf Anfrage geändert hat.

    Ansonsten, die Konstellation Travelzoo als Vermittler und W-Travel als Veranstalter ist nun eigentlich überhaupt nicht ungewöhnlich und nicht anders, als wenn man im Reisebüro (Vermittler) oder hier bei HolidayCheck (auch Vermittler) eine Reise bei der TUI (Veranstalter) bucht. Vertragspartner ist dabei immer der Veranstalter.

    Bei per Email versendeten Dokumenten sind fehlende Stempel nichts ungewöhnliches und auch beispielsweise bei PDF-Versicherungsscheinen zur Reiserücktrittskostenversicherung gang und gäbe. Mit einem Blick auf diese Seite des Schweizer Garantiefonds läßt sich leicht feststellen, dass W-Travel Mitglied dessselben ist. Auch da seh ich nicht wirklich einen Mangel.

    Mit den Vorwürfen gegen die Fa. Unister (Computerbild-Artikel) hat das nun wirklich nichts zu tun, da geht es um ganz andere Dinge.

    Meine E-Mail vom Fr. 06.07.2012 ca. 21:10 aus Verona an W-Travel.ch wurde zwar per AUTO-Responder bestätigt, aber nicht beantwortet! ( Montag 09.07.2012 14:18)

    (Posting hier bei HolidayCheck 09.07.2012 15:20:05)

    Und was das angeht, na ja, ein bisschen Zeit müsst ihr dem RV auch geben, um zu reagieren. Dass Freitag Nacht keiner mehr die Email ließt, ist eigentlich klar, auch übers Wochenende wär das eher ungewöhnlich. Und euer Post kam nur eine Stunde, nachdem die Mail vom RV gelesen wurde. Natürlich kommt da nicht postwendend eine Antwort. Erst mal muss nicht unbedingt derjenige, der sie gelesen hat, überhaupt befugt sein, zu antworten. Dann müssen die Fakten geprüft werden und so weiter. Bei Beschwerden auch bei anderen RV können schon mal gern 6 Wochen ins Land gehen, bevor man eine Reaktion bekommt.

    Wie auch immer, ich denke, dass die vernünftigste Verfahrensweise neben dem (freundlich neutralen) Schreiben an den RV tatsächlich die Überprüfung durch den Ombudsman der Schweizer Reisebranche ist.

    Gruß,

    soedergren

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1342017417000

    @WernerundEvi

    Ah, es geht um den Sicherungsschein.

    Kann dir diesbezüglich nur sagen, dass ich bei Online-Buchungen stets sowohl Stempel als auch Unterschrift auf dem Schein hatte. (Zugesandt per Mail als PDF-Datei.)

    Vergessen worden ? Oder sind Stempel und Unterschrift auf dem Sicherungsschein nicht Usus bei allen RV, wenn's denn per Mail versandt wird ? :?

    Ich weiß es nicht. Habe noch nicht alle "durchprobiert".

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • WernerundEvi
    Dabei seit: 1213401600000
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    geschrieben 1342028545000

    @soedergren

    Hallo,

    deinen Beitrag habe ich mit großem Interesse gelesen. Für mich stellt sich allerdings die Frage ob Du ALLE meine Beiträge verfolgt hast? Ich denke Du siehst die Umstände doch etwas einseitig.

    Nochmals in Kurzform: Angebot durch TRAVELZOO – Weiterleitung an die Buchungsseite von WTA-X Travel ( Nach erfolgter Hotel- und Opernkarten-Auswahl ) - Rechnung / (Reise)- Bestätigung nun durch W-Travel , ohne ausgewiesenen Transfer zur und ab Arena ; Doppelzimmer mit BK/Terrasse! Die Anzahlung und Restzahlung ging an W-Travel!

    W-Travel hat die Rechnung bezüglich des Transfers nach schriftlichen Protest berichtigt!

    „Reiseunterlagen“ auf Nachfrage am Fr. 29.Juni 2012 11:22 per E-Mail und PDF Anlage erhalten.

    …“In diesem Schreiben befinden sich Ihre gesamten Reiseunterlagen, die den reibungslosen Ablauf Ihres Urlaubes sicherstellen ( Flugvoucher, Hotel/Transfervoucher sowie wichtige Zielgebietsinformationen ).“ …..( aus dem E-Mail von W-Travel)

    Einzig wurde als PDF-Datei der Hotelvoucher OHNE HOTELADRESSE und OHNE jegliche weitere Information gesendet.

    Entgegen der Reisebestätigung gibt es in dem Hotel keine Zimmer mit Balkon!

    Usw.

    Nach meinem Kenntnisstand bin ich als Kunde verpflichtet einen etwaigen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und durch die Reiseleitung / RV schriftlich bestätigen zu lassen! Somit also meine entsprechende Mail aus Verona mit der Aufforderung einer sofortigen Beantwortung!

    Für mich ist eine weitere Diskussion in diesem Forum hiermit beendet!

    Trotzdem Danke für EUER Interesse!

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1342038992000

    @WernerundEvi

    Ich sagte ja, ich bin gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen. Es mag sogar sein, dass ihr wegen des fehlenden Balkons einen Erstattungsanspruch habt. Und ja, auch das habe ich ja geschrieben, die nicht angegebene Hoteladresse ist zumindest sehr ungewöhnlich.

    Dennoch, sorry, meine Meinung (und zu einer Diskussion gehören mE ja eben gerade entgegengesetze Meinungen): es ist halt in meinen Augen nicht viel zu machen und die Mängel sind äußerst geringwertig.

    Nach der Frankfurter Tabelle werden je nach Saison und Begleitumständen idR zwischen 5 und 10% des Reisepreises für einen fehlenden Balkon zugewiesen, wobei die 10% bei so einer Kurzreise mit Hauptaugenmerk auf den Opernbesuch mit ziemlicher Sicherheit nicht erreicht werden würden. Wenn ich jetzt also einen Reisepreis von rund 170 EUR (98EUR+75% wie in deinem Posting oben angegeben) ansetze, dann komme ich bei realistisch angesetzten 6 bis 7% auf einen Schadenersatz von etwas über 10EUR! Und sorry, das ist in meinen Augen (wie auch offensichtlich denen der Rechtsschutzversicherung) wirklich nichts, was einen Prozeß rechtfertigen würde. 

    Gruß,

    soedergren

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