• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1592001587985

    Der Widerspruch muss nicht begründet werden, du kannst aber gleich eine prozessuale Entscheidung optieren.

    Ja, dann müsst ihr jetzt klagen sonst macht ihr euch vollkommen unglaubwürdig.

    Laienwege haben leider diverse Risiken - man muss nicht jeden Mumpitz durchexerzieren, der einem mittels Google vorgestellt wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • schulgang
    Dabei seit: 1592416047571
    Beiträge: 1
    geschrieben 1592416392935

    HHat irgentwer schon eine Rückzahlung der K F erhslzen ?wir warten schon 60 Tage

  • Uschi S.
    Dabei seit: 1597078019267
    Beiträge: 1
    geschrieben 1597078485678 , zuletzt editiert von Uschi S.

    Wir warten seit Mai 2020 auf irgendeine Reaktion. Wir haben weder eine Absage noch unseren Reisepreis bekommen. Haben mehrmals angerufen und E-Mails geschickt - ohne Erfolg 

    Werden jetzt eine Strafanzeige aufgeben.

    Da ja auch der Veranstalter auf dem Sicherungsschein nicht mit K F zusammenarbeitet grenzt das schon an Betrug.

    Mal schauen was da noch kommt...

    LG

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1597080551626

    @uschi-s sagte:

    Werden jetzt eine Strafanzeige aufgeben.

    Auf Grund welchen Straftatbestandes ?

    Da ja auch der Veranstalter auf dem Sicherungsschein nicht mit K F zusammenarbeitet grenzt das schon an Betrug.

    wie kann dem Veranstalter deine Buchung vorliegen, wenn er mit dem Vermittler garnicht zusammenarbeitet bei dem du gebucht hast ?!

    Nur mal so zum Verständnis : den Sicherungsschein stellt der Veranstalter aus - Kreuzfahrtsafari hingegen vermittelt Reisen dieses und vermutlich auch anderer Veranstalter.

    Mal schauen was da noch kommt.

    Das würde mich dann bei dieser Expertise auch interessieren .....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1597086938431

    @Uschi S.

    Noch ein paar zusätzliche Klarstellungen:

    Für Erstattungen ist der Zahlungsempfänger zuständig.

    War das der gegenständliche Vermittler?

    Wie jlechtenboehmer schon schrieb - der Sicherungsschein wird vom Veranstalter ausgegeben.

    Tritt kfs in die Rolle des Veranstalters? Ferner ist es deine Obliegenheit, den Sicherungsschein vor der Bezahlung zu überprüfen.

    Wäre noch die Frage nach einer Insolvenz - denn nur dann ist der Sicherungsschein überhaupt relevant.

    Last not least:

    Bitte berücksichtige, dass die Unterstellung eines Straftatbestands (hier Betrug) ohne ausreichende Beweislage ihrerseits eine Straftat (§§ 185-187 StGB) darstellt.

    Ein Staatsanwalt wird im geschilderten Fall kaum einen Straftatbestand erfüllt sehen, was für dich eine unangenehme Umkehrung der Vorzeichen zur Folge haben könnte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sandfee65
    Dabei seit: 1574716213549
    Beiträge: 47
    geschrieben 1597700109779

    Meine Schwester hat am 13.01.2020 eine Kreuzfahrt mit MSC Preziosa bei Kreuzfahrt Safari in Hamburg tel. gebucht und eine Anzahlung 1009,40 € geleistet. (Reise vom 19.04. 03.05.2020) weder Gerhard Kaiser noch Kreuzfahrt Safari und MSC Preziosa haben sich gemeldet. 

    Einmal wurde mit unterdrückter Nr. angerufen, gaben sich als Kreuzfahrt Safari aus und sagten sie werden sich demnächst melden, nur es kam nichts. Dann rief sie nochmals an und fragte nach der Anzahlung. Darauf die Antwort wenn wir auszahlen sind wir danach zahlungsunfähig!

    An Kaiser Einschreiben mit Rückschein, kam als nicht bei ihnen gebucht zurück, sie sind nur Vermittler und führen nur Busreisen durch.

    Nächstes Einschreiben mir Rückschein an Kreuzfahrt Safari, der Brief kam nach einiger Zeit zurück. 

    Auf dem Sicherungsschein von R + V steht der Name Gerhard Kaiser.

    Recht seltsam!

    Wie soll sie sich verhalten, Klagen kostet ja auch einiges und dann muss sie zum Amtsgericht nach Berlin.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1597725511742 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, das wichtigste wäre, an wem wurde die Anzahlung geleistet.

    Wenn man bei einem Vermittler der wiederum einen Vermittler vermittelt telefonisch bucht, wird es schwierig.

    LOGIN MIT BUCHUNGSNUMMER, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Sandfee65
    Dabei seit: 1574716213549
    Beiträge: 47
    geschrieben 1597749643792

    Hallo HABERLING, auf dem Briefkopf/ Rechnung steht Kreuzfahrt Safari, Auguste-Victoria Allee 3

    13403 Berlin

    dahin hat sie das Geld überwiesen. Mit MSC hatte sie auch ein Gespräch, die erklärten, dass sie keine Buchung hätten.

    Ganz unten auf der Rechnung steht Veranstalter:

    Reisedienst Gerhart Kaiser

    Lengenfelder Str. 155

    D-08064 Zwickau

  • abcdefghig
    Dabei seit: 1601023227245
    Beiträge: 8
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1601027881561

    Aus meiner Sicht, und ich bin kein Jurist und kenne mich auch nicht aus,

    Einer hat eine Reise angeboten (wir nennen ihn KfS), hat diese Reise verkauft, hat die Reisebestätigung getätigt und auch den Reisepreis erhalten, die Reise stammt auch nicht vom vermeintlichen Veranstalter (nennen wir ihn RK) bis dahin hat alles über KfS statt gefunden und auf seinem Namen und Briefkopf.

    Der Reisesicherungsschein ist auf RK ausgestellt, der wiederum kennt weder den Namen des Kunden, hat keine Rechnung ausgestellt, keine Reise bestätigt, kein Geld bekommen.

    so wie die Sache aussieht ist KfS als Veranstalter tätig geworden, oder er will die Leistungen anderer mit dem Sicherungsschein eines anderen absichern und beruft sich wahrscheinlich auch auf einen Paragrafen im Reiserecht in dem er mit dem aushändigen des Sicherungsscheines (nach seiner Sicht) berechtigt war alles im Namen vom RK zu erledigen. In diesem Fall ist der Reisesicherungsschein ungültig, da Sicherungsscheine im Namen der Versicherungsnehmerin(RK) und in einer eindeutigen Verbindung zur Versicherungsnehmerin(RK) gültig sind. Auch das auftreten des kfS lässt den Schluss nicht zu, dass er nur Vermittler sei und wirft die Frage auf : Vermittler für wen, Rederei oder Rk.

    Auch die Tätigkeit als Vermittler muss klar und deutlich, die Vermittlertätigkeit erkennen lassen und nicht nur Pauschal da hin stellen.

    Vermittler ist einer: Der eine Reise auf fremde Reiseleistung, im fremden Namen und auf fremde Rechnung anbietet. Es ist aber alles nicht gegeben. auch in andern Foren habe ich gelesen, dass die AGBs der KfS auf ein zustande kommen des Vertrages zwischen kfS und dem Kunden spricht.

    Was ich geschrieben habe und versucht habe zu erklären ist Schmarrn, jeder soll einen Juristen aufsuchen und wenn er möchte, meinen Schmarrn ihn vorlegen. Aber es interessiert mich schon ob mein Schmarrn stimmt oder nicht.

  • Sandfee65
    Dabei seit: 1574716213549
    Beiträge: 47
    geschrieben 1601326241803

    Damit kann ich nichts anfangen, für mich ein Schmarrn!

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!