Aus meiner Sicht, und ich bin kein Jurist und kenne mich auch nicht aus,
Einer hat eine Reise angeboten (wir nennen ihn KfS), hat diese Reise verkauft, hat die Reisebestätigung getätigt und auch den Reisepreis erhalten, die Reise stammt auch nicht vom vermeintlichen Veranstalter (nennen wir ihn RK) bis dahin hat alles über KfS statt gefunden und auf seinem Namen und Briefkopf.
Der Reisesicherungsschein ist auf RK ausgestellt, der wiederum kennt weder den Namen des Kunden, hat keine Rechnung ausgestellt, keine Reise bestätigt, kein Geld bekommen.
so wie die Sache aussieht ist KfS als Veranstalter tätig geworden, oder er will die Leistungen anderer mit dem Sicherungsschein eines anderen absichern und beruft sich wahrscheinlich auch auf einen Paragrafen im Reiserecht in dem er mit dem aushändigen des Sicherungsscheines (nach seiner Sicht) berechtigt war alles im Namen vom RK zu erledigen. In diesem Fall ist der Reisesicherungsschein ungültig, da Sicherungsscheine im Namen der Versicherungsnehmerin(RK) und in einer eindeutigen Verbindung zur Versicherungsnehmerin(RK) gültig sind. Auch das auftreten des kfS lässt den Schluss nicht zu, dass er nur Vermittler sei und wirft die Frage auf : Vermittler für wen, Rederei oder Rk.
Auch die Tätigkeit als Vermittler muss klar und deutlich, die Vermittlertätigkeit erkennen lassen und nicht nur Pauschal da hin stellen.
Vermittler ist einer: Der eine Reise auf fremde Reiseleistung, im fremden Namen und auf fremde Rechnung anbietet. Es ist aber alles nicht gegeben. auch in andern Foren habe ich gelesen, dass die AGBs der KfS auf ein zustande kommen des Vertrages zwischen kfS und dem Kunden spricht.
Was ich geschrieben habe und versucht habe zu erklären ist Schmarrn, jeder soll einen Juristen aufsuchen und wenn er möchte, meinen Schmarrn ihn vorlegen. Aber es interessiert mich schon ob mein Schmarrn stimmt oder nicht.