@Sandfee65

Allein die Tatsache, dass du nichts mit dem Beitrag anfangen kannst macht ihn noch nicht zum Schmarrn.

Soweit ich das sehe, hat der User mit dem eigenartigen Nick durchaus schlüssig argumentiert.

Und nochmal:

Der Empfänger des Zahlbetrages ist derjenige, den deine Schwester auf Erstattung in Anspruch nehmen muss.

Der Sicherungsschein ist solange zu vernachlässigen, bis ein Antrag auf Insolvenzverfahren ergeht.

Wer auch immer der Veranstalter ist spielt jetzt noch keine Rolle - KfS hat den Buchungsauftrag angenommen und bestätigt und allem Anschein nach ja auch das Geld kassiert.

Mit den ganzen Zusammenhängen und Zuständigkeiten befasst man sich idealer Weise vor der Bezahlung.

Zu denken gibt in der Sache, dass lt. deiner Aussage das durchführende Kreuzfahrtunternehmen angibt keine Vormerkung erhalten zu haben. Sollte sich das erhärten hat deine Schwester allen Anlass, das Problem sehr ernst zu nehmen.