Auch wenn der Reiseveranstalter über die Lage informiert ist, kann er erst tätig werden, wenn der Hotelier sich ihm gegenüber explizit entsprechend äußert. Und wie die Erfahrung zeigt, wird er dies erst wenige Wochen bis kurz vor dem geplanten Eröffnungstermin machen. Beide müssen sich letztendlich an den gemeinsam geschlossenen Vertrag halten, sonst droht hier wie dort eine Konventionalstrafe.
Wenn euer Veranstalter nicht schon jetzt kulant ist bzgl. kostenfreier Umbuchung, wohin auch immer, könnt ihr nichts daran ändern, sondern müsst die Sache leider aussitzen. Anderfalls bleibt euch nichts anderes übrig, als auf eigene Kosten umzubuchen.