Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich Führerschein in Thailand.
Ich finde immer wieder unterschiedlich aussagen zur Fahrerlaubniss in Thailand.
Ich besitze einen deutschen Führerschein - Auto und Motorrad - und einen internationalen Führerschein.
Habe jetzt schon oft gelesen das man auch mit dem internationalen Führerschein in Thailand keinen Roller/Auto ausleihen darf.
Das man warscheinlich trotzdem einen ausleihen kann auch ohne Führerschein das weiß ich.
Mir geht es aber darum das man im Fall eines Unfalles wahrscheinlich dann ein großes Problem hat.
Im Auswärtigen Amt und auf der Internetseite der Botschaft in Bankog steht allerdings:
Auswärtiges Amt:
Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden.
Deutsche Botschaft Thailand:
Führerschein in Thailand
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden.
Darf man nun ein Fahrzeug in Thailand fahren oder nicht?
mfg
Simon