Eine schöne Erinnerung @juanito, zumal es einige Länder schon lange nicht mehr gibt . Und dit warn ja damals noch sooo viele! Ich hab grad mal nachgeschaut, wer gemäß des Musters von 2010 in der FeV als Vertragsstaaten übrig geblieben ist: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich.
Verwirrung über Führerschein in Thailand
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geschrieben 1548177076021
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geschrieben 1548177416763
@wiener-michl, wenns Arschel brummt, führt eine gesunde Herzaktivität eben nicht zwangsläufig zur Bereicherung des Threads, wie du hier eindrucksvoll bewiesen hast. Stattdessen wird das Thema verfehlt und völlige Ahnungslosigkeit und fehlende Ausdauer beim Lesen und Verstehen anderer Beiträge mit Substanz demonstriert, bis dir auffällt, dass Deutschland nicht Österreich ist und andersherum? Ich für meinen Teil habe meine Hausaufgaben gemacht, du hingegen kopierst lieber nochmal den gleichen Schwung, der schon im Eingangspost zu finden ist. Denn genau das ist hier seit 2 Seiten bereits das Thema und stiftete auch erst Verwirrung, als du mit deinen fehlgeleiteten Interpretationen zum Thema um die Ecke kamst.
@Suzimausi, vielleicht tut es dir ganz gut, erstmal den Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung zu recherchieren, da gibt es sicher auch was von Wikipedia, was dich in deinem hier häufig zum Besten gegebenen Halbwissen nach vorn bringt. Wir reden hier auch nicht über „ältere und teilweise nicht mehr gültige Gesetze bzw. Regeln….“, sondern über Verordnungen, die in der Praxis nicht täglich zur Anwendung kommen und somit nicht jedem Mitarbeiter in einer Behörde geläufig sind. Nicht jeder Mitarbeiter ist Beamter und auch nicht jeder Beamte oder Verwaltungs(fach)angestellte ist gut geschult in Bezug auf die Umsetzung selten vorkommender Verwaltungsvorgänge, wie in meinem letzten Posting aus praktischem Erleben heraus bereits geschildert. Ansonsten hatte ich bereits die wichtigen Paragraphen aus der entsprechenden Verordnung (nicht Gesetz) genannt, so dass jeder, wenn er möchte, bei Bedarf dort ansetzen kann.
@Düren, druck dir mal lieber §25b FeV aus, wenn du zur Fahrerlaubnisbehörde flitzt. „Tante Katja hat gesagt“ hilft bei manchen Behörden nicht so viel…
PS: Auf der Homepage unseres Straßenverkehrsamtes wird im Aufgabenspektrum nur „der eine“ internationale Führerschein „beworben“ mit der Bemerkung, dass ein internationaler Führerschein grundsätzlich 3 Jahre gültig ist. Aufgrund dieser "halben Wahrheit" und meiner jüngsten Erfahrungen macht es für mich tatsächlich Sinn, bei Bedarf im Vorfeld die Behörde telefonisch zu kontaktieren, um mich mit meinem Anliegen „anzumelden“, damit sowohl das entsprechende Formular als auch ein versierter Ansprechpartner vor Ort sind.
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geschrieben 1548177899414 , zuletzt editiert von wiener-michl
lies nochmal das erste Wort von meinem letzten Posting, ging wohl unter in deinem Zorn.
Ansonsten fällt mir zu deinem verbalen Rundumschlag gegen einige User hier nur eines ein: selbstherrlich, eingebildet, arrogant, wie das meiste von dir.
Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund -
geschrieben 1548231051667
Ja was soll´s, selbstherrlich, eingebildet, arrogant und von mir aus auch noch der Rest des Synonymwörterbuchs, aber dafür Beiträge mit Substanz. Das meiste von mir dürfte dir bisher verborgen geblieben sein, da sich unsere Interessen bezüglich des Reisens und des Kommunikationsbedarfs vermutlich selten kreuzen.
Apropos Kommunikationsbedarf: Selbstherrlich (um bei deinen Worten zu bleiben, den Rest der Synonymkette erspar ich mir jetzt) und Stimmungsmache fand ich hingegen deinen ersten Beitrag (ich verzichte an dieser Stelle auf das vollständige Zitat), als du allen Usern im Quereinstieg ohne eigene Beitragsqualität und mehr als verfehltem Thema Unwissenheit, ellenlange Beiträge, unnötige Diskussionen zum Thema, fehlende Kompetenz zur Recherche ("Nach 10 Sekunden googeln weiss man,,,") usw. angedichtet hast. Das Thema war bereits gut sortiert durch und bedurfte keiner wertenden und substanzlosen Neuinszenierung gegenüber den bemühten Usern abseits der eigentlichen Fragestellung. Jeder User, der auch nur ansatzweise etwas psychologisch bewandert ist, weiß was dich dazu veranlasst hat, mit so einer Nullnummer hier durchzupoltern. Auch keiner deiner weiteren Beiträge trug in irgendeiner Weise zur weiteren Erhellung bei, außer dass ich mal wieder viel über gekränktes Ego und die daraus resultierende Reaktionskette gelernt habe.
PS: Ich habe nicht nur das erste, sondern auch das zweite Wort deines inzwischen vorletzten Postings und den kläglichen Rest darunter, der schon eins zu eins so in der Eingangsfrage stand, zur Kenntnis genommen und vertrete somit guten Gewissens auch weiterhin den Inhalt meines letzten Beitrags.
Aber mal zurück zum Thema: @!Simon, sind denn für dich jetzt alle Klarheiten beseitigt? Wir hören so wenig von dir.
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geschrieben 1548238543560
@katjaworld sagte:
Ja was soll´s, selbstherrlich, eingebildet, arrogant und von mir aus auch noch der Rest des Synonymwörterbuchs, aber dafür Beiträge mit Substanz.
Substanz ? sowas hier ? Ich lach mich schlapp und werf mich hintern Zug.
"letzte Woche bei unserer Führerscheinstelle angerufen mit folgendem Ergebnis: Herr P. hatte noch gar nicht davon gehört, aber das läge wohl daran, dass er noch nicht so lange dabei ist. Er empfiehlt mir, diese Woche ab Mittwoch doch mal Frau S. anzurufen, die wäre dann wieder da und wüsste da vielleicht auch mehr. Er könne sich aber auch vorstellen, dass Frau H. in der anderen Führerscheinstelle unseres Landkreises davon Ahnung hätte. Ich also nach mehreren Anrufen Frau H. erreicht, die immerhin schon mal „davon“ gehört hat, aber selbst noch nie einen derartigen Führerschein ausgestellt hat. Ab Donnerstag wäre aber Frau L. wieder im Haus, von der sie gehört hat, dass diese solche Führerscheine schon mal ausgestellt hat. Ich solle aber damit rechnen, dass auch Frau L. den Vordruck eventuell nicht vorrätig hat und erst anfordern muss."
Wie kommst du darauf das es irgend jemanden Interessiert wenn du und eure Führerscheinstellen so unfähig seid ?
Ma echt jetzt, du hast doch den Schuss nicht gehört.
So, das wars jetzt für mich hier, ich werde auf deinen Käse in Zukunft nicht mehr antworten, hält ja keiner aus, simply ignore.
Wäre vielleicht besser wenn du es genauso machst, dem Forenfrieden wegen.
Wie sagt man so schön im Forum hier- du kannst mir jetzt mal gepflegt die Schuhe aufblasen.
Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund -
geschrieben 1548241833082
Ja sachliche Substanz zum Thema, da selbst erlebt, hat auch dieser Absatz, auch wenn er von dir aufgrund der verwendeten stilistischen Mittel inhaltlich nicht verstanden wurde, und er beginnt und endet mit wertvollen Hinweisen zu möglichen Gesetzgebungen und Verordnungen und beinhaltet zudem ein Resumee, was du aus reinem Selbstschutz alles entspannt aus dem Kontext gerissen hast. Wär schon blöd, wenn mein Beitrag doch noch Substanz vermuten lassen könnte. Und wer letztendlich aus deinen oder meinen Beiträgen oder einem gut aromatisierten Mecklenburgischen Tilsiter für sich mehr oder weniger interessante Informationen zieht , überlassen wir doch einfach dem mündigen User selbst. Forenfriede sei mit dir.
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geschrieben 1548427265064
@ Admins,
Habt ihr euren Besen verlegt oder warum wird hier nicht mehr ausgekehrt?
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geschrieben 1548453718794
@mkfpa: Warum nun nochmals anheizen? Der Abschluß war doch versöhnlich - Forenfriede sei mit Dir. Keinen Grund die beiden des Forums zu verweisen.
Ich gehe davon aus dass die beiden sich per PN befriedet haben.
Lass es doch so.
Sie beobachten Dich -
geschrieben 1578754982767 , zuletzt editiert von Ahotep
Auch die Beiträge schon etwas älter sind . . .
Rund um den - oder besser die Internationalen Führerscheine gibt es immer wieder Fragen.
Es gibt drei unterschiedliche Internationale Führerscheine.
Ich habe darüber ausführliche Berichte geschrieben:
Es gibt folgende Internationale Abkommen, welche neben den Fahrzeugzulassungen, den Strassenverkehrsregeln und -zeichen auch den internationalen Führerschein regeln:
Deutschland hat die Abkommen von 1926 und 1968 unterzeichnet und ratifiziert und kann Internationale Führerscheine nach beiden Abkommen ausstellen.
Die Schweiz hat ebenfalls die Abkomme von 1926 und 1968 unterzeichnet und ratifiziert, stellt heute aber nur noch Internationale Führerscheine nach dem Abkommen von 1968 aus - warum auch immer.
Österreich hat alle drei Abkommen unterzeichnet und ratifizert und kann auch Internationale Führerscheine nach allen drei Abkommen ausstellen.
Liechtenstein hat bis heute nur das Abkommen von 1926 unterzeichnet und ratifiziert.
Thailand hat die Abkommen von 1926 und 1949 unterzeichnet und ratifiziert.
Somit anerkennt Thailand folgende Führerscheine:
Den Thailändischen Führerschein und die Internationalen nach den Abkommen von 1926 und 1949.
Thailand hat das Abkommen von 1968 lediglich unterzeichnet aber nie ratifiziert!
Ich habe dazu auch einen Bericht geschrieben:
xx Hinweise und Verlinkungen zur eigenen HP sind nicht gestattetxx
Dieser Bericht ist aber nicht mehr ganz aktuell, da es nicht mehr möglich ist einen Touristen-Führerschein zu bekommen.
Für einen Thailändischen Führerschein muss man in Thailand einen Wohnsitz und ein Non-Immigrant Visa besitzen.
In den nöchsten Tagen werde ich den Beitrag überarbeiten und aktualisieren.
Ich hoffe, dass einige Fragen beantwortet werden konnten und wünsche allen eine gute Reise und tolle Erlebnisse.
Viele Grüsse
Dominique
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geschrieben 1578762839634
Ist schade, dass man hier nicht auf relevante und hilfreiche Beiträge verlinken darf.
Damit werden den Forennutzer wichtige Informationen vorenthalten, was einige Fragen beantworten und Probleme lösen könnte.
Viele Grüsse
Dominique