Die Zusage, man werde am "bestehenden Konzept festhalten" ist nicht verbindlich, sofern sie nicht gegenüber einem direkten Vertragspartner gemacht wird.
Selbst wenn die Frage spezifisch nach den Nutzungsbedingungen gestellt wurde hat der Hotelier jederzeit alle Freiheiten zu anderen Entscheidungen (bezüglich dieser unverbindlichen Auskunft ohne vertragliche Bindung).
Sofern hingegen bei einer Buchung direkt im Hotel ein gewisser Leistungsrahmen zugesagt wurde, muss die Änderung rechtzeitig bekanntgegeben werden und ist ggf. eine "wesentliche", die zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt.
Worst case:
@malbun bucht Palace pauschal und erhält keinen Zutritt zu den Selectbereichen.
@malbun bringt die Zusage an der Reze vor und pocht darauf.
Reze sagt: "Es tut uns leid, Frau C. arbeitet nicht mehr bei uns!
Wir haben mit unserem / Ihrem Vertragspartner (@malbuns Veranstalter) diese und jene Übereinkunft und fühlen uns nur daran gebunden ... "
Ich wiederhole mich zwar, aber wenn ihr ganz sicher sein wollt, welche Leistungen genau ihr bei einem Aufenthalt im Side Crown Palace nutzen könnt, erkundigt euch beim Veranstalter (=Vertragspartner im Falle von Pauschalreisen) und stellt damit zugleich sicher, wer im Falle eines Falles für Minderungen in Anspruch genommen werden kann.