Doch, sie sind so lange gültig, wie im Kinderausweis aufgeführt, sie werden aber seit dem 01.11.2007 nur noch bis zum 12. Lebensjahr verlängert (vorher bis zum 16. Lebensjahr), dann heißt es Personalausweis oder Kinderreisepass! Mein Sohn (15) darf noch bis 15.10.2009 mit seinem grünen Kinderausweis reisen, dann gibt es den Personalausweis, weil sein Ausweis 2004 mit 10 (Lebens-) Jahren 5 Jahre verlängert wurde! Es gibt also eine sog. Übergangslösung!
Euer 4-jähriger darf also noch mit diesem Ausweis ohne Lichtbild in die Türkei reisen!
Kinder können in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem (Kinder-)Reisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster, Personalausweis oder Europapass einreisen (jeweils auch innerhalb eines Jahres nach Ablaufder Gültigkeit). Da der deutsche Kinderreisepass seit dem 01.11.2007nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird, können Kinder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen und damit in die Türkei einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich.
Quelle: Auswärtiges Amt