• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1240007820000

    Infos zu den Kontrollen am Flughafen Antalya

    Regelung zum Transport von Flüssigkeiten:

    Ab 20.4.09 werden am Flughafen AYT die Sicherheitsregelungen zum Transport von Flüssigkeiten nach EU Vorgaben umgesetzt.

    Demnach dürfen Flüssigkeiten in maximalen Einheiten von 100 ml und nur in einem wiederverschließbaren Klarsichtbehälter von 1000 ml Gesamtvolumen im Handgepäck befördert werden.

    An der Sicherheitskontrolle muss der Beutel mit den Flüssigkeiten offen, also nicht in der Handtasche oder im Beautycase, auf´s Band.

    Regelung zur Zuzahlung bei Übergepäck:

    Es ist sehr ratsam, sich genau über die Freigepäckgrenzen der befördernden Airline zu informieren!

    Die Regelungen sind höchst unterschiedlich, gelten jedoch für die jeweilige Airline an allen Flughäfen der Welt.

    Bitte hofft nicht, dass in AYT "kulanter" verfahren wird, die Check-In Agents müssen die international geltenden Vorschriften der Airline einhalten und lassen sich ggf. auch nicht von einem charmanten Lächeln überrumpeln!

    Overweight ist recht teuer und Nachzahlen bedeutet einige Rennerei.

    Billiger und komfortabler ist im Falle einer Hardcore-Shoppingtour die Zubuchung der Kilos im Internet (wiegen kann man ggf. im Spa im Hotel oder in der Nähe!)

    Services auf dem Flughafen AYT:

    Der Ground Service in Antalya ist an den Dienstleister ICF übergeben, der zudem noch einige Subunternehmen beauftragt. ICF ist eine Kooperation eines türkischen Dienstleisters (IC) mit der Fra Port, die z.B. den Flughafen in Frankurt betreibt.

    Positiv:

    Das Unternehmen gewährleistet Abfertigungskriterien international bekannten Standards!

    Strittig:

    Dieses Unternehmen bestimmt auch die Preise für den Customer Service am Flughafen, einschließlich des Caterings!

    :disappointed:

    Mit einer hungrigen Familie und 3 Stunden Wartezeit auf dem Flughafen aufzuschlagen ist leider "eher teuer"!

    Ich empfehle daher eine gute Vorabverpflegung im Hotel oder die Mitnahme eines Lunchpaketes.

    Einreise mit Kindern, die nicht den Namen der Begleitperson tragen:

    Grundsätzlich gibt es keine Bedenken, ein akuter Fall (z.B.Kindesentführung) in der Fahndung kann jedoch ggf. Rückfragen generieren.

    Eltern und Großeltern mit abweichendem Familiennamen sollten daher sicherheitshalber eine Kopie des Stammbuches oder im Falle von Freunden eine behörlich abgesegnete Vollmacht bevorraten.

    Letztlich dient das der Sicherheit auf allen Seiten und beugt Missbrauch vor.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mr.Behro
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    geschrieben 1240062057000

    Gute Zusammenfassung vonschmeling, damit dürften die meisten Fragen in einem Post beantwortet sein! ;)

    08.03.14 - 15.03.14 AIDAstella 05.04.14 - 08.04.14 AIDAcara HANNOVER - ***Wir wohnen da, wo ihr Urlaub macht!***
  • Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1240068456000

    @vonschmeling

    Ich hab mir erlaubt für Dich zu editieren ;)

    Danke für Deine Zusammenfassung !

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • kallemux
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    geschrieben 1240393682000

    Bezieht sich diese Regelung auch auf im Duty-Free gekaufte Alkoholica?. Sollte ich also lieber vorher (am Urlaubsort) den Raki kaufen und im Koffer transportieren?

  • badenkirchen
    Dabei seit: 1142035200000
    Beiträge: 34
    geschrieben 1240411041000

    @kallemux sagte:

    Bezieht sich diese Regelung auch auf im Duty-Free gekaufte Alkoholica?. Sollte ich also lieber vorher (am Urlaubsort) den Raki kaufen und im Koffer transportieren?

    Nein. Im Duty-Free-Shop erworbene Arikel sind davon ausgenommen.

  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1240443236000

    Erst mal schönen Dank für die Infos zum Flughafen Antalya. Kommen eben von dort zurück und es galt wohl noch die alte Regelung.

    Eine für mich wichtige Frage hätte ich noch zum Thema Enkelkinder mit anderem Namen. Wir fahren mit unserem 10-jährigen Enkel anderes Namens auch in die Türkei und hatten bislang immer nur eine Vollmacht seiner Eltern, dass diese mit unserer gemeinsamen Reise einverstanden sind zuzüglich zum Kinderausweis. Damit waren auch sämtl. Formalitäten erfüllt und wir hatten nie Probleme damit.

    Was aber soll eine Kopie des Stammbuches? Daraus geht doch überhaupt nicht hervor, dass man berechtigt ist, das Kind mitzunehmen. Es ist doch nur eine Abstammungsurkunde.

    Grüße Sealord

    Sealord
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1240443407000

    Ach, habe vergessen auch dies noch nachzufragen: Was ist mit einer behördlich abgesegneten Vollmacht gemeint? bzw. was heißt dies in der Praxis?

    Welche Behörde soll das sein?

    Was soll abgesegnet werden?

    Wie soll diese Vollmacht, die behördlich abgesegnet (zugelassen, genehmigt etc.) sein soll aussehen?

    Reicht es wirklich nicht mehr, wenn die Eltern mit Ihrer Unterschrift bescheinigen, dass sie damit einverstanden sind, dass Ihr Kind mit seinen Gro0eltern den Urlaub verbringen dürfen?

    Sealord

    Sealord
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1240498697000

    Du hast so einiges falsch verstanden, ich erkläre noch einma:

    Bei der Kopie des Stammbuches ging es um eine Mutter, die ihren Mädchennamen wieder angenommen hatte, während das Kind noch den Familiennamen trägt.

    Natürlich reicht es, wenn Großeltern eine von den Eltern unterzeichnete Vollmacht dabei haben, und selbst die wird nur in besonderen Fällen vorgelegt werden müssen.

    Wenn man aber felsenfest überzeugen möchte (und das ist keine Vorgabe der Einreisebehörde!) kann man die Vollmacht notariell beglaubigen lassen.

    Brauchen im Sinne von "es geht nicht ohne!" tut man sie aber nicht.

    Ihr könnt also wie bisher unbeeinträchtigt mit eurem Enkel reisen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1240528436000

    vonschmeling.

    danke, ja ich hab Dich jetzt schon richtig verstanden, war nur Eingangs etwas verwirrt. Wie ich nun erkenne, bleibt für uns diesbezüglich alles beim Alten. Vollmacht der Eltern genügt.

    Aber auch ein Dankeschön für Deine sonst allg. interessanten Infos.

    Grüße Sealord

    Sealord
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1241385111000

    Hier noch mal ein kleines Update:

    Der Sicherheitscheck am Eingang des Flughafens AYT lässt die Flüssigkeiten noch passieren. Gute Nachrichten für alle, die sich lieber ein paar Dosen oder Flaschen für die Wartezeit mitbringen, als ein längst verstorbendes Bierchen für 7€ vom Flughafencatering zu erwerben ...

    ;)

    Bei der Kontrolle am Gate sollten dann aber alle nicht zulässigen Mengen in den Mülltonnen verschwunden sein, damit Diskussionen nicht nötig sind.

    Zumindest kann man bis dahin seine mitgebrachten Getränke verzehren, mit dieser Regelung lässt es sich glaub ich gut leben!

    :D

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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