• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1408966617000

    Für diese Thematik empfehle ich dir das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

    Vorab: Nur im Falle eines nachweislich außergewöhnlichen Ansteigens von Erkrankungen wird ein Veranstalter Maßnahmen ergreifen und beispielsweise ein kostenfreies Storno bzw. eine gebührenfreie Umbuchung auf ein anderes Reiseziel anbieten. Die Veranstalter stehen in engem Kontakt mit ihren Vertretungen vor Ort und werden im Falle einer tatsächlichen Bedenklichkeit entsprechend reagieren.

    Meines Wissens liegt eine solche Situation gegenwärtig nicht vor und die Erkrankungen bewegen sich im jahreszeitlich normalen Rahmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Eismann 06
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1408966894000

    Seitdem unsere Tochter 2 Jahre alt war, fahren wir im Oktober mit ihr in die Türkei.

    In diesen ersten Auslandsurlaub mit ihr (also Österreich zähle ich mal nicht als Ausland), haben wir uns vorsorglich in unserer Apotheke beraten lassen, und alles nötige mitgenommen. Wir hatten all diese Sachen nie gebraucht, und waren darüber auch sehr froh. Heute ist sie gerade 7 geworden, und in den Herbstferien geht es wieder in die Türkei, außer Pflaster, Desinfektionsspay, Reinigungstücher und Salbe gegen Mückenstiche nehmen wir nun nichts mehr mit, bei Bedarf wird man auch in den türkischen Apotheken sehr gut beraten.

    Wir hatten zu keinen Zeitpunkt ein schlechtes Gefühl in punkto Sauberkeit und Hygiene in unseren Urlaubshotels, da ich vom fach bin kenne ich mich mit Hygiene auch ein wenig aus.

    Letztens habe ich beobachtet, das beim Spielen die Kinder mit einen Becher aus den hauseigenen offenen Brunnen Wasser getrunken haben, denen ist nichts passiert, kein Bauchgrummeln oder ähnliches, ein anderes Kind, was von der Mutter aus keine Süßigkeiten oder Eis essen darf und sehr auf die Ernährung achtet, ist ständig krank.

    Was will ich damit sagen: achtet ein wenig auf eure Kinder und laßt sie nicht die eiskalten Getränke mit vielen Eiswürfeln nehmen oder unmengen an Eis, nur weil das inclusive ist, in 6 Türkeiaufentalten hatte unsere Tochter noch keine Probleme!

    Liebe Grüße

    Carsten.

    Zeit hat man nicht, man nimmt sie sich, für das was einen wichtig ist.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1408967152000

    @NiaSantl

    Nachtrag:

    Falls du wegen deiner Schwangerschaft von der Reise Abstand nehmen möchtest könntest du deinen behandelnden Arzt konsultieren. Rät er dir wegen des erhöhten Risikos strikt ab würde evtl. eine Reiserücktrittsversicherung für die Stornierungsgebühren einstehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1408967299000

    @Eismann

    Der hauptsächlich betroffene Zeitraum ist der zumeist brüllend heiße und sehr stark gebuchte August. Im Oktober ist das Risiko wesentlich geringer ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Eismann 06
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1408968853000

    @VS

    Und deshalb würde ich mit ganz kleinen Kindern auch nie im August in die Türkei machen.

    Eine Freundin, die mit ihrer bald 8 jährigen Tochter jetzt in der Türkei war, klagte über einen Hautausschlag bei der Tochter, höchstwarscheinlich durch die starke Sonne, obwohl es dieses jahr wohl gefühlte 10 Grad "kälter" war wie letztes Jahr.

    Zeit hat man nicht, man nimmt sie sich, für das was einen wichtig ist.
  • NiaSantl
    Dabei seit: 1408924800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1408968982000

    Vielen Dank vonschmeling.

    Der Gedanke, Rücksprache mit meiner Ärztin zu halten um event. die Reiserücktrittsversicherung beanspruchen zu können, kam mir noch nicht. 

    Bisher haben wir unseren Reiseveranstalter um eine schriftliche Stellungnahme über die aktuelle Lage in dem von uns gebuchten Hotel gebeten.

    Da wir jedes Jahr um diese Zeit unseren Urlaub in dieser Region verbringen und noch nie Beschwerden zu beklagen hatten, hoffen wir natürlich sehr, auch diese Reise doch noch antreten zu können. Es scheint jedoch auf eine eher kurzfristige Entscheidung hinauszulaufen. Reisebeginn wäre der 02.09., bis dahin werden wir die Antwort unseres Reiseveranstalters abwarten, sowie die Berichte von Betroffenen lesen und dann hoffentlich eine für uns richtige Entscheidung treffen.

  • Simbrina
    Dabei seit: 1154131200000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1408992017000

    Vorab: Nur im Falle eines nachweislich außergewöhnlichen Ansteigens von Erkrankungen wird ein Veranstalter Maßnahmen ergreifen und beispielsweiseein kostenfreies Storno bzw. eine gebührenfreie Umbuchung auf ein anderesReiseziel anbieten.....

     

    Erst einmal würde ich mich nicht darauf verlassen! Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern!

    Kein Reiseveranstalter möchte plötzlich so viel Geld verlieren oder seine Kunden umbuchen (zu hoher finanzieller Verlust).

     

    In diesemFall wäre für die "noch zukünftigen Urlaubern" ein Abhilfeverlangen gem. § 651e I BGB möglich(Aufzeigung von Mängeln).

    Denn Abhilfe bedeutet die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes, als eine dem Reisenden subjektiv zumutbare, objektiv in etwa gleich- oder höherwertiger, mangelfreier Ersatzleistung mit gleichem Nutzen für den Reisenden.

    Mehrkosten etc. muss der Reiseveranstalter tragen!!!!!!

    Denn laut § 651c ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, "die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesichertenEigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder dieTauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzenaufheben oder mindern".

    Folgend: Wenn ich einen teuren Badeurlaub buche und meinen Urlaub hauptsächlich am Strand verbringe und dort nicht ins Meer kann -> ist das eine Minderung!

    Stecke ich mich mit gefährlichen Bakterien an (eine Fäkal-Infektion ist sehr gefährlich!!!!), habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

    Hat der Reiseveranstalter darüber schon längere Kenntnisse und informiert seine Gäste nicht darüber, so kann er sogar für eine "Körperverletzung" gem. § 224 belangt werden.

    Verbringt man seinen Urlaub wegen einer Infektion krank im Bett, so kann der Reisende laut § 651f auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeiteine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

  • Simbrina
    Dabei seit: 1154131200000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1408992359000

    Das sind nur einige Beispiele. Eine Rechtsschutzversicherung hilft hier weiter ;) :)

    Gruß Sabrina

  • xxxDU47057xxx
    Dabei seit: 1304899200000
    Beiträge: 859
    geschrieben 1408992624000

    Simbrina:

    Mehrkosten etc. muss der Reiseveranstalter tragen!!!!!!

    Denn laut § 651c ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, "die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesichertenEigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder dieTauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzenaufheben oder mindern".

    Folgend: Wenn ich einen teuren Badeurlaub buche und meinen Urlaub hauptsächlich am Strand verbringe und dort nicht ins Meer kann -> ist das eine Minderung!

    Ähm........wo steht, dass ich bei einem Badeurlaub nicht alternativ im Pool baden kann?? Laut deiner Ausführung müsste ich also auch was bekommen (bzw. einklagen), wenn ich wegen zu starker Strömung nicht im Meer schwimmen kann. Hätte der RV mal sich mehr ums Meer gekümmert, als um andere unwichtige Dinge. :laughing:

    Also wenn man schon Gesetzestexte zitiert, dann sollte man auf Feinheiten achten.

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
    Beiträge: 1366
    geschrieben 1408994025000

    @Simbrina

     Du solltest deine Ausführungen als deine persönliche Meinung kennzeichnen. Allgemeingültig ist das nämlich nicht im geringsten... 

    Und der RV als solcher kann auch sicher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden. 

    Also Vorsicht mit gefährlichem Halbwissen!  :shock1:

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