• HTV01
    Dabei seit: 1182729600000
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    geschrieben 1183918460000

    @ADEgi sagte:

    ...weil es in diesem besonders sensiblen Bereich besonders gründlich vorgehen möchte. Man stelle sich vor es kommt zu einem Fehlurteil - gleich welches - was das für einen Trubel auslösen würde.

    Wie kann es denn bei dieser gründlichen Untersuchung zu einem Fehlurteil kommen ?

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    geschrieben 1183918747000

    @ADEgi

    Ich verstehe Deine Argumentation und denke ähnlich. Meiner Meinung nach ist das Eingreifen bzw. die Einflussnahme seitens der deutschen Politik sogar eher zum Schaden für Marco. Mein Posting bezog sich auch ausdrücklich nur auf den angesprochenen Satz in Klammern!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1183919013000

    Die Gerichtsbarkeit der Türkei ist entsprechend der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der "Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte" Durch die Unterbringung dieses Gremiums in Räumlichkeiten des Justizministeriums ist eine erhebliche Einflussnahme der Politik - ähnlich wie in Deutschland - möglich.

    gefunden bei Wikipedia

  • HTV01
    Dabei seit: 1182729600000
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    geschrieben 1183919409000

    @pittpatt01 sagte:

    auch in Deutschland ist dieses verhalten strafbar und muß bei einer Anzeige verfolgt werden.

    Na dann noch schöne Vorurteile schüren.

    Hier geht es nicht um Vorurteile. Es geht darum das Staatsbüger egal welcher Nation bei einer Anklage im Gastland, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben und dadurch Fluchtgefahr besteht, erstmal eingebuchtet werden, egal ob schuldig oder nichtschuldig. Hier geht es auch nicht um Tage sondern um Monate. Der Tourismus Deutschland -> Türkei ist sicherlich ausgeprägter als Türkei -> Deutschland. In diesem Sinne ist es auch gemeint gewesen. Im Falle einer Anzeige passiert nämlich genau das,

    das Strafmaß beginnt schon durch Inhaftierung, bevor überhaupt die Frage nach Schuld oder Unschuld beantwortet ist. Dadurch bedingt sitzen bei parallelen Fällen, Jugendliche erstmal für Monate fest.

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1183919804000

    aber da der Tourismus keinen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit hat, ( wie in Deutschland auch) wäre er auch in Deutschland in Haft genommen worden.

    Bei einer festgestellten Schuld wären Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich. § 177 StGB § 240 StGB

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1183920085000

    @HTV01 sagte:

    Wie kann es denn bei dieser gründlichen Untersuchung zu einem Fehlurteil kommen ?

    Man beachte den Konjunktiv!

    Ganz korrekt hätte der Satz aber wohl heißen müssen: Man stelle sich vor es käme zu einem Fehlurteil....

    Zu Deinem zweiten Posting: Ganz genau das Gleiche ist in Deutschland vor ein paar Tagen geschehen. Ein Ausländer (ich weiß nicht mehr genau woher) wurde trotz dem in seinem Land vorhandenen Wohnsitz wegen eines ähnlichen Delikts in Deutschland festgesetzt.

    Wir, oder besser: unsere Justiz handelt also nicht anders als die türkische!

    Gruß

    Berthold

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1183920271000

    Danke Berthold

  • HTV01
    Dabei seit: 1182729600000
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    geschrieben 1183921339000

    @ADEgi sagte:

    Man beachte den Konjunktiv!

    Ganz korrekt hätte der Satz aber wohl heißen müssen: Man stelle sich vor es käme zu einem Fehlurteil....

    Wir, oder besser: unsere Justiz handelt also nicht anders als die türkische!

    Das mit dem Konjunktiv war nicht beabsichtigt, du hast völlig Recht, man stelle sich vor es käme .....

    Auch im Falle von inhaftierten Ausländern in Deutschland oder irgendwo in Europa läuft es ähnlich ab. Ich habe von diesem Fall gehört, kenne ihn aber nicht.

    Das Strafmaß und auch der Sinn einer Strafe bei Jugendlichen läuft allerdings in Deutschland anders ab, von Unterbringungsmöglichkeiten

    des offenen Vollzugs bis zur Jugendstrafanstalten nach einer Verurteilung. Das Ziel ist die Resozialisierung der Jugendlichen um aus diesen redselige Menschen zu machen.

    Im Falle der Türkei wird lediglich das Strafmaß halbiert.

    Die Frage die sich aber immer stellt, welche Beweise liegen vor.

    Wie wir alle war auch die Mutter des Mädchens nicht dabei.....

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1183921692000

    @HTV01 sagte:

    Das Ziel ist die Resozialisierung der Jugendlichen um aus diesen redselige Menschen zu machen.

    Das mit den redseligen Menschen ist doch wohl hoffentlich nicht Dein Ernst?

    Ich würde als Ziel des Strafvollzuges einen redlichen Menschen vorziehen!

    LG

    Sokrates

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  • HTV01
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    geschrieben 1183921962000

    @Sokrates sagte:

    Ich würde als Ziel des Strafvollzuges einen redlichen Menschen vorziehen!

    He, Ihr seid aber spitzfindig, ich habe mich natürlich verschrieben.

    Übrigens um auf das Strafmaß zurückzukommen. Das Jugendstrafrecht geht in Deutschland auf jeden Fall bis 18 Jahre und kann bis 21 Jahre verlängert werden.

    Hier gelten andere Regeln und die Richter haben hier Freiraum.

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