@kurion. Du zitierst nicht das Urteil sondern nur eine Quelle, die in die Urteilsbegründung mit eingeflossen ist. Die Verdrehung dieser Fakten wirft die Frage nach der Motivation dafür auf.
Richtig lautet die Urteilsbegründung:
Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen betreffend die Festlegung von Flugzeiten und die Verbindlichkeit von Informationen des Reisebüros über Flugzeiten für unwirksam erachtet.
Der Kläger ist der bundesweit tätige Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer. Die Beklagte ist eine Reiseveranstalterin. Sie verwendet "Ausführliche Reisebedingungen", die u.a. folgende Regelungen enthalten:
"Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."
Der Kläger hält diese Klauseln für unwirksam.
Das Landgericht hat der Beklagten nur die Verwendung der ersten Klausel untersagt. Das Berufungsgericht hat beide Klauseln für unwirksam gehalten und ihre Verwendung verboten.
Der Bundesgerichtshof hat die dagegen gerichtete Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Die angegriffenen Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1* BGB. Sie benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind gemäß § 308 Nr. 4** und § 307 Abs. 1 Satz 1* BGB unwirksam.
Die erste Klausel modifiziert das Hauptleistungsversprechen des Reisevertrags nicht nur dann, wenn feste Flugzeiten vereinbart wurden, sondern auch dann, wenn im Vertrag nur vorläufige Flugzeiten genannt sind. Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird. Andernfalls ergäbe auch die § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV*** vorgeschriebene Information des Reisenden über diese Zeiten keinen Sinn und würde der hiermit angestrebte Verbraucherschutz verfehlt. Demgegenüber ermöglicht die beanstandete Klausel dem Reiseveranstalter, die Flugzeiten beliebig und unabhängig davon zu ändern, ob hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Dies ist dem Reisenden, der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können, nicht zuzumuten.
Die zweite Klausel ermöglicht dem Reiseveranstalter, sich einer vertraglichen Bindung, die durch eine Information eines für ihn tätigen Reisebüros eintritt, zu entziehen. Darin liegt ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden.
Für mich stellt sich da die Frage: Dummheit oder Absicht.
@ Mam62. Du stänkerst schon wieder."
"Einen Irrtum möchte ich noch aufklären, da Du auch da offensichtlich nicht Bescheid weißt. Bei Reisen bucht man keine UrlaubsTAGE, sondern Übernachtungen."
1. Solltest du akzeptieren, dass man als Verbraucher einen anderen Blickwinkel haben kann, als als Reiseverkaufsfrau. Das ist kein Irrtum. Als Konsument buche ich Urlaubstage. Und wenn ich z.B. selbständig bin, kostet mich jeder Tag, den ich nicht im Betrieb verbringe, locker 1000 €. Als Gegenwert für diese 1000 €, möchte ich nicht in Istanbul auf dem Flugplatz sitzen und auf einen Anschlussflug warten.
2. Ich finde, dass es für mich vorteilhafter ist, wenn ich um 16:00 Uhr im Hotel bin, in Ruhe auspacken kann, mir das Hotel anschauen kann, am Abendessen teilnehmen kann, als erst um 23:55 im Hotel anzukommen. Darüber muss ich mich auch nicht informieren, dass liegt - für mich - auf der Hand.
Die Unterstellung, nur Rosinen rauszupicken und mich besser zu informieren, empfinde ich ebenfalls als "stänkern", gebe sie aber gern zurück.
Natürlich tummeln sich in so einem Forum auch Leute, die nicht konsumieren, sondern eher verkaufen. Klar, dass die dann eine andere Sicht der Dinge haben.
Du solltest den Spruch unter deinen Beiträgen mehr beherzigen.
@ Eismann: Ja du hast Recht. Warum schreibe ich hier noch. Vielleicht weil das
Problem hier im Thread 2 Jahre alt ist, man dich auch mit für dich unbefriedigenden Infos abgespeist hat, die Notwendigkeit dieser Infos in Frage gestellt wurde, weil ja alles sowieso unverbindlich und plötzlich von einem Moderator verkündet wird: Man arbeitet ja schon daran.
Was für eine Aussage nach zwei Jahren.
Meine Lieblingsfrage ist "warum" .
Warum dauert das so lange, Angebote transparenter zu machen? Wer hat ein Interesse daran. Warum werden kritische Verbraucherfragen niedergekeult (s. 30 Seiten lang in diesem Thread) ?
@vonschmeling: "Zudem sind die An- und Abreisetage nicht als Erholungstage zu betrachten, insofern ist die Behauptung "das geht von meiner Urlaubszeit ab" (mal abgesehen von den praktischen Korrekturen desPrädikates bezüglich der beanspruchbaren Beherbergungszeiten von ca. 14 bis 12 Uhr) schlichterdings unrichtig.
Falsch. Es ist mir schnurzegal, wie Reiseverkehrsfrauen den Anreisetag definieren. Für mich ist das ein wertvoller Urlaubstag. Und den möchte ich so verbringen, wie ich es will. Wenn du das in der Wartezone zwischen zwei Flügen machen möchtest - gestehe ich dir das zu. Kannst ja chillen.
Ich möchte lieber früher am Hotel sein und danach suche ich mir die Reise aus. Wenn mir die Dauer der Anreise egal ist - fahre ich mit dem Auto.
So liebe Reiseverkehrskaufleute: Es gibt beim Marketing eine Grundregel: Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler. Überprüft mal eure Aussagen hier auf Verbraucherfreundlichkeit.
Liebe Grüße vom Dandy, der sich auch aufregt, wenn Feta aus Kuhmilch ist.