Ich hol den Thread nochmal nach oben, und zwar hatte ich gestern schon einen aufgemacht, der aber mit Verweis hierauf geschlossen wurde.
Meine Freundin plant mit ihren drei Kindern kurzfristig in den Herbstferien in die Türkei zu fliegen, hat allerdings versäumt, für ihre mittlere Tochter, mittlerweile 13, rechtzeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Sie möchte aufgrund der enormen Kosten ungern einen vorläufigen Reisepaß beantragen, da sie mit dessen Beantragung auch gleichzeitig den richtigen RP beantragen muß.
Nun steht in den Einreisebestimmungen ja, daß man theoretisch mit einem vorläufigen BPA einreisen darf, aber auch, daß davon abgeraten wird, da es in der Vergangenheit schon zu Einreiseverweigerungen gekommen ist.
Kennt jemand solche Fälle? Oder wäre es nach eurer Erfahrung kein Problem, mit dem vorläufigen Personalausweis einzureisen? Hat jemand Erfahrungen gemacht???