Die Sache ist ganz klar.
Der Ausweis muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Da gibt es kein wenn und aber
Die Sache ist ganz klar.
Der Ausweis muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Da gibt es kein wenn und aber
Und warum darf man dann offiziell mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Ausweis auch einreisen?
Es reicht aus, wenn die Ausweisdokumente noch bis zur Wiederausreise gültig sind.
Wenn die Papiere nur noch eine relativ kurze Gültigkeit haben, kann u.U. das Rückflugticket bei der Einreise kontrolliert werden, mehr nicht.
Einreisebestimmungen: Deutsche mit gültigem Reisepass, Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild und der Eintragung Nationalität "Deutsch") oder Personalausweis, welche am Ausreisedatum noch 6 Monate gültig sein müssen, sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten vom Visumzwang befreit. Für Jugendliche unter 15 Jahren, die ohne ihre Eltern in die Türkei reisen, ist ein von beiden Elternteilen unterschriebenes Erlaubnisschreiben (in deutscher Sprache und ins Türkische übersetzt). An deutschen Flughäfen ausgestellte, vorübergehende Ersatzdokumente werden nicht akzeptiert. Vorläufige Personalausweise werden nicht anerkannt. Andere Staatsangehörige erkundigen sich bitte in ihrem Reisebüro oder bei ihrem zuständigen Konsulat. Staatenlose benötigen ein Visum. Botschaft der Türkischen Republik, Rungestraße 9, 10179 Berlin, Telefon: +49 (0) 30-2758 50, Fax: +49 (0) 30-2759 09 15. Öffnungszeiten: MontagÐFreitag 9Ð13 Uhr und 15Ð18 Uhr. E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Wir waren letztes Jahr mit meiner Tochter in der Türkei.
Der Ausweis war bis zum 26.08.2008 gültig und wir sind am 14.07.2008 zurück geflogen. Es gab keinerlei Probleme.
L.G. Andrea
...das Auswärtige Amt schreibt hingegen folgendes:
@Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige sagte:
Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich, vor der Einreise bei einem türkischen Generalkonsulat ein Visum einzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei beantragt werden.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.
Reisedokumente
Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise folgende Dokumente an:
* Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
* Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit, bitte beachten sie nachfolgende Empfehlungen)
* Gültiger vorläufiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
* Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (bitte beachten Sie nachfolgende Empfehlungen).
Für Kinder gilt Folgendes: Kinder können in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem (Kinder-) Reisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster, Personalausweis oder Europapass einreisen (jeweils auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit). Da der deutsche Kinderreisepass seit dem 01.11.2007 nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird, können Kinder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen und damit in die Türkei einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument!
Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich.
Empfehlungen
Von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
(...)
Was nun?
Was nun ?
Bitte lesen sie sich das noch mal durch.
Die letzte Passage vieleicht genau.
Von einer einreise OHNE GÜLTIGEN AUSWEIS WIRD ABGERATEN
deswegen habe ich diesen Thread eröffnet......
denn überall steht irgendetwas anderes.....und ich blick nicht mehr durch, was denn nun stimmt.
calavero
..."abgeraten" heißt nicht, daß man Ausweisdokumente vorlegen muß, die noch mindestens 6 Monate gültig sind, oder siehst Du das anders?
Es steht dort nichts von einer Mindestgültigkeit der Papier...
"Deutsche mit gültigem Reisepass, Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild und der Eintragung Nationalität "Deutsch") oder Personalausweis, welche am Ausreisedatum noch 6 Monate gültig sein müssen, sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten vom Visumzwang befreit."
Genau lesen ... das bezieht sich auf einen längeren Aufenthalt/ Visumzwang!
Ich glaube kaum, dass der TO 3 Monate plant ...
Curi, steht doch drin ... ob sie dich mit einem abgelaufenen Pass einreisen lassen, ist "Ermessensspielraum", darauf würde ich´s besser nicht ankommen lassen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!