hallo zusammen,
ich habe das ganze forum bezüglich der medikamenteneinfuhr gelesen.
von "nimm alles mit und mach dir keinen kopf" bis "hol dir alle stempel und bescheinigungen die du bekommen kannst" habe ich alles gelesen.
deshalb habe ich nun eine ganz konkrete frage und hoffe jemand, der sich ein bisschen auskennt kann sie mir beantworten.
ich fahre im februar für 8 tage in die vae. von sämtlichen medikamenten, die man nicht wirklich braucht, habe ich mich schon verabschiedet. die pille muss halt mit. ein wirkstoff meiner pille steht auf der liste der verbotenen mittel. also habe ich mir von meinem hausarzt eine bescheinigung ausstellen lassen. da steht dummerweise was von "schengener abkommen, artikel 75 drauf". die vae gehören nicht wirklich zu den staaten im schengener abkommen. oben hat der hausarzt seinen stempel rein gehauen, dann kommen dann meine daten inkl. passnummer, dann die infos zum medikament und unten hat das gesundheitsamt gestempelt.
tut es das, obwohl da was vom schengener abkommen drauf steht? oder brauche ich was ganz anderes? das formular ist auf der vorderseite deutsch und jedes feld ist nummeriert. auf der rückseite sind die feldbezeichnungen in englisch und französisch drauf.
muss die botschaft der vae in deutschland das ding (oder ein anderes ding) auch noch stempeln?
bitte nicht falsch verstehen, aber ich möchte meinen urlaub nicht mit ärger am zoll oder gar im knast beginnen weil mir irgendwo ein stempel fehlt oder ich das falsche formular habe.
PS: sind die geschichten mit den mohnkrümeln und zigarettenstummeln am schuh tatsächlich passiert?? kann eigentlich kaum glauben das die da unten so komisch drauf sind. weiß denn jemand was mit den menschen letztendlich passiert ist? das konnte ich noch nirgendwo lesen. sind die dort im knast vergammelt???
vielen dank schon einmal für eure antworten.
liebe grüße