• christianskas
    Dabei seit: 1286496000000
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    geschrieben 1497742942899

    @jens2211 sagte:

    Trotz einer Pauschalreise kann man unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche geltend machen.

    Sollte der Flug nicht mindestens 14 Tage vor Abflug abgesagt worden sein, kommt es trotz eines Ersatzfluges einer Annulierung gleich und man kann seine Ansprüche geltend machen.

    Quelle ist das Internet, sollte ich falsch liegen bitte nicht gleich steinigen 

    Ist leider falsch.

    Die Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du einen Flug direkt bei Azur Air gebucht hast oder wenn der Reiseveranstalter Dir verbindliche Daten zu Flugzeiten und Fluggesellschaft genannt hat. Die vom Reiseveranstalter genannten Flugzeiten sind aber in der Regel ausdrücklich als unverbindlich klausuliert. Selbst wenn ein Laie das im ersten Moment nicht versteht. Garantiert wird mit dem Reisevertrag nur eine Beförderung zum genannten Datum. Wenn sich die Flugzeit bei der Pauschalreise verschiebt, dann ist der Reiseveranstalter zuständig. Für solche Störfälle gibt es die Frankfurter Tabelle. Nach dieser Tabelle kannst Du eine Entschädigung beim Veranstalter einfordern. Beispielsweise weil der Ersatzflug erst 10 Stunden später stattfindet als ursprünglich geplant.

    Das EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du schon am Airport sitzt, ein Ticket von Azur Air in der Tasche hast und der Flug plötzlich z.B. wegen eines Technik-Problems erst Stunden später stattfindet. In dem Moment ist nicht mehr der Veranstalter für die Entschädigung zuständig, sondern Azur Air. Bei der Buchung einer Pauschalreise wurde jedoch kein Ticket von Azur Air gekauft, sondern halt nur eine Beförderung am Tag X von Flughafen A nach B. Darum gelten die ganzen Regeln bezüglich der Annullierung, Verschiebung und Ausgleichszahlung nicht.

    Die meisten Leute hier im Forum wurden wohl umgebucht. Dann ist Azur Air sowieso aus der Sache raus. Was aber scheinbar unterschlagen wird: Azur Air ist in der EU zugelassen. Daher gelten auch die EU-Fluggastrechte für den Hin- und Rückflug. Die meisten Gesellschaften auf die umgebucht wurde sind jedoch keine EU-Fluggesellschaften. Wenn es da zu einem Problem beim Rückflug kommt, kann man sich nicht auf die EU-Fluggastrechte berufen. Die sind nämlich maximal für den Hinflug gültig. Da kann man dann nur auf Kulanz der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters hoffen.

  • Carib93
    Dabei seit: 1486374677765
    Beiträge: 22
    geschrieben 1497761980647

    @christianskas sagte:

    Ist leider falsch.

    Die Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du einen Flug direkt bei Azur Air gebucht hast oder wenn der Reiseveranstalter Dir verbindliche Daten zu Flugzeiten und Fluggesellschaft genannt hat. Die vom Reiseveranstalter genannten Flugzeiten sind aber in der Regel ausdrücklich als unverbindlich klausuliert. Selbst wenn ein Laie das im ersten Moment nicht versteht. Garantiert wird mit dem Reisevertrag nur eine Beförderung zum genannten Datum. Wenn sich die Flugzeit bei der Pauschalreise verschiebt, dann ist der Reiseveranstalter zuständig. Für solche Störfälle gibt es die Frankfurter Tabelle. Nach dieser Tabelle kannst Du eine Entschädigung beim Veranstalter einfordern. Beispielsweise weil der Ersatzflug erst 10 Stunden später stattfindet als ursprünglich geplant.

    Das EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du schon am Airport sitzt, ein Ticket von Azur Air in der Tasche hast und der Flug plötzlich z.B. wegen eines Technik-Problems erst Stunden später stattfindet. In dem Moment ist nicht mehr der Veranstalter für die Entschädigung zuständig, sondern Azur Air. Bei der Buchung einer Pauschalreise wurde jedoch kein Ticket von Azur Air gekauft, sondern halt nur eine Beförderung am Tag X von Flughafen A nach B. Darum gelten die ganzen Regeln bezüglich der Annullierung, Verschiebung und Ausgleichszahlung nicht.

    Die meisten Leute hier im Forum wurden wohl umgebucht. Dann ist Azur Air sowieso aus der Sache raus. Was aber scheinbar unterschlagen wird: Azur Air ist in der EU zugelassen. Daher gelten auch die EU-Fluggastrechte für den Hin- und Rückflug. Die meisten Gesellschaften auf die umgebucht wurde sind jedoch keine EU-Fluggesellschaften. Wenn es da zu einem Problem beim Rückflug kommt, kann man sich nicht auf die EU-Fluggastrechte berufen. Die sind nämlich maximal für den Hinflug gültig. Da kann man dann nur auf Kulanz der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters hoffen.

    Leider auch nicht ganz richtig, deine ausführung für maximal den hinfluges. wenn eine maschine in der eu startet und auch wieder landet, ist es völlig unerheblich aus welchen land sie kommt. es gilt das eu recht. wer aber solche probleme hat 4-5 stunden später zu fliegen, den empfehle ich den urlaub an ost/nordsee. klappt unter umständen auch nicht, wenn man dann 4 stunden im stau steht.

  • Carib93
    Dabei seit: 1486374677765
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    geschrieben 1497762389652

    @danhattingen sagte:

    Ich verstehe die Vergleiche nicht.

    Ich habe eine Reise gebucht, mit Leistungen X - und das einzige was ich erwarte ist, Leistungen X auch zu bekommen - nicht mehr und nicht weniger.

    Ja, wir haben auch Zug zum Flug dabei, Hotel am Sandstrand, ganz viel AI mit Supreme und Deluxe-Zimmern.

    Ich wäre gerne mit der Familie einfach nach Griechenland oder auf die Kanaren geflogen - leider unbezahlbar.

    Wenn man hier so liest, haben auch nicht alle, die eine Reise über AnexTour gebucht, Unglaubliche-Preise bezahlt - sondern auch "normale" Preise gezahlt.

    Mal ganz davon ab ist das hier der Thread über Azur Air - und nicht AnexTour - auch "renommierte" RV haben anscheinenend Reisen mit AzurAir verkauft. Warum?

    und diese leistungen bekommst du auch und sei doch froh, wenn das andere für dich unbezahlbar ist, dass es rv gibt, die dir einen urlaub ermöglichen, der ins budget passt. die preise die ich bei anex tour vergleiche, sind alle unter dem der anderen rv. ich habe sogar 5 wochen nach buchung, ohne einen anruf, oder mail getätigt zu haben, eine neue rechnung bekommen, in der ich die reise nochmals um 65 euro günstiger bekommen habe.

  • Zgwdrummer
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    geschrieben 1497765155346

    @danhattingen sagte:

    Ich verstehe die Vergleiche nicht.

    Ich habe eine Reise gebucht, mit Leistungen X - und das einzige was ich erwarte ist, Leistungen X auch zu bekommen - nicht mehr und nicht weniger.

    Ja, wir haben auch Zug zum Flug dabei, Hotel am Sandstrand, ganz viel AI mit Supreme und Deluxe-Zimmern.

    Ich wäre gerne mit der Familie einfach nach Griechenland oder auf die Kanaren geflogen - leider unbezahlbar.

    Wenn man hier so liest, haben auch nicht alle, die eine Reise über AnexTour gebucht, Unglaubliche-Preise bezahlt - sondern auch "normale" Preise gezahlt.

    Mal ganz davon ab ist das hier der Thread über Azur Air - und nicht AnexTour - auch "renommierte" RV haben anscheinenend Reisen mit AzurAir verkauft. Warum

    Das sehe ich genauso wie @danhattingen. Wenn Anex Tour aufgrund der Probleme mit ihrer firmeneigenen Airline (Nochmal: die Azur Air ist ein Unternehmen der Anex Tour Holding NW International BV und somit deren eigene Airline) https://www.career.aero/mobile/en/news/530-azur-air-deutschland ihre Kunden mit ständigen Umbuchungen, Verspätungen und Desinformation vergrault, nützt auch der "günstige" Preis nicht mehr. Kunden werden Anex Tour dann zukünftig schlicht meiden. Der Anbieter kann so im eh schwierigen Pauschalreisesegment keinesfalls bestehen. Es wird nun in der Tat alles davon abhängen, das Azur Air schnellstmöglich seine "Flotte" in die Luft bekommt. Dann kommen alle evtl noch mal mit einem blauen Auge davon. Zu gönnen wäre es den Newcomern alle mal.

  • christianskas
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    geschrieben 1497770165186 , zuletzt editiert von christianskas

    @Carib93 sagte:

    Leider auch nicht ganz richtig, deine ausführung für maximal den hinfluges. wenn eine maschine in der eu startet und auch wieder landet, ist es völlig unerheblich aus welchen land sie kommt. es gilt das eu recht. wer aber solche probleme hat 4-5 stunden später zu fliegen, den empfehle ich den urlaub an ost/nordsee. klappt unter umständen auch nicht, wenn man dann 4 stunden im stau steht.

    Hier geht es aber doch seit ein paar Seiten ausschließlich um Rückflüge aus der Türkei, der DomRep und Ägypten. Darauf bezog sich die Antwort. Da gilt das Eu-Flugrecht natürlich nicht, wenn mit einer Nicht-Eu-Gesellschaft geflogen wird. Bei Reisen aus Griechenland und Spanien hingegen schon. Da wäre es ziemlich egal wo die Gesellschaft den Sitz hat.

    Beispiel:

    Du fliegst Deutschland-Spanien-Deutschland mit einer Airline wie "Masala Air". Dann gilt das EU-Flugrecht für den Hin- und Rückflug.

    Du fliegst Deutschland-Türkei-Deutschland mit der gleichen Airline. Dann gilt das EU-Flugrecht nur für den Hinflug.

    Am Ende eventuell an eingeklagtes Geld zu kommen ist bei ausländischen Nicht-Eu-Gesellschaften trotzdem nicht so einfach. Denen gehören ja meistens noch nicht einmal die Flugzeuge mit denen die nach Deutschland fliegen und ein Büro in Deutschland gibt es ebenfalls nicht.

  • TaD01989
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    geschrieben 1497771953092

    Hallo,

    hat einer Info ob der Flug am 27.6 -29.6 DUS -PMI -DUS stattfindet?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1497772414814

    @ all

    bitte nutzt den Button Antworten und schreibt @ User xyz und nicht Zitieren, so bläht ihr die Seiten nicht unnötig auf, danke.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1497773631362

    @TaDo1989

    Falls er mit Azur Air durchgeführt werden soll sehr wahrscheinlich nicht.

    @christianskas

    Genau das ist das Problem - die bestehenden Ansprüche gegen eine Nicht-EU Airline durchzusetzen.

    Die Inkassounternehmen lehnen solche Aufträge i.d.R. ab. In die teuer erwirkten Titel kann man seine Leberkässemmel einwickeln.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carib93
    Dabei seit: 1486374677765
    Beiträge: 22
    geschrieben 1497776289373

    Sobald eine Airline ab eu und zurück zur eu fliegt, gilt eu recht. da ist es völlig egal, wo diese airline ihren sitz hat. Und zu anex tour/azur air, auch wenn sie unter einem dach sind, sind es trotzdem 2 unterschiedliche firmen. ist so wie mit media markt und saturn. unter einem dach, aber 2 unterschiedliche firmen. und ich glaube, dass es anex tour in deutschland nicht schaden wird. wir leben im geiz ist geil. der günstige preis heilt alle wunden. wnn ich mir meine pauschalreise so ansehe und transfer, zug zum flug, hotel , steuer und abgaben für den flughafen so ansehe, werde ich eigentlich umsonst befördert. da stelle ich keine ansprüche, hauptsache ich komme an den gebuchten tag hin und zurück.

  • Daniela+Lukas
    Dabei seit: 1343692800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1497783541079

    @Carib93

    Es gibt aber auch Leute die haben nicht über Anex gebucht und dementsprechend auch nicht solch ein Schnäppchen gemacht. Ist ja schön für dich das es dir egal ist wie und wann du in deinen Urlaub kommst und wie wieder zurück, anderen aber nicht. Ganz besonders wenn dann auch noch Kinder mitreisen kann es dann ganz schön stressig werden. Man plant ja nicht umsonst! Das es zu Änderungen kommen kann weiß jeder aber was hier getrieben wird ist unverschämt. Also tu uns doch allen einen Gefallen und behalte deine Meinung einfach für dich (die will hier niemand hören.)

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